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Fallbeispiel - Die IT-Ausrüstung



Sachverhalt:


Kundig (K) ist Unternehmensberater und betreibt eine kleine Firma in Schmalkalden als Einzelkaufmann. Für seine Büroräume benötigt er eine neue IT-Ausrüstung – Rechner für 4 Arbeitsplätze, einen Arbeitsgruppenserver samt Software etc. K möchte bei dieser Gelegenheit auf etwas andere Technik umsteigen, als die bisher eingesetzten PC-s und fragt beim IT-Ausrüster Fenster (F), ob sich dieser auch mit den „trendigen“ Apple-Computern auskennt. F, der den gut bezahlten Auftrag von K unbedingt haben will, antwortet wahrheitswidrig, dass er dahingehend Experte sei, obwohl er bisher ausschließlich Windows-Rechner verkaufte.
K schließt mit F darauf hin einen Vertrag, kraft dessen F für die Organisation des Einkaufs entsprechender Geräte, deren Inbetriebnahme und Konfiguration sowie Einweisung des Personals 6.000,- EUR erhalten soll. Darüber hinaus soll F im Namen des K geeignete Geräte bestellen, die Rechnungen soll direkt K begleichen.
F kauft bei Apfel (A) etliche, für den Bedarf des K völlig überdimensionierte Rechner für insgesamt 24.000,- EUR. Als K die Rechnung sieht, fragt er skeptisch nach, ob dies notwendig sei. F beteuert, dass die Technik – soll sie denn für die Büroarbeiten bei K reichen – unbedingt so viel kosten muss. Bevor die Rechnung des A bezahlt wurde, soll F aber auch K und seine Mitarbeiter in die Arbeit mit der neuen Technik einweisen, was kaum gelingt, wobei F auf ein mitgebrachtes Buch verweist.
K fragt bei einem anderen Dienstleister nach, der ihm mitteilt, dass Geräte für insg. 10.000,- EUR ebenfalls ausgereicht hätten, so dass nun offensichtlich ist, dass F gar kein Experte war. Jetzt will K die Rechnung des A nicht bezahlen, ebenso wenig den Vertrag mit F gelten lassen.

Fragen:
1. Besteht zwischen F und K ein Vertrag?
2. Hat A einen Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises gegen K?



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