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Version [95811]

Dies ist eine alte Version von FallJungerSchuhHandel erstellt von WojciechLisiewicz am 2020-11-30 09:16:06.

 

Fallbeispiel: Schuhhandel eines Minderjährigen

Probeklausur im Wintersemester 2020 / 2021

Sachverhalt

Der 16-jährige M möchte ein Handelsgeschäft für teure Sportschuhe eröffnen. Da ihm dies seine Eltern nicht erlauben, bleibt es vorerst ein Traum. Die gute Tante T, welche die Bedenken seiner Eltern nicht versteht, schenkt ihm heimlich 5 paar Schuhe, die absolut rare Einzelstücke sind. Damit soll M anfangen, seinen Traum zu verwirklichen.

Unter den geschenkten Schuhen befindet sich auch ein Paar Nike GoldenArrow in der Größe 43. Diese Schuhe erzielen in einschlägigen Auktionen von Insidern regelmäßig einen Preis von ca. 800,- EUR je Paar.
M bereitet Auktionen der ihm geschenkten Schuhe vor, wird aber von seinem Klassen- freund V auf die GoldenArrow angesprochen. Der etwas gründlicher lernende V, der in einigen Jahrgangsstufen etwas länger verweilte und deshalb bereits über 18 Jahre alt ist, überredet M, ihm die Schuhe für 200,- EUR zu verkaufen. Nachdem M für die Schuhe 200,- EUR kassiert und sie V übergeben hat, erfahren die Eltern des M von allem. Sie finden weder das Geschenk der T noch die anschließenden Geschäfte des M – da offenbar sehr nachteilig – nicht in Ordnung und verlangen Rückabwicklung.

Fragen

Frage 1: Ist die Schenkung der Schuhe durch T wirksam?
Frage 2: Kann M von V Rückgabe der Schuhe verlangen?


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