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aktuelles Dokument: FallNichtEingetragenesGewerbe
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Revision history for FallNichtEingetragenesGewerbe


Revision [15246]

Last edited on 2012-05-21 09:38:53 by ChristianeUri
Additions:
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CategoryWIPR1Faelle
Deletions:
CategoryFallsammlungWIPR


Revision [14492]

Edited on 2012-03-07 13:12:37 by MaikJaeger
Additions:
CategoryFallsammlungWIPR


Revision [8249]

Edited on 2010-10-05 21:29:49 by AnnegretMordhorst
Additions:
Dusel (D) hat Locker (L) mit dem Bau eines Einfamilienhauses beauftragt. L hat bereits in der Umgebung mehrere Häuser errichtet, auch wenn er - was allerdings dem D nicht bekannt ist - über keinen registrierten Betrieb verfügt. L bedient sich bei der Auftragsausführung ausländischer Bauarbeiter und nimmt es mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nicht so genau. Deshalb belässt es L auch dabei, die Auftragserteilung lediglich mit nicht unterzeichneten Ausdrucken der Planungsunterlagen zu bestätigen.
Deletions:
Dusel (D) hat Locker (L) mit dem Bau eines Einfamilienhauses beauftragt. L hat bereits in der Umgebung mehrere Häuser errichtet, auch wenn er - was allerdings dem D nicht bekannt ist - über keinen registrierten Betrieb verfügt. B bedient sich bei der Auftragsausführung ausländischer Bauarbeiter und nimmt es mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nicht so genau. Deshalb belässt es L auch dabei, die Auftragserteilung lediglich mit nicht unterzeichneten Ausdrucken der Planungsunterlagen zu bestätigen.


Revision [5197]

Edited on 2010-01-11 17:45:44 by WojciechLisiewicz
Additions:
**§ 1 Abs. 1 und 2 Schwarzarbeitsgesetz**
(1) Zweck des Gesetzes ist die Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit.
(2) Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
Deletions:
**§ 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsgesetz**
Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei


Revision [5156]

Edited on 2010-01-11 14:22:01 by WojciechLisiewicz
Additions:
//
5. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).//
Deletions:
5. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).


Revision [5155]

The oldest known version of this page was created on 2010-01-11 14:21:45 by WojciechLisiewicz
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