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Lexikon des Energierechts

Sammlung von Begriffen, die im Energierecht verwendet werden

Abnahme

Arbeitspreis

Betreiber von Energieversorgungsnetzen

Bilanzkreis, Bilanzkreisvertrag

Bilanzkreisverantwortlicher

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Effizienzvergleich

Einspeisung

Elektrizitätsversorgungsnetz

Energieversorgung

Energieversorgungsnetz

Ersatzversorgung

Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung

Drittzugang

Fernleitungsnetz

Grundversorger, Grundversorgung

Haushaltskunde

Letztverbraucher

Lieferantenrahmenvertrag

die "nach Landesrecht zuständige Behörde"

Netzbetreiber, Betreiber von Energieversorgungsnetzen

Netz der allgemeinen Versorgung

Netznutzungsvertrag

Dieser ist ein Vertrag zwischen Letztverbraucher und Netzbetreiber und gewährt das Recht auf Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz. Der Anspruch auf Vertragsabschluss ergibt sich aus § 24 Abs. 1 S. 1 StromNZV. Der Mindestinhalt des Netznutzungsvertrages ist in § 24 Abs. 2 StromNZV geregelt. (vgl. § 24 StromNZV)

Netzzugang

Der Netzzugang im Sinne des § 20 EnWG ist als Möglichkeit der Netzinanspruchnahme zum Transport von Energie (Strom oder Gas) gedacht. Es ist strikt von der Frage der (technischen, im Augenblick der Anbindung relevanten) Netzanbindung zu unterscheiden und bezieht sich auf die (in erster Linie in wirtschaftlichen Dimensionen zu verstehende) Möglichkeit der Belieferung einer Entnahmestelle. Vgl. dazu im Einzelnen den Artikel über Netzzugang.

Regulierungskonto

Übertragungsnetz und Übertragungsnetzbetreiber

Verteilernetz und Verteilernetzbetreiber

vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen





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