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Revision history for FallPreisvorgaben


Revision [6772]

Last edited on 2010-05-02 11:37:01 by WojciechLisiewicz
Additions:
// 8. Das selbständige Grundrecht des GG Art 2 Abs 1 gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit (vgl BVerfG, 1957-01-16, 1 BvR 253/56, BVerfGE 6, 32 (36f)) und als deren Ausfluß auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr und die Vertragsfreiheit, soweit sie nicht durch besondere Grundrechtsbestimmungen gewährleistet sind (BVerfGE 6, 32 (41f)). Die Handlungsfreiheit im umfassenden Sinn ist jedoch durch GG Art 2 Abs 1 nur innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung geschützt.//
Deletions:
//

8. Das selbständige Grundrecht des GG Art 2 Abs 1 gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit (vgl BVerfG, 1957-01-16, 1 BvR 253/56, BVerfGE 6, 32 (36f)) und als deren Ausfluß auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr und die Vertragsfreiheit, soweit sie nicht durch besondere Grundrechtsbestimmungen gewährleistet sind (BVerfGE 6, 32 (41f)). Die Handlungsfreiheit im umfassenden Sinn ist jedoch durch GG Art 2 Abs 1 nur innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung geschützt.//


Revision [6771]

Edited on 2010-05-02 11:36:49 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Lösungshinweise
((2)) Zum Schutzbereich:
BVerfGE 8, 274:
//

8. Das selbständige Grundrecht des GG Art 2 Abs 1 gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit (vgl BVerfG, 1957-01-16, 1 BvR 253/56, BVerfGE 6, 32 (36f)) und als deren Ausfluß auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr und die Vertragsfreiheit, soweit sie nicht durch besondere Grundrechtsbestimmungen gewährleistet sind (BVerfGE 6, 32 (41f)). Die Handlungsfreiheit im umfassenden Sinn ist jedoch durch GG Art 2 Abs 1 nur innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung geschützt.//


Revision [6770]

Edited on 2010-05-02 11:28:56 by WojciechLisiewicz
Additions:
Auf dieser Grundlage werden in einem Verwaltungsakt der Regulierungsbehörde nun auch die Strompreise des Unternehmens Volteon um 20 % gekürzt, so dass das Unternehmen seine Erlöse nicht wie geplant erzielen kann. Es sieht sich in seinen Grundrechten verletzt und möchte gegen diese staatlichen Maßnahmen gerichtlich vorgehen.
Deletions:
Auf dieser Grundlage werden nun auch die Strompreise des Unternehmens Volteon um 20 % gekürzt, so dass das Unternehmen seine Erlöse nicht wie geplant erzielen kann. Es sieht sich in seinen Grundrechten verletzt und möchte gegen diese staatlichen Maßnahmen gerichtlich vorgehen.


Revision [6769]

The oldest known version of this page was created on 2010-05-02 11:27:33 by WojciechLisiewicz
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