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6. Grenzen der Vertragsfreiheit in der Praxis


Wie bereits unter Punkt 4. dargestellt, gilt die Vertragsfreiheit nicht grenzenlos. Damit sucht die Rechtsordnung über unterschiedliche Mechanismen einen Ausgleich der ungleichen Verhältnisse, damit eine ausgewogene Ausübung der Vertragsfreiheit für möglichst viele Teilnehmer am Rechtsverkehr möglich ist. Damit sollten die Grenzen der Vertragsfreiheit aus rechtspolitischer Sicht in der Regel nicht als Mechanismen der "Freiheitsbegrenzung" verstanden werden, sondern als Mechanismen, welche die Ausübung der Freiheit auf beiden Seiten eines Rechtsverhältnisses ermöglichen.

Die wichtigsten und am deutlichsten erkennbaren Grenzen der Vertragsfreiheit werden auf den folgenden Seiten aus praktischer Sicht erläutert. Da es sich um eine Betrachtung aus dem Blickwinkel der Rechtsanwendung handelt, orientiert sich diese grundsätzlich nicht an der Systematik bzw. der bereits geschilderten Theorie der Vertragsfreiheit. Nachstehend werden weiterhin die praktischen Fragen analysiert, die bei der Rechtsanwendung auftreten und die mit den Grenzen der Vertragsfreiheit in Verbindung gesetzt werden können:



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