Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: EnRGrundversorgung
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: EnRGrundversorgung

Grundversorger, Grundversorgung

Begriff im Energierecht

Grundversorger i. S. d. § 36 EnWG sind jeweils diejenigen Energieversorgungsunternehmen, die die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Strom oder Gas beliefern. Die Grundversorgung ist gem. Art. 3 III 1 EltRL 2009/72/ EG das Recht auf Versorgung mit Elektrizität bzw. Gas einer bestimmten Qualität zu angemessenen, leicht und eindeutig vergleichbaren und transparenten und nichtdiskriminierenden Preisen, d. h. die Energielieferung an Haushaltskunden in Niederspannung bzw. in Niederdruck zu allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen gemäß § 36 EnWG.

Mehr dazu im Artikel über die Grundversorgung.


CategoryEnergierechtLexikon
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki