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Europäisches und internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Das allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT

Das Vertragswerk des GATT wurde erstmalig im Jahre 1947 unterzeichnet und war als eine vorläufige, provisorische Lösung bis zur Unterzeichnung des Abkommens zur Gründung der Internationalen Handelsorganisation (ITO), die nie entstehen konnte. Das Vertragswerk des GATT war zunächst auf die Absenkung von Zöllen gerichtet, wurde mit der Zeit um den Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen und Beschränkungen im Dienstleistungsverkehr erweitert.
Das GATT hat an sich keine internationale Organisation begründet sondern eine Reihe von multilateralen Verpflichtungen der unterzeichnenden Staaten. Der institutionelle Rahmen, der im GATT festgelegt ist, wird allerdings ständig in Richtung einer internationalen Organisation entwickelt, so dass darin überwiegend eine Organisation gesehen wird.
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