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Fall: AD & Co. KG in Deutschland


A. Sachverhalt
Die in Bulgarien ansässige Energiedienstleistungsgesellschaft Balkan Electric AD (B) ist eine Aktiengesellschaft nach bulgarischem Recht (*). Sie soll sich an einem Kraftwerksprojekt in Deutschland beteiligen. Die Kraftwerksgesellschaft soll aus steuerlichen Gründen als eine Kommanditgesellschaft geführt werden, in der die Kommanditisten das Projekt finanzieren sollen und der Komplementär für die Energievermarktung, Betriebsführung und alle sonstigen technischen Fragen rund um das Kraftwerk zuständig sein soll.

Die B ist bereit, die technische Seite des Projektes zu übernehmen und als Komplementärin im Gesellschaftsvertrag aufzutreten. Deshalb soll die Balkan Electric AD & Co. KG ins Handelsregister eingetragen und zugleich als geschäftsführende Gesellschafterin nach § 164 HGB ausgewiesen werden.

B. Frage
Kann die Gesellschaft in dieser Form eingetragen werden?
Welche Informationen sind beim Antrag auf Eintragung vorzulegen?

C. Lösungshinweise

1. Frage 1: Beteiligungsfähigkeit?
Vgl. folgenden Aufbau.

2. Frage 2: Anzumeldende Informationen?
Zur Beantwortung der Frage vgl. Spahlinger/Wegen, Rn. 280 f.



(*) AD = Aktionerno Druschestwo, Aktiengesellschaft auf Bulgarisch


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