Revision [95994]
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Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Einführung - Grundlagen
B. Einzelne Themen der Lehr...
1. Grundfreiheiten vs. Ener...
2. Beihilferecht und Förde...
3. Zusammenschlüsse, Koope...
4. Staatliche Monopole und ...
5. Energieeffizienz
6. Europäischer Energiehan...
7. Emissionsrechte und das ...
C. Exkurs: Auftragsvergabe ...
D. Literatur
B. Einzelne Themen der Lehr...
1. Grundfreiheiten vs. Ener...
2. Beihilferecht und Förde...
3. Zusammenschlüsse, Koope...
4. Staatliche Monopole und ...
5. Energieeffizienz
6. Europäischer Energiehan...
7. Emissionsrechte und das ...
C. Exkurs: Auftragsvergabe ...
D. Literatur
Europäisches Energierecht: Gliederung
Inhalte im Überblick
A. Einführung - Grundlagen
Einige grundlegende Informationen zum europäischen Energierecht wurden im folgenden Artikel zusammengefasst.
Vgl. auch Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 2, S. 50 ff.
B. Einzelne Themen der Lehrveranstaltung
1. Grundfreiheiten vs. Energierecht
Anwendung der Grundfreiheiten auf Sachverhalte der Energiewirtschaft
Inkl. Åland-Fall (wobei dieser auch im Zusammenhang mit dem Sekundärrecht eine Rolle spielt - mit der EE-Richtlinie) etc.
2. Beihilferecht und Förderung erneuerbarer Energien in den Mitgliedstaaten
Deutschland und das EEG?
Mehr im Artikel über Beihilferecht in Bezug auf Energiewirtschaft.
3. Zusammenschlüsse, Kooperationen und Marktmissbrauch in der Energiewirtschaft
siehe EnergieKartellRecht
4. Staatliche Monopole und Daseinsvorsorge gem. Art. 106 AEUV
Bedeutung der Regeln für die Energiewirtschaft.
Ausführlich hier: Staatsmonopole im Sinne des EU-Rechts und Energierecht.
5. Energieeffizienz
Das in der EU intensiv forcierte Thema der Energieeffizienz ist Gegenstand zahlreicher Rechtsakte der EU und spiegelt sich auf nationaler Ebene in Umsetzungsakten sowie in der Wirtschaftspraxis wider. Details dazu im folgenden Artikel.
6. Europäischer Energiehandel
ErdgasZVO, VO 715/2009/EG
StromhandelZVO, VO 714/2009/EG
Details unter Energiehandel in der EU
Der Emmissionsrechtehandel wurde im folgenden Artikel beschrieben.
Die Energiewirtschaft gehört - unter gewissen Prämissen - zu den sog. Sektorenauftraggebern. Diese sind gem. europarechtlichen Vorgaben verpflichtet, Aufträge nach ähnlichen Regeln zu erteilen, wie es öffentliche Auftraggeber auch tun. Aus europarechtlicher Sicht ist dabei die Richtlinie 2014/17/EG maßgeblich.
Einige Hinweise zur früheren Rechtslage (die methodisch nach wie vor noch gelten) finden Sie hier.
D. Literatur
- Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft
- Danner/Theobald, Energierecht
- Zenke/Schäfer, Energiehandel in Europa
CategoryEnergierecht
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