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Ausspeisepunkt


Nach § 3 Nr. 1b EnWG ist dies jener Punkt, an dem Gas aus einem Netz oder Teilnetz eines Netzbetreibers entnommen werden kann. An diesen kann auch abgelesen werden wie viel Ausspeisekapazität an diesen in einer Stunde vorhanden ist. Dieser Begriff erstreckt sich ausschließlich auf den Gasbereich, obwohl das Verständnis dieses Begriffes sektorenneutral ist.

Eine besondere Relevanz kommt diesen im Zusammenhang mit einem effektiven Netzzugang zu. Von diesen abzugrenzten sind Netzkoppelungspunkte. Bei diesen handelt es sich lediglich um jene Punkte, welche Netze mit einander verbinden. Anders gesagt handelt es sich bei diesen um die Schnittpunkte zwischen den einzelnen Netzabschnitten.

Quelle:

BerlKommEnR, Boesche, § 3, Rn. 3.

CategoryEnergierechtLexikon
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