EVTZ - Rechtsnatur und grundlegende Informationen
Der EVTZ ist in erster Linie im Unionsrecht geregelt. Die entsprechenden europäischen Vorschriften werden allerdings auch durch die nationalen Regelungen ergänzt.
A. Europäisches Recht
Den Rechtsrahmen bestimmt die Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (im Folgenden EVTZ-VO) (hier als PDF).
B. Nationales Recht
Die Einzelheiten wurden in Polen im Gesetz vom 7.11.2008 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (ustawa o europejskim ugrupowaniu współpracy terytorialnej, UEUWT) näher bestimmt. Die Formalitäten wurden noch in einer Rechtsverordnung des Außenministers geregelt.
In Brandenburg ist die Verordnung über die Zuständigkeit zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Land Brandenburg zu beachten.
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