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aktuelles Dokument: EnRStromabnahmeEEG
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Version [48645]

Dies ist eine alte Version von EnRStromabnahmeEEG erstellt von WojciechLisiewicz am 2014-12-19 13:49:05.

 

Anspruch auf Abnahme von Strom aus einer EEG-Anlage



In § 11 Abs. 1 EEG ist die Verpflichtung der Netzbetreiber vorgesehen, Strom aus EEG-Anlagen (oder aus Grubengas) vorrangig abzunehmen. Die Voraussetzungen des Anspruchs, die im EEG 2014 leicht modifiziert wurden, sind:

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