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Energierecht - Vertiefung: Gliederung

Inhalte der Veranstaltung im Überblick


A. Einführung


1. Gegenstand und Konzeption der Veranstaltung
Mehr zum Thema hier.

2. (Wieder-)Einstieg in das Energierecht - Einige Wiederholungs- und Kontrollfragen zum Recht der Energiewirtschaft

a. Wie ist ein Markt für Energie überhaupt möglich und wie ist es im deutschen Energierecht konzipiert?

b. Was bedeutet Netzanschluss und wie funktioniert dieser nach dem EnWG? Und nach dem EEG?
Vgl. dazu folgenden Artikel zum EnWG und diesen zum EEG.

c. Was ist Netzzugang, wie unterscheidet sich dieser vom Netzanschluss?
Welche Bedeutung hat der Netzzugang für die Energiemärkte? Wofür steht die Abkürzung TPA?

d. Wie setzt sich der Energiepreis zusammen und welche Rolle spielen dabei die Netzentgelte?

e. Wie kann die Höhe der Netzentgelte auf einem angemessenen Niveau gehalten werden?
Welche Möglichkeiten bestehen diesbezüglich im Allgemeinen und wie wird dies im deutschen Recht sichergestellt?

f. Was ist Entflechtung?
Wozu dient diese? Was ist der Unterschied zum sog. Unbundling? Welche Arten des Unbundling können im EnWG identifiziert werden? Wie werden sie umgesetzt und wer ist Adressat der Entflechtung?

g. Auf welcher Rechtsgrundlage wird Energie geliefert?
Was sind Tarifkunden? Welche Rechtsgrundlage gilt die Energielieferungen an diese? Muss ich mit dem Energielieferanten einen Vertrag abschließen? Von wem beziehe ich meine Energie als Haushaltskunde und von wem als Gewerbetreibender?

h. Welche Privilegien gelten gegenwärtig für erneuerbare Energien nach dem EEG?
Wie unterscheidet sich eine EEG-Anlage von einer konventionellen Stromerzeugungsanlage im Hinblick auf die Rechte Ihres Betreibers in Bezug auf:
      • den Netzanschluss
      • den Netzzugang?
Welche finanziellen Anreize kann ich als EEG-Anlagenbetreiber nutzen? Welche Lasten haben Netzbetreiber zu tragen? Wie wird die Förderung finanziert?

i. Was waren die Neuerungen im EEG im Jahre 2014?
Vgl. folgenden Artikel.

j. Wie wurde das EEG zum 1. 1. 2017 geändert (EEG 2017)?
Vgl. dazu folgenden Artikel.


B. Vertiefung zum EEG
Die im Grundlagenteil erläuterten Regelungen des EEG - insbesondere der vorrangige Anschluss und der vorrangige Netzzugang (in in § 11 EEG als Abnahmepflicht des Netzbetreibers genannt) - erschöpfen den Regelungsinhalt des EEG nicht. Die zum 1. 1. 2017 geänderten Förderregelungen (Ausschreibungen) sowie der Ausgleichsmechanismus (EEG-Umlage) stellen weitere Säulen des EEG dar. Diese Themen sollten hier ebenfalls betrachtet werden.

1. Förderregeln des EEG 2017 im Einzelnen
Die grundsätzliche Umstellung der Förderung erneuerbarer Energien auf wettbewerbliche Ermittlung der Fördersätze im Wege von Ausschreibungen im EEG 2017 führte zu grundlegenden Änderungen im EEG ab dem 1. 1. 2017. Insbesondere diesem neuen System ist folgender Artikel gewidmet.

2. EEG-Ausgleichsmechanismus; EEG-Umlage
Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien werden in Deutschland über die sog. EEG-Umlage refinanziert. Dieser Mechanismus wird - einschließlich seiner umstrittenen Ausnahmeregelungen - im folgenden Artikel behandelt. Vgl. auch dieses Fallbeispiel.


C. Förderung von KWK
Mechanismen der Förderung von KWK – strukturell vergleichbar mit Förderung erneuerbarer Energien, allerdings separat spezialgesetzlich geregelt und mit einigen, technologie- und strukturbedingten Abweichungen.
Zentrale Rechtsgrundlage: KWKG

Mehr dazu im Artikel über die Rechtsfragen der Kraft-Wärme-Kopplung
Zu diesem Thema vgl. auch folgendes Fallbeispiel.


D. Planung in der Energiewirtschaft
Die Planung von Leitungstrassen und Erzeugungsanlagen ist zwar teilweise außerhalb des EnWG geregelt, aber die Sicht auf das Energierecht kann niemals vollständig sein, wenn Rechtsfragen der Planung und Genehmigung von Versorgungsanlagen nicht einbezogen werden.

Ausgangspunkt der Betrachtung:
  • in Europa: insbesondere TEN-E- Leitlinienentwurf 2011
  • in Deutschland: §§ 12b ff., 17b, 43 ff. EnWG, EnLAG, NABEG

Vgl. dazu Artikel zum Thema Planung in der Energiewirtschaft.

E. Energiewirtschaft vs. Kommunalrecht
Die Energieversorgung verbleibt häufig in der Hand von Kommunen, die kraft Gesetzes auch zur Sicherung der Daseinsvorsorge berufen sind. Das Kommunalrecht ist dabei allerdings zu beachten. Welche Grenzen es setzt und wie eventuelle Konflikte gelöst werden (müssten) sind ebenfalls Fragen, die im Zusammenhang mit dem Energierecht in Deutschland Beachtung verdienen.
Rechtsgrundlagen sind im Landesrecht zu suchen - insbesondere in den jeweiligen Kommunalverfassungen.

Vgl. dazu diesen Artikel zum Thema.


F. Energiedienstleistungen, Energie-Contracting
Mit der gestiegenen Bedeutung der Energieeffizienz in der Energieversorgung (und auch im Energieverbrauch) steigt auch die Bedeutung von Energiedienstleistungen, die zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen können. Die dabei möglichen Geschäftsmodelle, die Vertragsgestaltung, Rechte und Pflichten der Parteien in Verträgen über Energiedienstleistungen gehören also ebenfalls zum Themenkomplex einer modernen Energiewirtschaft.
Insbesondere die Geschäftsmodelle des sog. Contracting müssen richtig eingeordnet und verstanden werden.

Siehe dazu folgenden Artikel


G. Digitalisierung der Energiewende
Mit der Digitalisierung der Energiewende, insbesondere mit dem MsbG befasst sich folgender Artikel. Dieses Thema steht insbesondere im Zusammenhang mit dem sog. smart metering und mit den nach wie vor noch nicht flächendeckend etablierten, isolierten Messdiensten.


H. Atomausstieg und dessen rechtliche Folgen
Der Atomausstieg ist ein einmaliges Ereignis. Die ökonomische und politische Brisanz dieses Vorgangs schlägt sich auch auf die rechtliche Dimension durch, so dass durch den Atomausstieg auch juristische Probleme entstanden sind. Einige Details hierzu sind im Artikel über den Atomausstieg zu finden.



weitere Themen zur eigenständigen Vertiefung:

I. Genehmigung von Anlagen, insb. Erzeugung


CategoryEnergierecht
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