Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: BGHZ68s323
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: BGHZ68s323

Version [9200]

Dies ist eine alte Version von BGHZ68s323 erstellt von CarolinGünther am 2011-01-05 17:20:49.

 

Gutgläubiger Erwerb eines rechtsgeschäftlichen Pfandrechts an Kraftfahrzeugen:

Anforderungen an den guten Glauben (Rolle des Kfz-Briefes)


BGH Urteil vom 04. Mai 1977 VIII ZR 3/76 (BGHZ 68,323)


1.Darstellung des Sachverhalts


  • F erteilt der Klägerin (Werkstatt) den Auftrag zum Einbau eines Austauschmotors in seinen Pkw
  • der Pkw des F ist der Beklagten (Bank) sicherungsübereignet
  • der Kfz- Brief ist bei der Bank hinterlegt
  • die Klägerin führt den Auftrag aus und berechnet dafür 5.316,98 DM
  • F holt den Wagen nicht ab, bezahlt die Rechnung nicht und ist nicht auffindbar
  • die Klägerin (Werkstatt) baut den Austauschmotor wieder aus
  • Kosten für den Ein- und Ausbau 1.126,14 DM

Antrag der Klägerin:

Entweder die Verurteilung der Beklagten (Bank) zur Herausgabe des Kraftfahrzeugbriefes und zur Duldung der Verwertung des Fahrzeuges

Oder zur Verurteilung der Beklagten (Bank) zur Zahlung von 1.126,14 DM für den Ein- und Ausbau und im Gegenzug dafür die Herausgabe des Autos durch die Klägerin (Werkstatt)

Entscheidungen:

  • Beklagte (Bank) beantragte Klageabweisung

  • Landgericht wies die Klage ab
  • Oberlandesgericht wies die Klage ab
  • Revision hatte Erfolg

Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Klägerin (Werkstatt) gutgläubig ein vertragliches Pfandrecht erworben hat, ohne sich den Kfz-Brief vorlegen zu lassen.


2. Pfandrecht

Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki