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aktuelles Dokument: FallPythonkaufausLottogewinn
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Revision history for FallPythonkaufausLottogewinn


Revision [93289]

Last edited on 2019-01-25 10:40:10 by Fanny Reß
Deletions:
>>{{files download="Fall_6.pdf"text="Die Lösung zum Download als PDF gibts hier!"}}>>
==((2)) Grafische Skizze==
{{image url="Fall_6.jpg""width="600"}}


Revision [79274]

Edited on 2017-05-24 10:51:25 by TimoNausch
Additions:
**II. Wirksamkeit**
Deletions:
**III. Wirksamkeit**


Revision [18682]

Edited on 2012-12-20 11:07:59 by Franziska Stanzel
Additions:
{{image url="Fall_6.jpg""width="600"}}
Deletions:
{{image url="Fall_6.jpg""width="700"}}


Revision [17742]

Edited on 2012-11-30 19:45:17 by AnnegretMordhorst
Additions:
----
CategoryWIPR1Faelle


Revision [17705]

Edited on 2012-11-29 21:03:13 by ChristianeUri
Additions:
KV i.S.d. {{du przepis="§ 433 BGB"}} **{{color text="(+)" c="green"}}**
Deletions:
KV i.S.d. {{du przepis="§ 433 BGB"}} color text="(+)" c="green"}}**


Revision [17649]

Edited on 2012-11-28 20:06:02 by Franziska Stanzel

No Differences

Revision [17648]

Edited on 2012-11-28 20:05:30 by Franziska Stanzel
Additions:
- V hat Eigentum verloren **{{color text="(+)" c="green"}}**
Deletions:
- V hat Eigentum verloren**{{color text="(+)" c="green"}}**


Revision [17645]

Edited on 2012-11-28 20:01:35 by Franziska Stanzel
Additions:
>>{{files download="Fall_6.pdf"text="Die Lösung zum Download als PDF gibts hier!"}}>>
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Deletions:
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Revision [17643]

Edited on 2012-11-28 19:58:30 by Franziska Stanzel
Additions:
{{files}}


Revision [17641]

Edited on 2012-11-28 19:56:37 by Franziska Stanzel
Additions:
Ist der von R geschlossene Kaufvertrag i.S.d. {{du przepis="§ 433 BGB"}} zum Kauf des Loses wirksam?
Vor.: Vertragsschluss, Vertragsinhalt und Wirksamkeit
**A. Vertragsschluss und -inhalt** **{{color text="(+)" c="green"}}**
Hier: zwischen R und L Vertrag geschlossen, der Kauf des Loses zum Inhalt
KV i.S.d. {{du przepis="§ 433 BGB"}} **{{color text="(+)" c="green"}}**
**{{color text="P" c="red"}}** Fraglich ob Kaufvertrag wirksam ist
Unwirksam gem. § 108 I BGB?
Vor.: R gehört Personenkreis §§ 2, 106 BGB an und in §§ 107 ff. keine Vorschrift, durch die Rechtsgeschäft wirksam wird
**I. Beschränkte Geschäftsfähigkeit** **{{color text="(+)" c="green"}}**
gem. §§ 2, 106 BGB Minderjähriger beschränkt geschäftsfähig, wenn 7. Lebensjahr, aber noch nicht 18. Lebensjahr vollendet
Hier: R 14 Jahre alt
Gehört Personenkreis §§ 2, 106 BGB an **{{color text="(+)" c="green"}}**
**II. Wirksamkeit gem. § 107 BGB**
Vor.: lediglich rechtlicher Vorteil des R durch RG oder Eltern als gesetzl. Vertreter i.S.d. § 1629 I BGB Kauf eingewilligt haben
**1. Lediglich rechtlicher Vorteil ** **{{color text="(-)" c="red"}}**
Vor.: Betroffenen entsteht aus Geschäft keinerlei rechtliche Verpflichtung (keine wirtschaftliche Betrachtung) **{{color text="(-)" c="red"}}**
Hier: Aus KV für R Pflicht zur Kaufpreiszahlung und Abnahme des Kaufgegenstandes
**2. Einwilligung der Eltern** **{{color text="(-)" c="red"}}**
Hier: im SV kein Hinweis, dass Eltern des R vor Kauf des Loses diesem zugestimmt haben
Ausdrückliche Einwilligung ({{du przepis="§ 183 BGB"}}) liegt nicht vor
**3. Wirksamkeit gem. 107 BGB ** **{{color text="(-)" c="red"}}**
**III. Wirksamkeit gem. § 110BGB**
Vor.: R vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die für diesen Zweck oder zur freien Verfügung von gesetzl. Vertreter o. mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen wurden
**1. Bewirken ** **{{color text="(+)" c="green"}}**
Hier: r bezahlt vollständigen Kaufpreis des Loses
Vertragsgemäße Leistung vollständig bewirkt **{{color text="(+)" c="green"}}**
**2. Mittel zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung** **{{color text="(+)" c="green"}}**
Waren Mittel zur freien Verfügung? **{{color text="(-)" c="red"}}**
Hier: Eltern keine Kenntnis vom Kauf des Loses
Mittel zur freien Verfügung? **{{color text="(+)" c="green"}}**
Freie Verfügung zu verneinen, wenn die durch Eltern überlassene Mittel in großem Maße angespart wurden (a.A. vertretbar) **{{color text="(-)" c="red"}}**
Hier: R kauft Los von 50 € Taschengeld des aktuellen Monats sowie aus geringen Betrag von 8 € (aus Vormonat noch nicht verbraucht)
**3. Wirksamkeit gem. § 110 BGB** **{{color text="(+)" c="green"}}**
**III. Wirksamkeit** **{{color text="(*)" c="green"}}**

**C. Ergebnis **
R und L wirksamen KV geschlossen **{{color text="(+)" c="green"}}**
Voraussetzung: Anspruch erworben, nicht verloren, durchsetzbar
**A. Anspruch erworben?**
Vor.: zwischen R und V Vertrag geschlossen, inhaltlich KV i.S.d. {{du przepis="§ 433 BGB"}} und dieser wirksam
**I. Vertragsschluss und -inhalt** **{{color text="(+)" c="green"}}**
Hier: K und V hinsichtlich Kauf der Python inkl. Terrarium zum Preis von 3.000 €
KV i.S.d. {{du przepis="§ 433 BGB"}} color text="(+)" c="green"}}**
**III. Wirksamkeit**
**{{color text="P" c="red"}}** Fraglich ob Kaufvertrag wirksam ist
Unwirksam gem. § 108 I BGB?
Vor.: R gehört Personenkreis §§ 2, 106 BGB an und in §§ 107 ff. keine Vorschrift, durch die Rechtsgeschäft wirksam wird
**1. Beschränkte Geschäftsfähigkeit** **{{color text="(+)" c="green"}}**
Hier: R 14 Jahre alt
Gehört Personenkreis §§ 2, 106 BGB an **{{color text="(+)" c="green"}}**

**2. Wirksamkeit gem. § 107 BGB**
Vor.: lediglich rechtlicher Vorteil des R durch RG oder Eltern als gesetzl. Vertreter i.S.d. § 1629 I BGB Kauf eingewilligt haben
**a) Lediglich rechtlicher Vorteil ** **{{color text="(-)" c="red"}}**
Vor.: Betroffenen entsteht aus Geschäft keinerlei rechtliche Verpflichtung (keine wirtschaftliche Betrachtung) **{{color text="(-)" c="red"}}**
Hier: Aus KV für R Pflicht zur Kaufpreiszahlung und Abnahme des Kaufgegenstandes

**b) Einwilligung der Eltern** **{{color text="(-)" c="red"}}**
Hier: Eltern wissen nichts vom Kauf der Python
Ausdrückliche Einwilligung ({{du przepis="§ 183 BGB"}}) liegt nicht vor

**c) Wirksamkeit gem. 107 BGB ** **{{color text="(-)" c="red"}}**

**3. Wirksamkeit gem. § 110BGB** **{{color text="(-)" c="red"}}**
Vor.: R vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, sie für diesen Zweck oder zur freien Verfügung von gesetzl. Vertreter o. mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen wurden
Hier: vollständiger Kaufpreis von R bewirkt
Mittel wurden ihm nicht von Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zu diesem Zweck überlassen
Mittel zur freien Verfügung? **{{color text="(-)" c="red"}}**
Hier: R bezahlt Python aus Lotteriegewinn. R hat das Los mit Mitteln bewirkt, die zur freien Verfügung waren. Kauf des Loses von Anfanf an
wirksam. Freie Verfügung erstreckt sich nicht auf das, was R aus RG erwirbt.
**4. Wirksamkeit gem. § 108 I BGB** **{{color text="(-)" c="red"}}**
Vor.: nachträgliche Zustimmung (Genehmigung § 184 I BGB) des gesetzl. Vertreters von R **{{color text="(-)" c="red"}}**
Hier Eltern des R verweigern die Genehmigung gegenüber V

**5. Wirksamkeit Kaufvertrag ** **{{color text="(-)" c="red"}}**

**IV. Zwischenergebnis**
Anspruch erworben **{{color text="(-)" c="red"}}**
**B. Ergebnis **
Anspruch V gegen R gem. § 433 II BGB **{{color text="(-)" c="red"}}**
Hat V einen Anspruch auf Herausgabe der Python gem. {{du przepis="§ 985 BGB"}}?
Vor.: V ist Eigentümer
Ist V Eigentümer? **{{color text="(-)" c="red"}}**
- V war ursprünglicher Eigentümer **{{color text="(+)" c="green"}}**
- V hat Eigentum verloren**{{color text="(+)" c="green"}}**
Vor.: Übertragung des Eigentums gem. {{du przepis="§ 929 S. 1 BGB"}} an R erfolgreich
- dingliche Einigung **{{color text="(+)" c="green"}}**
- Wirksamkeit **{{color text="(+)" c="green"}}**
denn lediglich rechtl. Vorteil
- Einigsein bei Übergabe **{{color text="(+)" c="green"}}**
- Berechtigung des V **{{color text="(+)" c="green"}}**
Eigentum an R übergegangen **{{color text="(+)" c="green"}}**
Anspruch aus {{du przepis="§ 985 BGB"}} **{{color text="(-)" c="red"}}**
Hat V einen Anspruch auf Herausgabe der Python gem. § 812 I 1 BGB?
- R hat etwas erlangt **{{color text="(+)" c="green"}}**
Hier: Python
- Durch Leistung**{{color text="(+)" c="green"}}**
Eigentumsübertragung durch V
- Auf dessen Kosten **{{color text="(+)" c="green"}}**
- Ohne Rechtsgrund **{{color text="(+)" c="green"}}**
Hier: unwirksamer KV
V Anspruch auf Herausgabe der Python gem. {{du przepis="§ 812 BGB"}} **{{color text="(+)" c="green"}}**


Revision [17638]

Edited on 2012-11-28 19:55:00 by Franziska Stanzel
Additions:
**__Fallfrage 1__**
Zwischen R und der Lotteriegesellschaft könnte ein wirksamer Kaufvertrag im Sinne des {{du przepis="§ 433 BGB"}} geschlossen worden sein.
**A. Vertragsschluss und -inhalt**
Laut Sachverhalt wurde zwischen R und der Lotteriegesellschaft ein Vertrag geschlossen, der den Kauf des Loses zum Inhalt hatte. Es liegt demnach ein Kaufvertrag im Sinne des {{du przepis="§ 433 BGB"}} vor.
**B. Wirksamkeit**
Fraglich ist jedoch, ob dieser auch wirksam ist.
Als Wirksamkeitshindernis kommt § 108 I BGB in Betracht.
Demnach ist der Kaufvertrag unwirksam, wenn R dem Personenkreis der §§ 2, 106 BGB angehört und es in den §§ 107 ff BGB keine Vorschriften gibt, durch die das Rechtsgeschäft wirksam ist.
**I.Beschränkte Geschäftsfähigkeit**
Gemäß §§ 2, 106 BGB ist ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt, die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
Laut Sachverhalt ist R 14 Jahre alt. Er gehört damit dem Personenkreis der §§ 2, 106 BGB an, ist also in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt.
**II.Wirksamkeit gemäß § 107 BGB**
Die Wirksamkeit des Kaufvertrags könnte sich aus {{du przepis="§ 107 BGB"}} ergeben.
Demnach wäre der Kaufvertrag wirksam, wenn dieses Rechtsgeschäft lediglich rechtlich vorteilhaft für R ist oder seine Eltern als gesetzliche Vertreter i.S.d.§ 1629 I BGB, in den Kauf eingewilligt haben.

**1. Lediglich rechtlicher Vorteil**
Ein lediglich rechtlicher Vorteil könnte vorliegen, wenn dem Betroffen aus dem Geschäft keinerlei rechtliche Verpflichtungen entstehen. Dabei spielt die wirtschaftliche Betrachtung keine Rolle.
Aus dem Kaufvertrag ergibt sich für R die Pflicht, den Kaufpreis zu zahlen und den Kaufgegenstand abzunhemen.
Im vorliegenden Fall ist daher ein lediglich rechtlicher Vorteil nicht gegeben.

**2. Einwilligung der Eltern**
Es sind im Sachverhalt keine Hinweise darauf enthalten, dass die Eltern des R dem Kauf des Loses vor dem Kauf zugestimmt haben.
Eine Einwilligung ({{du przepis="§ 183 BGB"}}) zum Kauf liegt demnach ebenfalls nicht vor.
**3. Der Vertrag ist somit nicht gem. {{du przepis="§ 107 BGB"}} wirksam.**
**III. Wirksamkeit gemäß § 110 BGB**
Die Wirksamkeit des Kaufvertrages könnte sich jedoch aus {{du przepis="§ 110 BGB"}} ergeben.
Voraussetzung hierfür ist, dass R die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von seinen gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen wurden.
**1. Bewirken**
Laut Sachverhalt zahlt R den vollständigen Kaufpreis des Loses mit seinem Taschengeld.
Die vertragsmäße Leistung wurde von R somit vollständig bewirkt.


**2. Mittel zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung**
Zweifelhaft ist im vorliegenden Fall jedoch, ob dem R diese Mittel zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von seinen Eltern überlassen worden sind.
Die Eltern wussten nichts vom Kauf des Loses, die Mittel wurden ihm folglich nicht zu diesem Zweck überlassen.

Die Mittel könnten ihm jedoch zur freien Verfügung überlassen worden sein. Eine solche freie Verfügung ist jedoch dann zu verneinen, wenn die durch die Eltern überlassenen Mittel in einem großen Maße angespart wurden (a.A. vertretbar).
Im vorliegenden Fall kauft R das Los von den 50 € Taschengeld des aktuellen Monats sowie aus einem geringen Betrag von 8 €, den er noch aus dem Vormonat nicht verbraucht hatte.
Das Taschengeld wurde ihm zur freien Verfügung überlassen.
Eine Ansparung in einem großen Maß ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.
Die Mittel wurden ihm also zur freien Verfügung von seinen Eltern überlassen.

