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aktuelles Dokument: EnRSynopseEEG13
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Revision history for EnRSynopseEEG13


Revision [50592]

Last edited on 2015-03-21 16:33:43 by AnnegretMordhorst
Additions:
==== § 13 EEG 2014 - Synopse ====
|=|{width:40%}{{du przepis="§ 13 EEG"}} 2014 - Schadensersatz|=|§  10 EEG 2009 - Schadensersatz||
Deletions:
|=|{width:40%}{{du przepis="§ 13 EEG"}} 2014 - Schadensersatz|=|{{du przepis="§ 10 EEG"}} 2009 - Schadensersatz||


Revision [50203]

Edited on 2015-02-18 10:40:43 by AnnegretMordhorst
Additions:
|=|{width:40%}{{du przepis="§ 13 EEG"}} 2014 - Schadensersatz|=|{{du przepis="§ 10 EEG"}} 2009 - Schadensersatz||
|| //unverändert// ||{vertical-align:top} **(1)** Verletzt der Netzbetreiber seine Verpflichtungen aus § 9 Abs. 1, können Einspeisewillige Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Netzbetreiber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
**(2) **Liegen Tatsachen vor, die die Annahme begründen, dass der Netzbetreiber seine Pflicht aus § 9 Abs. 1 nicht erfüllt hat, können Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Auskunft von dem Netzbetreiber darüber verlangen, ob und inwieweit der Netzbetreiber seiner Verpflichtung zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Netzes nachgekommen ist. Die Auskunft kann verweigert werden, wenn sie zur Feststellung, ob ein Anspruch nach Absatz 1 vorliegt, nicht erforderlich ist.||
Deletions:
|=|{{du przepis="§ 13 EEG"}} 2014 - Schadensersatz|=|{{du przepis="§ 10 EEG"}} 2009 - Schadensersatz||
|| **(1)** Verletzt der Netzbetreiber seine Pflicht aus § 12 Absatz 1, können Einspeisewillige Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Netzbetreiber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. ||{vertical-align:top} **(1)** Verletzt der Netzbetreiber seine Verpflichtungen aus § 9 Abs. 1, können Einspeisewillige Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Netzbetreiber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. ||
||{vertical-align:top} **(2)** Liegen Tatsachen vor, die die Annahme begründen, dass der Netzbetreiber seine Pflicht aus § 12 Absatz 1 nicht erfüllt hat, können Anlagenbetreiber Auskunft von dem Netzbetreiber darüber verlangen, ob und inwieweit der Netzbetreiber das Netz optimiert, verstärkt und ausgebaut hat|| **(2) **Liegen Tatsachen vor, die die Annahme begründen, dass der Netzbetreiber seine Pflicht aus § 9 Abs. 1 nicht erfüllt hat, können Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Auskunft von dem Netzbetreiber darüber verlangen, ob und inwieweit der Netzbetreiber seiner Verpflichtung zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Netzes nachgekommen ist. Die Auskunft kann verweigert werden, wenn sie zur Feststellung, ob ein Anspruch nach Absatz 1 vorliegt, nicht erforderlich ist.||


Revision [48674]

Edited on 2014-12-19 21:02:59 by AnnegretMordhorst
Additions:
|!|{border:2px solid white; width: 100%}||
Deletions:
|!|{border:2px solid white; background-color: solid white; width: 100%}| |


Revision [47498]

Edited on 2014-11-28 22:13:35 by AnnegretMordhorst
Additions:
|| **(1)** Verletzt der Netzbetreiber seine Pflicht aus § 12 Absatz 1, können Einspeisewillige Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Netzbetreiber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. ||{vertical-align:top} **(1)** Verletzt der Netzbetreiber seine Verpflichtungen aus § 9 Abs. 1, können Einspeisewillige Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Netzbetreiber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. ||
||{vertical-align:top} **(2)** Liegen Tatsachen vor, die die Annahme begründen, dass der Netzbetreiber seine Pflicht aus § 12 Absatz 1 nicht erfüllt hat, können Anlagenbetreiber Auskunft von dem Netzbetreiber darüber verlangen, ob und inwieweit der Netzbetreiber das Netz optimiert, verstärkt und ausgebaut hat|| **(2) **Liegen Tatsachen vor, die die Annahme begründen, dass der Netzbetreiber seine Pflicht aus § 9 Abs. 1 nicht erfüllt hat, können Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Auskunft von dem Netzbetreiber darüber verlangen, ob und inwieweit der Netzbetreiber seiner Verpflichtung zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Netzes nachgekommen ist. Die Auskunft kann verweigert werden, wenn sie zur Feststellung, ob ein Anspruch nach Absatz 1 vorliegt, nicht erforderlich ist.||
Deletions:
|| **(1)** Verletzt der Netzbetreiber seine Pflicht aus § 12 Absatz 1, können Einspeisewillige Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Netzbetreiber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. || **(1)** Verletzt der Netzbetreiber seine Verpflichtungen aus § 9 Abs. 1, können Einspeisewillige Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Netzbetreiber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. ||
|| **(2)** Liegen Tatsachen vor, die die Annahme begründen, dass der Netzbetreiber seine Pflicht aus § 12 Absatz 1 nicht erfüllt hat, können Anlagenbetreiber Auskunft von dem Netzbetreiber darüber verlangen, ob und inwieweit der Netzbetreiber das Netz optimiert, verstärkt und ausgebaut hat|| **(2) **Liegen Tatsachen vor, die die Annahme begründen, dass der Netzbetreiber seine Pflicht aus § 9 Abs. 1 nicht erfüllt hat, können Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Auskunft von dem Netzbetreiber darüber verlangen, ob und inwieweit der Netzbetreiber seiner Verpflichtung zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Netzes nachgekommen ist. Die Auskunft kann verweigert werden, wenn sie zur Feststellung, ob ein Anspruch nach Absatz 1 vorliegt, nicht erforderlich ist.||


Revision [47303]

Edited on 2014-11-26 17:41:31 by AnnegretMordhorst
Additions:
|!|{border:2px solid white; background-color: solid white; width: 100%}| |
||{text-align: LEFT}[[EnRSynopseEEG12 Zurück zu § 12]] ||{text-align: RIGHT}[[EnRSynopseEEG14 Weiter zu § 14]]| |
Deletions:
[[EnRSynopseEEG14 Weiter zu § 14]]
[[EnRSynopseEEG12 Zurück zu § 12]]


Revision [46647]

Edited on 2014-11-10 17:41:36 by AnnegretMordhorst
Additions:
|| **(2)** Liegen Tatsachen vor, die die Annahme begründen, dass der Netzbetreiber seine Pflicht aus § 12 Absatz 1 nicht erfüllt hat, können Anlagenbetreiber Auskunft von dem Netzbetreiber darüber verlangen, ob und inwieweit der Netzbetreiber das Netz optimiert, verstärkt und ausgebaut hat|| **(2) **Liegen Tatsachen vor, die die Annahme begründen, dass der Netzbetreiber seine Pflicht aus § 9 Abs. 1 nicht erfüllt hat, können Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Auskunft von dem Netzbetreiber darüber verlangen, ob und inwieweit der Netzbetreiber seiner Verpflichtung zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Netzes nachgekommen ist. Die Auskunft kann verweigert werden, wenn sie zur Feststellung, ob ein Anspruch nach Absatz 1 vorliegt, nicht erforderlich ist.||
[[EnRSynopseEEG14 Weiter zu § 14]]
[[EnRSynopseEEG12 Zurück zu § 12]]
Deletions:
|| **(2)** Liegen Tatsachen vor, die die Annahme begründen, dass der Netzbetreiber seine Pflicht aus § 12 Absatz 1 nicht erfüllt hat, können Anlagenbetreiber Auskunft von dem Netzbetreiber darüber verlangen, ob und inwieweit der Netzbetreiber das Netz optimiert, verstärkt und ausgebaut hat.|| **(2) **Liegen Tatsachen vor, die die Annahme begründen, dass der Netzbetreiber seine Pflicht aus § 9 Abs. 1 nicht erfüllt hat, können Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Auskunft von dem Netzbetreiber darüber verlangen, ob und inwieweit der Netzbetreiber seiner Verpflichtung zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Netzes nachgekommen ist. Die Auskunft kann verweigert werden, wenn sie zur Feststellung, ob ein Anspruch nach Absatz 1 vorliegt, nicht erforderlich ist. ||
[[http://wdb.fh-sm.de/wikka.php?wakka=EnRSynopseEEG14 Weiter zu § 14]]
[[http://wdb.fh-sm.de/wikka.php?wakka=EnRSynopseEEG12 Zurück zu § 12]]


Revision [46645]

Edited on 2014-11-10 17:35:40 by PaulGremm
Additions:
[[http://wdb.fh-sm.de/wikka.php?wakka=EnRSynopseEEG14 Weiter zu § 14]]
[[http://wdb.fh-sm.de/wikka.php?wakka=EnRSynopseEEG12 Zurück zu § 12]]


Revision [46644]

Edited on 2014-11-10 17:35:27 by PaulGremm
Deletions:
[[http://wdb.fh-sm.de/wikka.php?wakka=EnRSynopseEEG14 Weiter zu § 14]]
[[http://wdb.fh-sm.de/wikka.php?wakka=EnRSynopseEEG12 Zurück zu § 12]]


Revision [46643]

Edited on 2014-11-10 17:34:54 by PaulGremm
Additions:
[[http://wdb.fh-sm.de/wikka.php?wakka=EnRSynopseEEG14 Weiter zu § 14]]
[[http://wdb.fh-sm.de/wikka.php?wakka=EnRSynopseEEG12 Zurück zu § 12]]


Revision [46156]

The oldest known version of this page was created on 2014-10-29 14:57:05 by AnnegretMordhorst
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