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Abschreibung

Allgemeines

  • Abschreibung (Abkz. AfA) kann auch Sachvermögen angewendet werden.
  • Diese müssen abnutzbar sein, wie Maschinen, Autos, Möbel etc.
  • Nicht abnutzbares Sachvermögen, wie Grundstücke, Wertpapiere und Beteiligungen etc. , kann nicht abgeschrieben werden.
-->Jedenfalls nicht mit diesen folgenden Methoden!
  • Abschreibung ist eine Form von Aufwand!

Lineare Abschreibung

  • Berechnung:

AK oder HK / Nutzungsdauer = Abschreibung

  • Buchung: Bsp. Sachvermögen i.W.v. 5000€ , Nutzungsdauer 5 Jahre

AfA auf Sachvermögen 1000 an Sachvermögen 1000

-->Der Wert des Sachvermögens ist OHNE Steuer!


Geometrisch-degressive Abschreibung

  • Abschreibung wird zu einen festen Prozentsatz abgewertet

  • Berechnung:

Buchwert bzw. Restbuchwert x AfA-Prozentsatz

  • Buchung: siehe lineare Abschreibung, nur andere Werte

Außergewöhnliche Abschreibung

  • Möglich bei allen Vermögensgegenständen von Umlauf- und Anlagevermögen
  • Tritt ein bei z.B. bei totaler Zerstörung, aufgrund von Wettereinfluss, technischen Defekts oder Unfällen
  • Aufgrund von Insolvenz des Kundenunternehmens bei Forderungen oder Beteiligungen
  • Berechnung:
-->es gibt keine genaue Rechnung, dies muss je nach Schaden beurteilt werden
-->Der Buchwert kann bis auf 1€ runtergehen, aber nie weniger!

  • Buchung: siehe lineare Abschreibung


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