Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: EnergierechtLexikon
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: EnergierechtLexikon

Version [44503]

Dies ist eine alte Version von EnergierechtLexikon erstellt von PaulGremm am 2014-09-10 17:30:53.

 

Lexikon des Energierechts

Sammlung von Begriffen, die im Energierecht verwendet werden


Betreiber von Energieversorgungsnetzen

Bilanzkreis, Bilanzkreisvertrag

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Effizienzvergleich

Energieversorgung

Mit Energieversorgung ist eine leitungsgebundene Versorgung i. S. d. § 3 Nr. 14 EnWG gemeint. Wichtig hierbei ist der Netzcharakter, also eine vorhandene Leitung, über die der Energielieferant mit dem Verbraucher verbunden ist. Der Verkauf von Brennstoffen, Batterien oder Akkus fällt nicht unter den Begriff der Energieversorgung im Sinne des EnWG.


Energieversorgungsnetz

Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung

Ersatzversorgung

Fernleitungsnetz

Grundversorger, Grundversorgung

Haushaltskunde

Letztverbraucher

Letztverbraucher sind die Kunden, die Energie auch letztlich für sich verbrauchen. Dies können gem. § 3 Nr. 25 EnWG natürliche sowie juristische Personen sein.

Lieferantenrahmenvertrag

Dieser ist ein Vertrag zwischen Lieferanten und Netzbetreiber, als Sonderform des Netznutzungsvertrages, wobei sich der Vertrag nicht zwingend auf bestimmte Entnahmestellen bezieht. Der Anspruch einen solchen Vertrag zu schließen ergibt sich aus § 25 Abs. 1 StromNZV. Der Mindestinhalt des Lieferantenrahmenvertrages ist in § 25 Abs. 2 StromNZV geregelt. (vgl. § 25 StromNZV)

die "nach Landesrecht zuständige Behörde"

Netzbetreiber, Betreiber von Energieversorgungsnetzen

Netz der allgemeinen Versorgung

Netznutzungsvertrag

Dieser ist ein Vertrag zwischen Letztverbraucher und Netzbetreiber und gewährt das Recht auf Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz. Der Anspruch auf Vertragsabschluss ergibt sich aus § 24 Abs. 1 S. 1 StromNZV. Der Mindestinhalt des Netznutzungsvertrages ist in § 24 Abs. 2 StromNZV geregelt. (vgl. § 24 StromNZV)

Netzzugang

Der Netzzugang im Sinne des § 20 EnWG ist als Möglichkeit der Netzinanspruchnahme zum Transport von Energie (Strom oder Gas) gedacht. Es ist strikt von der Frage der (technischen, im Augenblick der Anbindung relevanten) Netzanbindung zu unterscheiden und bezieht sich auf die (in erster Linie in wirtschaftlichen Dimensionen zu verstehende) Möglichkeit der Belieferung einer Entnahmestelle. Vgl. dazu im Einzelnen den Artikel über Netzzugang.

Regulierungskonto

Übertragungsnetz und Übertragungsnetzbetreiber

Verteilernetz und Verteilernetzbetreiber

vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen





CategoryLexikon
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki