Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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Revision history for FallKaufAufRatenVomNichteigentuemer


Revision [86456]

Last edited on 2017-12-10 14:41:05 by WojciechLisiewicz
Additions:
Vgl. auch BGHZ 10, 69.
Deletions:
Vgl. auch [[http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/bghz10_69.htm BGHZ 10, 69]].


Revision [86455]

Edited on 2017-12-10 14:36:11 by WojciechLisiewicz

No Differences

Revision [86454]

Edited on 2017-12-10 14:36:01 by WojciechLisiewicz
Additions:


In dem Augenblick, in dem K nicht mehr gutgläubig ist, kommt ein Erwerb gem. {{du przepis="§ 932 BGB"}} nicht mehr in Betracht - maßgeblich ist hier der Zeitpunkt, in dem der Rechtserwerb erfolgen sollte. Vgl. [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-0-1-0-1-0-0-3-1-1-0-2&subsumsession=458&root=1144 folgende Struktur]].
Denkbar ist hier allerdings ein anderer Weg des Erwerbs - über das Anwartschaftsrecht. Dafür sind etwas andere Fragen zu beantworten, als beim gewöhnlichen Erwerb von Eigentum. Vgl. dazu [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-0-1-0-1-0-3-0-0-0-3-1-1-0-2-1&subsumsession=460&root=1144 folgende Struktur]]. Da hier der gute Glaube nur bis Erwerb des Anwartschaftsrechts bestehen muss und K bei Übergabe gutgläubig war, hat er wirksam das Anwartschaftsrecht erworben. Die Bedingung ist eingetreten, also ist aus dem Anwartschaftsrecht ein Vollrecht geworden.
Deletions:
In dem Augenblick, in dem K nicht mehr gutgläubig ist, kommt ein Erwerb gem. {{du przepis="§ 932 BGB"}} nicht mehr in Betracht - maßgeblich ist hier der Zeitpunkt, in dem der Rechtserwerb erfolgen sollte. Vgl. [[http://80.237.160.189/taris/?path=0-0-1-0-1-0-0-3-1-1-0-2&subsumsession=458&root=1144 folgende Struktur]].
Denkbar ist hier allerdings ein anderer Weg des Erwerbs - über das Anwartschaftsrecht. Dafür sind etwas andere Fragen zu beantworten, als beim gewöhnlichen Erwerb von Eigentum. Vgl. dazu [[http://80.237.160.189/taris/?path=0-0-1-0-1-0-3-0-0-0-3-1-1-0-2-1&subsumsession=460&root=1144 folgende Struktur]]. Da hier der gute Glaube nur bis Erwerb des Anwartschaftsrechts bestehen muss und K bei Übergabe gutgläubig war, hat er wirksam das Anwartschaftsrecht erworben. Die Bedingung ist eingetreten, also ist aus dem Anwartschaftsrecht ein Vollrecht geworden.


Revision [15338]

Edited on 2012-05-21 23:09:53 by ChristianeUri
Additions:
CategoryWIPR3Faelle
Deletions:
CategoryFallsammlungWIPR


Revision [5029]

The oldest known version of this page was created on 2010-01-05 13:09:58 by WojciechLisiewicz
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