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Dies ist eine alte Version von EnergieRecht erstellt von WojciechLisiewicz am 2014-01-02 20:41:05.

 

Energierecht

Forschungs- und Studienschwerpunkt an der Fakultät Wirtschaftsrecht der FH Schmalkalden


Die Energiewende ist allgegenwärtig. Sie hängt nicht nur mit neuen Technologien zur Energiegewinnung oder -einsparung zusammen. Sie wird durch die Politik auf europäischer wie auf nationaler Ebene mit rechtlichen Instrumenten vorangetrieben. Zahlreiche Richtlinien der EU, die in nationales Recht umgesetzt wurden, bilden ein mittlerweile sehr komplexes System an Regelungen über erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz. In diesem Zusammenhang stellt juristische Expertise, Forschung und Beratung eine unabdingbare Grundlage dar - sowohl für die traditionelle Energiewirtschaft sowie für die gerade durch die Energiewende entstehenden Wirtschaftszweige und Geschäftsmodelle.

Vor diesem Hintergrund hat sich an der Fakultät Wirtschaftsrecht der FH Schmalkalden der Arbeitsbereich Energierecht etabliert, in dessen Rahmen sowohl in der Lehre (Vorlesung Energierecht im Studienschwerpunkt Unternehmen und Verwaltung) wie auch in der Forschung (Forschungsprojekte, Studien und Beratung für Unternehmen und die öffentliche Hand in Deutschland und Europa) rechtswissenschaftliche Fragen der Energiewirtschaft untersucht werden.

Recht der Regulierung
Daraus ergeben sich folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
  • Untersuchung der Auswirkungen der rechtlichen Vorgaben zur Energieeffizienz auf die Energiewirtschaft - neue Geschäftsmodelle, Rechtsfragen - insbesondere im Bereich der Fernwärmeversorgung sowie der Stromnetze (in Deutschland, Polen und Europa);
  • Klärung von Rechtsfragen der Regulierung des Energiemarktes im Zusammenhang mit Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen;
  • Untersuchung der Rechtsfragen der Fernwärmeregulierung im Wandel (insbesondere in Polen).

Die Tätigkeit umfasst:
  • strukturierte Projekte, in denen auf Hochschulebene interdisziplinär (insbesondere in Zusammenarbeit mit den technischen Kollegen) neue Produkte und Problemlösungen zum Netzbetrieb, Betrieb von Erzeugungsanlagen etc. erarbeitet werden;
  • Zusammenarbeit mit Unternehmen zu konkreten Rechtsfragen bei der Konzeption neuer Geschäftsmodelle bzw. bei Umgestaltung alter Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit der Energiewende (Energieeffizienz? Erneuerbare Energien?)
  • Beratung bei Gesetzgebungsprojekten im Bereich des Energierechts (Polen),
  • Beratung von Unternehmen zu aktuellen Rechtsfragen des Energierechts im Allgemeinen.







A. Literaturhinweise
Vgl. auch die Baumstrukturen zu einzelnen Problemen des Energierechts (aus Sicht der Fallprüfung).

Quelltexte:

Lehrbücher und Kommentare:

ergänzende Werke:

Quellen im Netz:
Alle interessanten Quellen im Netz zur Energiewirtschaft werden hier gesammelt.

Sonstige Literatur



Kategorien: Energierecht
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