Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: FallPfandDurchErpressung
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: FallPfandDurchErpressung

Version [8734]

Dies ist eine alte Version von FallPfandDurchErpressung erstellt von AnnegretMordhorst am 2010-11-13 21:18:44.

 

Fall: Ein durch Erpressung erlangtes Pfandrecht


A. Sachverhalt
Unternehmer Ehrlich (E) betreibt ein traditionsreiches Familienunternehmen, welches bereits in dritter Generation unter der Bezeichnung Inkasso M. erfolgreich Schulden für die Kunden aus Branchen wie Begleitservice, Arzneimittelhandel oder Armeeausstattung eintreibt. Klein (K) ist Schuldner des Arzneimittelhändlers Grashüpfer (G) und hat kein Geld, um die schnell wachsenden und mittlerweile 5.000 EUR betragenden Schulden bei G zu begleichen. G beschwert sich bei E über den K und bittet um Unterstützung. Der unbürokratisch agierende E lässt sich von G mündlich versichern, dass G einen vollstreckbaren Titel gegen K hat, zahlt dem G 3.000 EUR aus, wofür ihm G alle Forderungen gegen K abtritt. Anschließend besucht E den K in seiner Wohnung.

Als K erfährt, dass nunmehr E sein Gläubiger ist, sichert er dem E wahrheitsgemäß zu, dass er gerade keine flüssigen Mittel habe. Er ist allerdings von den Verhandlungskünsten des E sehr überzeugt, insbesondere als er die Frage hört, ob er wüsste, was mit unehrlichen Schuldnern im Zuständigkeitsbereich des E passiere. Deshalb bietet er dem E als Nachweis seiner Ehrlichkeit eine antike Vase im Wert von 10.000 EUR als Pfand an. E nimmt die Vase mit.

Bevor K seine Schulden bei E begleicht, gerät E selbst in einen Liquiditätsengpass und verhandelt mit seiner Hausbank (H) über einen Kredit in Höhe von 10.000 EUR, um zumindest einige Tage zu überbrücken. Auf die Frage nach Sicherheiten bietet E der H die mit Pfandrecht gesicherte Forderung gegen den K an. Die Bank nimmt diesen Vorschlag an und übernimmt die Vase neben der Forderung gegen K und anderen Sicherheiten von E.

In der Zwischenzeit hat K es genug, unter Druck gesetzt zu werden und wendet sich an die Polizei mit der Bitte um Schutz, weil er Sanktionen seitens E befürchtet. Als er in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen wird, verlangt er von der Bank Herausgabe der Vase.

B. Frage
Kann K von H Herausgabe der Vase verlangen?


CategoryFallsammlungWIPR
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki