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Messstellenbetrieb - Rechtsfragen
Fragestellungen des Messstellenbetriebsgesetzes im Überblick
Rund um das MsbG stellen sich insbesondere folgende Rechtsfragen und -probleme:
A. Pflicht zum Einbau von intelligenten Messsystemen
In den §§ 29 ff. MsbG sind die Bedingungen und verpflichtete Rechtssubjekte geregelt.
Dabei ist auch relevant die Frage, welche Folgen der Einbau der intelligenten (bzw. modernen) Messsysteme für den betroffenen Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer hat.
B. Wer ist für den Messstellenbetrieb zuständig?
Die Bestimmung, wer MSB ist, nimmt der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 MsbG vor.
C. Welche Anforderungen sind an intelligente Messsysteme zu stellen?
In den §§ 19 ff. MsbG sind die einzelnen (insbesondere auch technischen) Anforderungen an die Messsysteme geregelt. Ein Teil der Anforderungen gilt für alle Messeinrichtungen, manche Anforderungen gelten nur für einzelne Typen von Systemen.
Einige Details im folgenden Artikel.
D. Pflichten des Messstellenbetreibers
Das Rechtssubjekt, welches die Messeinrichtungen eigenverantwortlich betreibt und damit die entsprechende Rolle im Marktsystem der Energiewirtschaft - die des Messstellenbetreibers - übernimmt, muss zahlreiche Pflichten erfüllen. Zu diesen Pflichten vgl. folgenden Artikel.
E. Messstellenvertrag
Wie erfolgt der Abschluss und zwischen welchen Parteien?
Welche Inhalte weist ein Messstellenvertrag auf?
F. Voraussetzungen der Wahl bzw. des Wechsels des MSB
Darf ein Rechtssubjekt den Netzbetreiber wählen / wechseln? Vgl. §§ 5 und 6 MsbG
Wie erfolgt (Verfahren) ein Wechsel des MSB? Vgl. 14 ff. MsbG
Welche Pflichten resultieren aus dem Wechsel des MSB? Vgl. §§ 15 und 16 MsbG
G. Folgen bei Beschädigung / Funktionsstörung
§ 71 MsbG
H. Wie dürfen Daten aus Messsystemen aufgezeichnet und genutzt werden?
Wo sind hierfür Grenzen gesetzt, was ist die zulässige Nutzung? §§ 66 ff. MsbG
I. Pflichten des MSB bei Datenerhebung
§§ 60 ff. MsbG
J. Bestimmung des grundzuständigen MSB
Details im folgenden Artikel.
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