**3. Der Vertrag ist demnach gem. {{du przepis="§ 110 BGB"}} wirksam.**

**IV. Der Kaufvertrag ist folglich nicht gemäß § 108 I BGB unwirksam.**

**C. Ergebnis: Der Kaufvertrag ist wirksam.**
**__Fallfrage 2__**
V könnte gegenüber R einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB haben.
Voraussetzung ist, dass er den Anspruch erworben und nicht verloren hat und dieser durchsetzbar ist.
**A. Anspruchserwerb**
V könnte den Anspruch gegenüber R erworben haben.
Voraussetzung ist, dass zwischen R und V ein Vertrag geschlossen wurde, der inhaltlich ein Kaufvertrag i.S.d. {{du przepis="§ 433 BGB"}} ist und dieser wirksam ist.
**I. Vertragsschluss und -inhalt**
Zunächst müsste zwischen R und V ein Kaufvertrag im Sinne des {{du przepis="§ 433 BGB"}} geschlossen worden sein.
Laut Sachverhalt haben sich K und V hinsichtlich des Kaufs der Python inklusive Terrarium zum Preis von 3.000 € geeinigt.
Zwischen K und V wurde somit ein Vertrag geschlossen, der inhaltlich einen Kaufvertrag im Sinne des {{du przepis="§ 433 BGB"}} darstellt.
**II. Wirksamkeit**
Fraglich ist hier allerdings, ob dieser Kaufvertrag wirksam ist.
Der Kaufvertrag könnte im vorliegenden Fall gemäß § 108 I BGB unwirksam sein.
Voraussetzung hierfür ist, dass R gemäß §§ 2, 106 BGB in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist und es in den §§ 107 ff BGB keine Vorschriften gibt, durch die das Rechtsgeschäft wirksam ist.


**1. Beschränkte Geschäftsfähigkeit**
Wie zuvor bereits dargestellt, ist R gemäß §§ 2, 106 BGB seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt.
**2. Wirksamkeit gemäß § 107 BGB**
Die Wirksamkeit des Kaufvertrages könnte sich aus {{du przepis="§ 107 BGB"}} ergeben.
Demnach wäre der Kaufvertrag wirksam, wenn dieses Rechtsgeschäft lediglich rechtlich vorteilhaft für R wäre oder seine Eltern als gesetzliche Vertreter i.S.d. § 1629 I BGB, in den Kauf eingewilligt hätten.

**a) Lediglich rechtlicher Vorteil**
Auch aus diesem Kaufvertrag ergibt sich für R die Pflicht, den Kaufpreis zu zahlen. Dadurch ist der lediglich rechtliche Vorteil hier ebenfalls nicht gegeben.

**b) Einwilligung der Eltern**
Laut Sachverhalt wissen die Eltern nichts von dem Kauf der Python.
Ihre vorherige Zustimmung (Einwilligung, {{du przepis="§ 183 BGB"}}) zum Kauf liegt demnach nicht vor.

**c) Der Vertrag ist nicht gem. {{du przepis="§ 107 BGB"}} wirksam.**

**3. Wirksamkeit gemäß § 110 BGB**
Der Kaufvertrag könnte gemäß {{du przepis="§ 110 BGB"}} wirksam sein.
Dazu müsste R die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt haben, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von seinen gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen wurden.
Laut Sachverhalt wurde der vollständige Kaufpreis von R bewirkt.
Diese Mittel wurde ihm jedoch nicht von seinen Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zu diesem Zweck überlassen.
Fraglich ist allerdings, ob ihm die Mittel zur freien Verfügung überlassen wurden.
R zahlte die Python aus dem Lotteriegewinn. Wie zuvor dargestellt, hatte R dieses Los aus Mitteln bewirkt, die er zur freien Verfügung hatte. Der Kauf des Loses war damit von Anfang an wirksam. Die freie Verfügung erstreckt sich jedoch nicht noch auf das, was ein Minderjähriger aus einem solchen Rechtsgeschäft erwirbt. Die 3.000 €, die R gewinnt, stehen ihm daher nicht zur freien Verfügung.
Der Vertrag ist somit auch nicht gem. {{du przepis="§ 110 BGB"}} wirksam.

