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aktuelles Dokument: EnRDirektvermarktungsunternehmer
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Version [48521]

Dies ist eine alte Version von EnRDirektvermarktungsunternehmer erstellt von AnnegretMordhorst am 2014-12-15 21:46:05.

 

Direktvermarktungsunternehmer


Gem. § 5 Nr. 10 EEG handelt es sich beim Direktvermarktungsunternehmer um denjenigen, der von dem Anlagenbetreiber mit der Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas beauftragt ist oder Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas kaufmännisch abnimmt, ohne insoweit Letztverbraucher dieses Stroms oder Netzbetreiber zu sein.
Dabei bleibt jeoch die Direktvermarktung grundlegende Aufgabe der Anlagenbetreiber.



CategoryEnergierechtLexikon
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