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Betriebswirtschaftslehre 2 - Investitionsrechnung und Finanzierung - Kapitel 1 - Grundbegriffe


Inhalte von Prof. Dr. Thomas Urban
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1.1 Investition und Finanzierung



  • Investieren ist die Kernfunktion jedes Wirtschaftens
  • Investition = Auszahlung für die Beschaffung von Gütern, deren Verwertung Einzahlungen erwarten lässt, die die Auszahlungen möglichst deutlich übersteigen
  • Investition = Umwandlung von Geld in andere Wirtschaftsgüter
  • Beachte: Jede Investition hat spekulativen Charakter!
  • aus der Unsicherheit über den Investitionserfolg resultiert auch eines der zentralen Probleme bei der Bewertung von Investitionen:
    • es lässt sich kein eindeutiger, für jedes Wirtschaftssubjekt gleichermaßen gültiger Wert zuordnen


  • in der Literatur wird der Begriff "Investition" nicht einheitlich definiert.
    • im allgemeinen wirtschaftlichen Sprachgebrauch ist Investition = Kapitalverwendung = langfristige Kapitalanlage zur Gewinnerzielung


  • unter betriebswirtschaftlichen Aspekten werden bei den Fassungen des Investitionsbegriffs zwei Gruppen unterschieden,
    • die finanzwirtschaftliche (monetäre) Fassung und
    • die leistungswirtschaftliche (güterwirtschaftliche) Fassung des Investitionsbegriffs.



Finanzwirtschaftlicher (Zahlungsorientierter) Investitionsbegriff



  • es sind lediglich die mit einer Investition verbundenen Ein- und Auszahlungen relevant (finanzwirtschaftlicher Aspekt)
  • eine Investition wird durch einen Zahlungsstrom charakterisiert, der mit einer investitionsbedingten Auszahlung beginnt, der in späteren Perioden Einzahlungen folgen


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl201Grundlagen/bwl2001.gif)

  • eine Investition liegt immer dann vor, wenn positive Beiträge hingegeben werden, um künftig höhere positive Beiträge zu erlangen
















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