Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: EnergieRLKSMSteuernAnmelden
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: EnergieRLKSMSteuernAnmelden

Version [94793]

Dies ist eine alte Version von EnergieRLKSMSteuernAnmelden erstellt von WeberChristina am 2019-07-06 20:16:57.

 

Welche Steuern sind anzumelden und wie funktioniert dies?


Erzielt der Anlagenbetreiber Einkünfte aus Gewerbebetrieb (siehe oben), dann muss er den Betrieb der Anlage beim Finanzamt anzeigen. Das Finanzamt führt eine steuerliche Erfassung durch. Die Einkommensteuer wird mit Abgabe der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ermittelt. Erzielt der Anlagenbetreiber größere Überschüsse aus der Anlage kann das Finanzamt Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen. Optiert der Anlagenbetreiber zur Umsatzsteuer dann muss er diese im Jahr der Inbetriebnahme und im Folgejahr monatlich dem Finanzamt elektronisch übermitteln (Umsatzsteuervoranmeldung). Nach Ablauf der beiden Jahre stuft das Finanzamt den Anlagenbetreiber je nach Höhe der im Vorjahr entrichteten Umsatzsteuer ein. In der Regel übermittelt der Anlagenbetreiber die Umsatzsteuer nur noch jährlich an das Finanzamt. Lediglich bei größeren Anlagen kann es bei einer monatlichen oder vierteljährlichen Übermittlung der Umsatzsteuer bleiben.
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki