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aktuelles Dokument: AnlagevermoegenZusammenfassung
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Version [76154]

Dies ist eine alte Version von AnlagevermoegenZusammenfassung erstellt von ClaudiaMichel am 2017-01-17 13:09:30.

 

Anlgage-/ Umlaufvermögen und Schulden

Anlagevermögen

- §247 II HGB

--> Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen“

  • dauernd bedeutet mindestens 1 Jahr
  • Geschäftsbetrieb dienend, bedeutet für das tägliche Geschäft verwendet zu werden
  • weitere Merkmale: Anlagevermögen ist nicht schnell zu liquidieren
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