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aktuelles Dokument: Fall3DasErsteEigeneAuto
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Revision history for Fall3DasErsteEigeneAuto


Revision [51773]

Last edited on 2015-04-23 20:28:33 by JKramer
Additions:
====Fallbeispiel – Das erste eigene Auto====
Deletions:
====Fallbeispiel 3 – Das erste eigene Auto====


Revision [38167]

Edited on 2014-05-01 13:30:18 by AnnegretMordhorst
Additions:
----
CategoryWIPR2Faelle


Revision [37934]

Edited on 2014-04-25 13:28:39 by JKramer
Additions:
Studentin S möchte sich nach Abschluss ihres Studiums ein eigenes Auto zulegen. Sie schließt deshalb mit V einen Kaufvertrag über dessen VW Polo. Der Kaufpreis wird durch S sofort bezahlt. Die Parteien vereinbaren, dass das Auto am 04.08. übereignet werden soll. Dabei erklärt S dem V, dass sie den Pkw noch am selben Abend benötigt, um damit auf eine 4-tägige Abschlussfahrt mit ihren Kommilitonen fahren zu können. Am 04.08. meldet sich V jedoch nicht und reagiert auch nicht auf die Anrufe der S, da er sich im Krankenhaus über seinen neugeborenen Sohn freut und dabei die eingegangene Verpflichtung total vergisst. Daraufhin mietet S für die anstehende Fahrt ein Ersatzauto zum Preis von 1.000 €. Nach der Rückkehr verlangt S von V die Übereignung des Fahrzeugs und Schadensersatz für die Anmietung des Ersatz-Pkws.
Deletions:
Studentin S möchte sich nach Abschluss ihres Studiums ein eigenes Auto zulegen. Sie schließt deshalb mit V einen Kaufvertrag über dessen VW Polo. Der Kaufpreis wird durch S sofort bezahlt. Die Parteien vereinbaren, dass das Auto am 04.08 übereignet werden soll. Dabei erklärt S dem V, dass sie den Pkw noch am selben Abend benötigt, um damit auf eine 4-tägige Abschlussfahrt mit ihren Kommilitonen fahren zu können. Am 04.08 meldet sich V jedoch nicht und reagiert auch nicht auf die Anrufe der S, da er sich im Krankenhaus über seinen neugeborenen Sohn freut und dabei die eingegangene Verpflichtung total vergisst. Daraufhin mietet S für die anstehende Fahrt ein Ersatzauto zum Preis von 1.000 €. Nach der Rückkehr verlangt S von V die Übereignung des Fahrzeugs und Schadensersatz für die Anmietung des Ersatz-Pkws.


Revision [37930]

Edited on 2014-04-24 15:16:45 by JKramer
Additions:
**[[FallloesungDasErsteEigeneAuto Hier geht's zur Falllösung]]**


Revision [37927]

Edited on 2014-04-24 15:11:56 by JKramer
Additions:
Studentin S möchte sich nach Abschluss ihres Studiums ein eigenes Auto zulegen. Sie schließt deshalb mit V einen Kaufvertrag über dessen VW Polo. Der Kaufpreis wird durch S sofort bezahlt. Die Parteien vereinbaren, dass das Auto am 04.08 übereignet werden soll. Dabei erklärt S dem V, dass sie den Pkw noch am selben Abend benötigt, um damit auf eine 4-tägige Abschlussfahrt mit ihren Kommilitonen fahren zu können. Am 04.08 meldet sich V jedoch nicht und reagiert auch nicht auf die Anrufe der S, da er sich im Krankenhaus über seinen neugeborenen Sohn freut und dabei die eingegangene Verpflichtung total vergisst. Daraufhin mietet S für die anstehende Fahrt ein Ersatzauto zum Preis von 1.000 €. Nach der Rückkehr verlangt S von V die Übereignung des Fahrzeugs und Schadensersatz für die Anmietung des Ersatz-Pkws.
Deletions:
Studentin S möchte sich nach Abschluss ihres Studiums ein eigenes Auto zulegen. Sie schließt deshalb mit V einen Kaufvertrag über dessen VW Polo. Der Kaufpreis wird durch S sofort bezahlt. Die Parteien vereinbaren, dass das Auto am 04.08 übereignet werden soll. Dabei erklärt S dem V, dass sie den Pkw noch am selben Abend benötigt, um damit auf eine 4-tägige Abschlussfahrt mit ihren Kommilitonen fahren zu können. Am 04.08 meldet sich V jedoch nicht und reagiert auch nicht auf die Anrufe der S, da er sich im Krankenhaus über seinen neugeborenen Sohn freut und dabei die eingegangene Verpflichtung total vergisst. Daraufhin mietet S für die anstehende Fahrt ein Ersatzauto zum Preis von 1.000 €. Nach der Rückkehr verlangt S von V die Übereignung des VW Polos und Schadensersatz für die Anmietung des Ersatz-Pkws.


Revision [37926]

Edited on 2014-04-24 15:07:53 by JKramer
Additions:
Studentin S möchte sich nach Abschluss ihres Studiums ein eigenes Auto zulegen. Sie schließt deshalb mit V einen Kaufvertrag über dessen VW Polo. Der Kaufpreis wird durch S sofort bezahlt. Die Parteien vereinbaren, dass das Auto am 04.08 übereignet werden soll. Dabei erklärt S dem V, dass sie den Pkw noch am selben Abend benötigt, um damit auf eine 4-tägige Abschlussfahrt mit ihren Kommilitonen fahren zu können. Am 04.08 meldet sich V jedoch nicht und reagiert auch nicht auf die Anrufe der S, da er sich im Krankenhaus über seinen neugeborenen Sohn freut und dabei die eingegangene Verpflichtung total vergisst. Daraufhin mietet S für die anstehende Fahrt ein Ersatzauto zum Preis von 1.000 €. Nach der Rückkehr verlangt S von V die Übereignung des VW Polos und Schadensersatz für die Anmietung des Ersatz-Pkws.
Deletions:
Studentin S möchte sich nach Abschluss ihres Studiums ein eigenes Auto zulegen. Sie schließt deshalb mit V einen Kaufvertrag über dessen VW Polo. Der Kaufpreis wird durch S sofort bezahlt. Die Parteien vereinbaren, dass das Auto am 04.08 übereignet werden soll. Dabei erklärt S dem V, dass sie den Pkw noch am selben Abend benötigt, um damit auf eine 4-tägige Abschlussfahrt mit ihren Kommilitonen fahren zu können. Am 04.08 meldet sich V jedoch nicht und reagiert auch nicht auf die Anrufe der S, da er sich im Krankenhaus über seinen neugeborenen Sohn freut und dabei die eingegangene Verpflichtung total vergisst. Daraufhin mietet S für die anstehende Fahrt ein Ersatzauto zum Preis von 1.000 €. Nach der Rückkehr verlangt S von V die Übereignung des VW Polos und Schadensersatz für die Anmietung des Ersatz-Pkw.


Revision [37925]

Edited on 2014-04-24 15:04:15 by JKramer
Additions:
Studentin S möchte sich nach Abschluss ihres Studiums ein eigenes Auto zulegen. Sie schließt deshalb mit V einen Kaufvertrag über dessen VW Polo. Der Kaufpreis wird durch S sofort bezahlt. Die Parteien vereinbaren, dass das Auto am 04.08 übereignet werden soll. Dabei erklärt S dem V, dass sie den Pkw noch am selben Abend benötigt, um damit auf eine 4-tägige Abschlussfahrt mit ihren Kommilitonen fahren zu können. Am 04.08 meldet sich V jedoch nicht und reagiert auch nicht auf die Anrufe der S, da er sich im Krankenhaus über seinen neugeborenen Sohn freut und dabei die eingegangene Verpflichtung total vergisst. Daraufhin mietet S für die anstehende Fahrt ein Ersatzauto zum Preis von 1.000 €. Nach der Rückkehr verlangt S von V die Übereignung des VW Polos und Schadensersatz für die Anmietung des Ersatz-Pkw.
Deletions:
Studentin S möchte sich nach Abschluss ihres Studiums ein eigenes Auto zulegen. Sie schließt deshalb mit V einen Kaufvertrag über dessen VW Polo. Der Kaufpreis wird durch S sofort bezahlt. Die Parteien vereinbaren, dass das Auto am 04.08 übereignet werden soll. Dabei erklärt S dem V, dass sie den Pkw noch am selben Abend benötige, um damit auf eine 4-tägige Abschlussfahrt mit ihren Kommilitonen fahren zu können. Am 04.08 meldet sich V jedoch nicht und reagiert auch nicht auf die Anrufe der S, da er sich im Krankenhaus über seinen neugeborenen Sohn freut und dabei die eingegangene Verpflichtung total vergisst. Daraufhin mietet S für die anstehende Fahrt ein Ersatzauto zum Preis von 1.000 €. Nach der Rückkehr verlangt S von V die Übereignung des VW Polos und Schadensersatz für die Anmietung des Ersatz-Pkw.


Revision [37924]

Edited on 2014-04-24 15:03:33 by JKramer
Additions:
====Fallbeispiel 3 – Das erste eigene Auto====
===Sachverhalt:===
Deletions:
== Fall 3 - Das erste eigene Auto ==


Revision [37923]

The oldest known version of this page was created on 2014-04-24 15:02:41 by JKramer
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