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aktuelles Dokument: Bwl209Beteiligungsfinanzierung
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Version [34245]

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 (image: http://wdb.fh-sm.de/uploads/QualipaktLehre/BMBF_Logo_klein.jpg)

Betriebswirtschaftslehre 2 - Investitionsrechnung und Finanzierung - Kapitel 9 - Außenfinanzierung in Form der Beteiligungsfinanzierung


Inhalte von Prof. Dr. Thomas Urban
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9.1 Wesen und Funktion


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl209Beteiligungsfinanzierung/bwl2154.gif)


  • eine externe Eigenfinanzierung findet i. d. R. bei der Gründung des Unternehmens statt
  • die Möglichkeiten eines Unternehmens zur Eigenkapitalfinanzierung sind abhängig:
    • ob und in welchem Umfang die bisherigen EK -Geber bereit und in der Lage sind, ihr finanzielles Engagement im Unternehmen zu erweitern
    • ob und in welchem Umfang eine zusätzliche Aufnahme weiterer EK Geber aus Sicht der bisherigen Eigentümer erwünscht ist
    • ob der rechtliche Rahmen bestimmte Formen der EK -Beschaffung für das jeweilige Unternehmen überhaupt zulässt
    • ob und in welchem Umfang den potentiellen EK -Gebern die Beteiligung vorteilhaft erscheint


  • Beteiligungsfinanzierung erhöht das Eigenkapital und somit die Haftungsbasis des Unternehmens
  • Höhe des Eigenkapitals und die Art der Haftung sind von der Rechtsform des Unternehmens abhängig
  • Funktionen der Beteiligungsfinanzierung:
    • Finanzierungsfunktion
    • Haftungsfunktion
    • Repräsentationsfunktion



9.2 Bedarf an Risikokapital im Lebenszyklus des Unternehmens


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl209Beteiligungsfinanzierung/bwl2155.gif)



9.3 Beteiligungsfinanzierung in Abhängigkeit von der Rechtsform


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl209Beteiligungsfinanzierung/bwl2156.gif)


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl209Beteiligungsfinanzierung/bwl2157.gif)



9.4 Formen der Beteiligungsfinanzierung bei Unternehmen außerhalb des Aktienrechts


Aufnahme neuer Gesellschafter



  • bei der Aufnahme neuer Gesellschafter in ein bestehendes Unternehmen entstehen drei Probleme:
    • 1) Wie ist der „Eintrittspreis“ für den neuen Gesellschafter zu bestimmen?
    • 2) Wie ist der „Eintrittspreis“ aufzuteilen auf den „Kapitalanteil“ des Gesellschafters, nach dem sich ein Gewinnbeteiligungsanspruch richtet und auf den nicht gewinnberechtigten Restbetrag, den man auch mit Aufgeld oder Agio bezeichnet?
    • 3) Welche Regelungen sind in den Gesellschaftervertrag aufzunehmen?


Beispiel:

Ein Einzelunternehmer plant wegen seines fortschreitenden Alters, einen Partner aufzunehmen. Der Geschäftsumfang des Unternehmens soll nicht erweitert werden. Der Einzelunternehmer möchte lediglich seine Arbeitsbelastung halbieren. Die künftigen Nettozahlungen werden 250.000 € für alle künftigen Perioden geschätzt. Der neue Teilhaber soll 50% der Anteile und damit die Hälfte aller künftigen Nettoeinzahlungen erhalten. Wie hoch ist der „Eintrittspreis“?



9.5 Formen der Beteiligungsfinanzierung bei Unternehmen innerhalb des Aktienrechts



  • KGaA, Aktiengesellschaft
  • Kapitalerhöhung erfolgt in Deutschland über Bezugsrechte
  • Beispiel: Berechnung des rechnerischen Werts eines Bezugsrechts sowie die Durchführung einer Kapitalerhöhung (ordentliche Kapitalerhöhung lt. AktG)


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl209Beteiligungsfinanzierung/bwl2158.gif)








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