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Dies ist eine alte Version von EnergiewirtschaftGrundlagen erstellt von WojciechLisiewicz am 2014-03-30 17:14:22.

 

Grundlagen der Energiewirtschaft



A. Energiewirtschaft als Gegenstand des Energierechts
Versorgung mit Energie kann auf unterschiedliche Weise verstanden werden. Die Verfügbarkeit von Kraftstoffen für Fahrzeuge, von Brennstoffen für die Heizung gehört im weitesten Sinne zum Thema Energieversorgung. Die Energiewirtschaft als Regelungsgegenstand des Energierechts wird jedoch deutlich enger verstanden. Der hier verwendete Begriff der Energiewirtschaft ist an den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 EnWG angelehnt: es betrifft die (...) leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.. Da die Versorgung mit Fernwärme ebenfalls leitungsgebunden erfolgt, wird sie traditionell auch zur Energiewirtschaft im engeren Sinne gerechnet, auch wenn sie vom Anwendungsbereich des EnWG ausgenommen ist. An einigen Stellen muss diese Begriffsbestimmung allerdings erweitert werden (z. B. Thema Fernwärme).

Vgl. auch folgende Übersicht:
 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/EnergiewirtschaftGrundlagen/folie_014.png)


B. Gegenwärtige Einflussfaktoren auf die Energiewirtschaft
Die Energiewirtschaft und die gesamte Branche werden - heute mehr denn je - durch die nationale sowie europäische Politik stark beeinflusst. Dies führt zu einem teilweise atemberaubendem Tempo legislativer Änderungen, weil Gesetze als Instrument zur Erreichung von Zielen der Tagespolitik genutzt werden.


1. Nationale Energiepolitik
Die Energiewirtschaft unterliegt derzeit einer Reihe von - teils entgegengesetzten - Tendenzen und Einflüssen. Die wichtigsten Forderungen, die an die Energiewirtschaft gestellt werden, sind (§ 1 EnWG):
    • Versorgungssicherheit - insb. Notwendigkeit der Sicherung des Zugangs zu Energieversorgung als absolutem Gemeinschaftsgut (für menschliche Existenz notwendig);
    • Preisgünstigkeit - insb. als Bedingung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft;
    • Umweltverträglichkeit - sichtbar insb. durch Belastungen des CO2-Handels;
    • Verbraucherfreundlichkeit - auch über die bereits oben genannte Preisgünstigkeit; Verbraucherinteressen werden aber auch über allgemeine, zivilrechtliche Instrumente geschützt (AGB-Recht, allgemeine Generalklauseln des BGB);
    • Effizienz.

2. Europäische Energiepolitik
Die Energiepolitik ist über die letzten Jahrzehnte immer stärker von der Europäischen Gemeinschaft (heute Europäische Union) und von dem Gedanken des (liberalisierten) Binnenmarktes geprägt. Die Bezeichnung dieses Phänomens als "Europäisierung" der Energiepolitik (vgl. die Überschrift über Kapitel 1, A. II. 2. bei Klees, Einführung..., S. 22) ist durchaus berechtigt. Die gegenwärtig wichtigsten Ziele aus Sicht der EU sind:
    • Liberalisierung - bereits seit den ersten Energierichtlinien vorangetrieben, hat bereits zu einer kompletten Umgestaltung der Energiewirtschaft geführt; die Ausgestaltung des deutschen Energiemarktes ist in vielerlei Hinsicht auf die europäische Idee der Liberalisierung der Energiemärkte zurückzuführen;
    • Europäische Energienetze - die Schaffung von integrierten europäischen Energienetzen als eines der aktuell dringendsten Ziele angesehen; zum einen ist dies für die tatsächliche Möglichkeit eines effektiven grenzüberschreitenden Energieaustauschs notwendig, zum anderen fördert dies die Versorgungssicherheit;
    • gemeinsame Energiepolitik statt Koexistenz von verschiedenen nationalen Politiken.
Dass die Energiepolitik und demzufolge auch das Energie(wirtschafts)recht immer stärker in der EU verankert sind zeigt die seit dem Vertrag von Lissabon eingeführte, spezielle Rechtsetzungskompetenz zum Thema Energie (Art. 194 AEUV). Auch wenn der mit einer speziellen, deutlichen Subsidiaritätsklausel versehene Art. 194 AEUV nationale Besonderheiten in der Energiepolitik ausdrücklich zulässt (vgl. Art. 194 Abs. 2 UAbs. 2 AEUV) und seine Anwendung in der Praxis noch einige Abgrenzungsschwierigkeiten mitbringt [Vgl. im Hinblick auf die problematische Formulierung Unbeschadet der Anwendung anderer Bestimmungen der Verträge (...) Kahl, EuR 2009, 601, S. 616 ff. - noch zu prüfen!]), zeigt die Vorschrift, dass die EU auch im Bereich der Energiepolitik tätig werden kann.



3. Sonstige
Darüber hinaus sind folgende Phänomene zu beobachten:

  • die Anzahl der Marktteilnehmer hat rapide zugenommen (Händler, Börsen etc.) - daraus folgen Forderungen der neuen Marktakteure nach Lösungen, die ihre Tätigkeit ermöglichen bzw. erleichtern (Netzzugang etc.);
  • die Struktur der Unternehmen hat sich verändert (Unbundling - Teilung der Funktionen aus vertikal integrierten Unternehmen);
  • "Rekommunalisierung" - die Kommunen greifen nach örtlichen Versorgungsnetzen um sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu sichern bzw. größeren Einfluss auf die Versorgung zu haben;

4. Insbesondere die Energiewende
Und zum Schluss das aus dem Blickwinkel aktueller politischer Diskussionen anscheinend Wichtigste: die Energiewende. Die Energiewende hat selbstverständlich auch auf das Energierecht entscheidenden (negativen) Einfluss. Durch die Energiewende werden viele Mechanismen des Energierechts neu erfunden und anschließend (gefühlt) alle paar Wochen geändert. Insbesondere der Bereich der Förderung erneuerbarer Energien profitiert (im Hinblick auf die öffentliche Aufmerksamkeit) bzw. leidet (im Hinblick auf die Übersichtlichkeit) darunter.

C. Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft
Zentrale Funktionen der Energiewirtschaft sind:
  • Erzeugung (einzelner Energieformen) und Förderung (von Energieträgern)
  • (weiträumiger) Transport und (kleinräumige) Verteilung (z. B. im Strombereich: Höchst-, Hoch-, Mittel- und Niederspannung)
  • Verkauf / Vertrieb / Verbrauch

Dies lässt sich bildlich wie folgt grob darstellen:
 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/EnergiewirtschaftGrundlagen/folie_016.png)


Innerhalb der einzelnen Wertschöpfungs- bzw. Marktstufen ist zwischen den einzelnen Funktionen bzw. Erzeugungsmethoden zu unterscheiden, die im folgenden Bild zusammengefasst wurden:
 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/EnergiewirtschaftGrundlagen/folie_017.png)


Betrachtet man das Strom- und das Gasnetz im Detail, ist die Transportstufe in mehrere Zwischenstufen unterteilt, die das nachstehende Bild schildert:
 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/EnergiewirtschaftGrundlagen/folie_018.png)


D. Überblick über das Regelungssystem des Energierechts
Im Zentrum der Gesetzgebung im Bereich des Energierechts steht das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG). Das EnWG ist allerdings in weiten Teilen nicht auf die Initiative des deutschen Gesetzgebers zurückzuführen, sondern dient der Umsetzung europäischer Vorgaben aus zwei Richtlinien:
  • der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vom 13. 07. 2009 RL 2009/72/EG

Neben den zentralen energierechtlichen Richtlinien existieren einige weitere Rechtsakte auf europäischer Ebene, deren Regelungsgegenstand die Energiewirtschaft ist.

Auf nationaler Ebene wird das EnWG in zweierlei Hinsicht durch andere Vorschriften ergänzt:
  • zum einen wurde eine Reihe von Ausführungsvorschriften (Rechtsverordnungen) erlassen, in denen Detailfragen der Energieversorgung im Strom- und Gasbereich geregelt sind;
  • zum anderen werden energierechtliche Fragen in solchen Spezialgesetzen wie EEG und KWKG geregelt.

Darüber hinaus sind für das Energierecht nicht nur spezielle, schwerpunktmäßig die Energiewirtschaft betreffende Gesetze relevant. Auch allgemeine Regelungen haben mitunter Bedeutung für die Branche. Zu solchen Regelungen gehören beispielsweise:
  • das GWB, insbesondere § 19 GWB, § 20 GWB und § 29 GWB;
  • das Zivilrecht, insb. § 305 BGB und ff. oder § 315 BGB.

Die folgende Skizze fasst die normativen Grundlagen des Energierechts zusammen:
 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/EnergiewirtschaftGrundlagen/folie_019.png)


E. Einzelne rechtliche Aspekte der Energieversorgung
Vgl. im Detail Punkte B.-L. in der Gliederung.


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CategoryEnergierecht
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