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aktuelles Dokument: AntragsstellungTutorium
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B.1.a. Antragsstellung Tutorium


Auf den zwei Seiten des „Antrags für studentische Assistenten/Tutoren“ (Vorlage als Pdf-Datei zum Download) müssen verschiedene Angaben getätigt werden, die im Folgenden erläutert werden.

Seite 1 des Antrags


Antragsart:

Bei der Antragsart muss ausgewählt werden, ob es sich um einen „Antrag für studentische Assistenten/Tutoren“ ohne Abschluss einer Hochschulausbildung oder mit Abschluss einer Hochschulausbildung handelt. Falls bereits eine Hochschulausbildung abgeschlossen wurde, muss gewählt werden, wonach sich der Abschluss richtet - Diplom (FH)/Bachelor oder Diplom (Univ.)/Master. Anhand dieser Angabe berechnet sich der Stundenlohn der Tutorin/ des Tutors.


Fakultät:

Bei diesem Punkt muss angegeben werden, in welcher Fakultät das Tutorium stattfindet.


Persönliche Angaben:

Hierbei muss de Tutorin/ der Tutor den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum und den Geburtsort, die Anschrift (Hauptwohnsitz), die E-Mail-Adresse sowie die Bankverbindung (Institut, IBAN) eintragen.


Vertragsdauer:

Die Vertragsdauer entspricht i.d.R. der Vorlesungszeit. Für das Wintersemester 2018/2019 gilt: 01.10.2018 – 25.01.2019.
Bitte geben Sie die Vertragsdauer dementsprechend an.


Antragsteller/in (Prof./LfbA/MA usw.):

An dieser Stelle muss der Name des betreuenden Lehrenden eingetragen werden.


Finanzierung aus:

Dieser Punkt wird nach Prüfung des Antrags durch die Tutorienkoordinatorin ausgefüllt.


Tätigkeitsbeschreibung:

Bitte tragen Sie in dem Abschnitt „Der/dem studentischen/wissenschaftlichen Assistentin/Assistenten obliegen folgende Tätigkeiten“ den konkreten Titel des Tutoriums ein:

Tutorium XY (z.B. Tutorium Wirtschaftsprivatrecht I).


Stunden pro Woche und Gesamtumfang der Stunden:

Hierbei muss die wöchentlich benötigte Stundenzahl (d.h. die Stundenanzahl, die Sie für Ihr Tutorium in der Woche benötigen) sowie der Gesamtumfang der Stunden (d.h. die Gesamtstundenanzahl, die Sie für die Durchführung Ihres Tutoriums benötigen) eingetragen werden.

Hilfestellung zur Berechnung des Gesamtumfangs der Stunden:

Sie multiplizieren die wöchentlich benötige Stundenanzahl x die Wochen der Vorlesungszeit (diese entsprechen – unter Berücksichtigung der vorlesungsfreien Zeit für Weihnachten/Neujahr vom 24. Dezember 2018 bis 6. Januar 2019) für das Wintersemester 2018/2019 : 15 Wochen.

Beispielrechnung:
Sie benötigen für Ihr Tutorium 6 Stunden pro Woche, dann ergibt sich die folgende Berechnung:

6 Stunden pro Woche x 15 Wochen = 90 Stunden.

Hinweis zu den Beschäftigungsobergrenzen:
Da bei den Hilfskräften an der Hochschule Schmalkalden weiterhin die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450,00 Euro möglichst nicht überschritten werden soll, ergeben sich ab dem 01.10.2018 neue Beschäftigungsobergrenzen:

Wissenschaftliche Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulausbildung (studentische Hilfskräfte):
47 Stunden pro Monat (ca.11 Stunden pro Woche)

Wissenschaftliche Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochschulausbildung Diplom (FH) oder Bachelor:
40 Stunden pro Monat (ca.9 Stunden pro Woche)

Wissenschaftliche Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochschulausbildung Diplom (Univ.) oder Master:
33 Stunden pro Monat (ca. 7 Stunden pro Woche)


Datum:

An dieser Stelle muss das Antragsdatum vermerkt werden.


Unterschrift (Dekan/in bzw. Projektleiter/in):

Hierbei wird die Unterschrift Ihres verantwortlichen Lehrenden benötigt.


Seite 2 des Antrags


Mit Einführung der DSGVO sind weitgehende Belehrungen bereits zu Beginn von Beschäftigungsverhältnissen notwendig.
Dem Rechnung tragend, wurde der Antrag auf Beschäftigung von studentischen/wissenschaftlichen Assistenten/Tutoren auf Seite 2 um eine umfangreiche Information erweitert.

Diese Information ist von den studentischen/wissenschaftlichen Assistenten/Tutoren durchzulesen und zu unterzeichnen.

Nachdem der Antrag komplett ausgefüllt und unterzeichnet wurde, übersenden Sie diesen bitte per E-Mail oder (Haus-) Post an die Tutorienkoordinatorin. Gerne steht Ihnen diese bei Fragen zur Verfügung.


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