Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: AnlagevermoegenZusammenfassung
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: AnlagevermoegenZusammenfassung

Version [76150]

Dies ist eine alte Version von AnlagevermoegenZusammenfassung erstellt von ClaudiaMichel am 2017-01-17 13:08:28.

 

Anlgage-/ Umlaufvermögen und Schulden

Anlagevermögen

•§247 II HGB
-->„Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen“
  • dauernd bedeutet mindestens 1 Jahr
  • Geschäftsbetrieb dienend, bedeutet für das tägliche Geschäft verwendet zu werden
  • weitere Merkmale: Anlagevermögen ist nicht schnell zu liquidieren
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki