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aktuelles Dokument: EnergieRNeuesEEG2014
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Dies ist eine alte Version von EnergieRNeuesEEG2014 erstellt von AnnegretMordhorst am 2014-10-02 16:19:00.

 

Das neue EEG 2014


in Bearbeitung

A. Einleitung

Das neugefasste EEG ist am 01.08.2014 in Kraft getreten. Durch diese Neuerung wurde die Förderung von erneuerbaren Energien umfassend verändert. Teilweise sind diese beachtlich,so zum Beispiel die bei der verpflichtenden Direktvermarktung, bei der Drosselung der finanziellen Förderung für Biogasanlagen, hinsichtlich der Einführung von Ausschreibungen für PV-Freiflächen sowie die Miteinbeziehung der Eigenversorgung in die EEG-Umlagezahlungspflicht bzw. bei der Angleichung der besonderen Ausgleichsregelung. Demgegenüber sind die Änderungen bei den Vergütungssätzen nicht so weitreichend. Bei diesen wurden die schon vorhandenen Vergütungssätze leicht modifiziert übernommen. Alle diese Änderungen sollen dazu beitragen die Förderung der rneuerbaren Energien, so die Bundesregierung den weiteren Kostenanstieg entscheided zu begrenzen, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll zu lenken sowie die erneuerbaren Energien besser in den Markt zu integrieren.
Darüber hinaus soll das neugefasste EEG entsprechend seiner Regelung in §1 Abs. 2 dazu beitragen, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch stetig und kosteneffizient auf mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050 zu erhöhen. Dabei ist vorgesehen, dass der Anteil bis 2025 40 bis 45 Prozent beträgt und bis zum Jahr 2035 55 bis 60 Prozent erreicht. Damit diese Ausbauziele erziel werden können, wurden in § 2 neue Instrumente der Mengenlenkung aufgenommen. u diesen zählen:

  • verpflichtende Direktvermarktung zur besseren Marktintegration der ereuerbaren Energien
  • Konzetration auf die kostengünstigen Technologien
  • angemessnen Verteilung der Fördeerkosten zur Beschränkung der explodierenden Kosten
  • Höhe der notwendigen Förderung soll durch Ausschreibug festgelegt werden

Eine Konkretisierung dieser Instrumente erfolgt durch die im EEG 2014 neu aufgenommen Regelungen. Aus diesem Grund werden diese im Folgenden anhand dieser Instr7umente im Überblick vorgestellt.


B. Neue Regelungen im Überblick

1. Durchbrechung der Kostendynamik

2. Konzentration auf kostengünstige Energien

3. Bestimmung des Förerumfangs durch Ausschreibungen

4. Bessere Markteinbindung durch verpflichtende Direktvermarktung

C. Weiterführende Links

  • ...........


Akuteller Hinweis: aufgrund der nicht funktionierenden systeminternen Verlinkung auf die Vorschriften ist eine Nennung der einzelnen Vorschriften derzeit nicht möglich. Die Funktionsweise der systeminternen Verlinkung auf die Vorgaben des EEG 2014 wird derzeit geprüft.
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