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Betriebswirtschaftslehre 2 - Investitionsrechnung und Finanzierung - Kapitel 1 - Grundbegriffe


Inhalte von Prof. Dr. Thomas Urban
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1.1 Investition und Finanzierung



  • Investieren ist die Kernfunktion jedes Wirtschaftens
  • Investition = Auszahlung für die Beschaffung von Gütern, deren Verwertung Einzahlungen erwarten lässt, die die Auszahlungen möglichst deutlich übersteigen
  • Investition = Umwandlung von Geld in andere Wirtschaftsgüter
  • Beachte: Jede Investition hat spekulativen Charakter!
  • aus der Unsicherheit über den Investitionserfolg resultiert auch eines der zentralen Probleme bei der Bewertung von Investitionen:
    • es lässt sich kein eindeutiger, für jedes Wirtschaftssubjekt gleichermaßen gültiger Wert zuordnen


  • in der Literatur wird der Begriff "Investition" nicht einheitlich definiert.
    • im allgemeinen wirtschaftlichen Sprachgebrauch ist Investition = Kapitalverwendung = langfristige Kapitalanlage zur Gewinnerzielung


  • unter betriebswirtschaftlichen Aspekten werden bei den Fassungen des Investitionsbegriffs zwei Gruppen unterschieden,
    • die finanzwirtschaftliche (monetäre) Fassung und
    • die leistungswirtschaftliche (güterwirtschaftliche) Fassung des Investitionsbegriffs.



Finanzwirtschaftlicher (Zahlungsorientierter) Investitionsbegriff



  • es sind lediglich die mit einer Investition verbundenen Ein- und Auszahlungen relevant (finanzwirtschaftlicher Aspekt)
  • eine Investition wird durch einen Zahlungsstrom charakterisiert, der mit einer investitionsbedingten Auszahlung beginnt, der in späteren Perioden Einzahlungen folgen


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl201Grundlagen/bwl2001.gif)

  • eine Investition liegt immer dann vor, wenn positive Beiträge hingegeben werden, um künftig höhere positive Beiträge zu erlangen



Der leistungswirtschaftliche (güterwirtschaftliche) Investitionsbegriff



  • Vertreter dieser Richtung gehen bei ihrer Fassung des Investitionsbegriffes von den Güterströmen im betrieblichen Wertekreislauf aus und sehen eine Investition immer dann als gegeben an, wenn Zunahme des Realvermögens* stattgefunden hat
  • Danach stellt eine Investition die langfristige Festlegung finanzieller Mittel
    • im Anlagevermögen, immaterielle Vermögensgegenstände (Patente, F&E, Sozialleistungen), Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, Gebäude, Einrichtungen)
    • im Umlaufvermögen (weniger!) dar, um hieraus in der Regel künftig (Mehr-)Einnahmen zu erzielen.


Aber beachte:

  • auch die Ausgabe (Anlage) von Geld für Beteiligungen, Wert papieren aller Art (Aktien, Obligationen, Investmentzertifikate etc.) oder gewährten Krediten sind als Investitionen interpretierbar
  • daher folgender zu vertretender Standpunkt:
    • Investition ist jede Umwandlung von Geld in andere Wirtschaftsgüter


Nach dem Wirtschaftsgut, dass man durch die Geldausgabe (Kauf) erhält, werden die Investitionen unterschieden in:

 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl201Grundlagen/bwl2002.gif)



Finanzierung



  • engsten Fassung = Finanzierung bezeichnet die Beschaffung von Kapital
  • daneben hat sich ein an Zahlungsströmen orientierter monetärer Finanzierungsbegriff herausgebildet,
    • statt Kapitalveränderungen stehen Geldströme im Vordergrund
  • daher wird unter Finanzierung die Gesamtheit der Zahlungsmittelzuflüsse (Einzahlungen) und die beim Zugang nicht monetärer Güter vermiedenen Zahlungsmittelabflüsse (Auszahlungen) verstanden
  • Investitionen lassen sich nicht losgelöst von Finanzierungs überlegungen beurteilen




 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl201Grundlagen/bwl2003.gif)













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