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Messstellenbetriebsgesetz - Überblick

Einführung in das Thema der Digitalisierung der Energiewirtschaft


A. Europäische Vorgaben
Das aktuelle MsbG ist nicht nur auf nationale Energiepolitik zurückzuführen, sondern vor allem auch auf europäische Vorgaben. Einige Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Artikel über den europäischen Hintergrund.

B. Frühere Rechtslage: §§ 21b ff. EnWG a. F.
Vor Erlass und Inkrafttreten des MsbG war das Thema des Verbrauchsmessung - auch mit der Absicht ihrer Digitalisierung - in den §§ 21b ff. EnWG geregelt. Die Regelungen zielten damals auf ein etwas anderes System, als dies im MsbG der Fall ist.

C. Messtellenbetriebsgesetz
Das im Jahre 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz soll das Messwesen in Deutschland verändern und den Einbau intelligenter Messsysteme beschleunigen. Einige Angaben zu dessen Inhalt finden Sie nachstehend.

1. Zielsetzung
Das MsbG verfolgt in erster Linie das Ziel, neben der bisher geltenden Trennung (Entflechtung) zwischen Energielieferungen, Handel, Vertrieb etc. vom Netzbetrieb, eine weitere Aufgabe in der Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft explizit separat zu betreiben: die Verbrauchsmessung. Darüber hinaus soll diese Messung "moderner" werden - das Gesetz verfolgt auch das Ziel der Digitalisierung des Messwesens.

2. Wichtigste Mechanismen
Als Grundrahmen für des Messwesen sieht der Gesetzgeber Folgendes vor:
    • die Aufgabe des Messstellenbetreibers (MSB) wird als eine neue eingeführt und einem potenziell neuen Marktakteur übertragen; gleichzeitig wird aber die Versorgung mit der Messdienstleistung durch das Rechtsinstitut des grundzuständigen MSB sichergestellt;
    • die Inanspruchnahme der Messdienste durch den Energiekunden wird liberalisiert (freie Wahl gem. §§ 5, 6 MsbG);
    • der Einbau intelligenter Messeinrichtungen wird vorangetrieben (vgl. die Einbaupflicht gemäß § 29 MsbG);
    • neben der Messdienstleistung sind im MsbG auch ausdrücklich sog. "Zusatzdienste" vorgesehen, vgl. § 35 Abs. 2 MsbG;
    • technische und sonstige Anforderungen an die Messung, Messgeräte und MSB werden statuiert;
    • Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von Smart-Meter-Gateways sind zu gewährleisten.

D. Weiterführende Informationen
Eine ausführliche Abhandlung zum Thema *smart metering* auf der Grundlage des MsbG ist hier zu finden. Eine Zusammenstellung aller Artikel zum Thema MsbG wurde im folgenden Artikel veröffentlicht.



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