**4. Wirksamkeit gemäß § 108 I BGB**
Der Kaufvertrag könnte gemäß § 108 I BGB durch nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) des gesetzlichen Vertreters des R wirksam geworden sein.
Laut Sachverhalt verweigern die Eltern des R jedoch die Genehmigung gegenüber V.
Der Vertrag ist demnach auch nicht gemäß § 108 I BGB wirksam.

**5. Der Kaufvertrag ist folglich nicht wirksam.**

**III. Zwischenergebnis**
V hat den Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 II BGB gegenüber R nicht erworben.
**B. Ergebnis**
V hat keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB.
**__Fallfrage 3__**
Anspruch auf Herausgabe der Python aus {{du przepis="§ 985 BGB"}}?
Voraussetzung: V müsste Eigentümer sein
V war ursprünglicher Eigentümer der Python.
Er ist kein Eigentümer geblieben, wenn die Übertragung des Eigentums ({{du przepis="§ 929 S. 1 BGB"}}) an R erfolgreich war.
- dingliche Einigung (+)
- Wirksamkeit (+), denn lediglich rechtlicher Vorteil!
- Übergabe (+)
- Einigsein bei Übergabe (+)
- Berechtigung des V (+)
- Eigentum ist auf R übergegangen.
**Ergebnis**
Anspruch aus {{du przepis="§ 985 BGB"}} (-)
Anspruch auf Herausgabe der Python aus § 812 I 1 BGB
- R hat etwas erlangt (+)
hier: Python
- durch Leistung (+)
Eigentumsübertragung durch V
- auf dessen Kosten (+)
- ohne Rechtsgrund (+)
hier: unwirksamer Kaufvertrag
- Anspruch aus § 812 I 1 BGB gegeben.
**Ergebnis**
V hat einen Anspruch auf Herausgabe der Python gemäß {{du przepis="§ 812 BGB"}}.


Revision [17518]

Edited on 2012-11-25 17:09:16 by Franziska Stanzel
Additions:
Der 14-jährige Robert (R) bekommt von seinen Eltern (E) monatlich 50 € um sich davon den ein oder anderen Wunsch zu erfüllen. Als R, der recht sparsam ist, Anfang November wieder sein monatliches Taschengeld ausgehändigt bekommt, hat er das Geld vom Vormonat noch nicht ganz ausgeben. Da er schon immer ein echter Glückspilz war, kauft er sich daher ein Los der Schmalkaldener Lotteriegesellschaft (L) für 58 €. Als zwei Wochen später ein Schreiben der Lottogesellschaft hereinflattert, die ihm mitteilt, dass er tatsächlich den Hauptpreis von 3.000 € gewonnen hat, ist er überglücklich. Ohne seinen Eltern von seinem Gewinn zu erzählen, geht R zum Zoogeschäft des V und kauft ein äußerst seltenes Exemplar der grünen Baumpython inklusive Terrarium für 3.000 €. Als seine Eltern davon erfahren, erklären sie gegenüber V, dass sie mit dem Kauf der Python überhaupt nicht einverstanden sind und diesen daher auf keinen Fall genehmigen werden. V, der froh ist, das Tier endlich verkauft zu haben, sieht das überhaupt nicht ein. Dem R wäre das Geld schließlich zur freien Verfügung überlassen worden und so ein Vertrag sei nun mal wirksam. Im unwahrscheinlichen Fall, dass er nicht Recht habe, möchte er aber unbedingt die Python zurück haben.
Deletions:
Der 14-jährige Robert (R) bekommt von seinen Eltern (E) monatlich 50 € um sich davon den ein oder anderen Wunsch zu erfüllen. Als R, der recht sparsam ist, Anfang November wieder sein monatliches Taschengeld ausgehändigt bekommt, hat er das Geld vom Vormonat noch nicht ganz ausgeben. Da er schon immer ein echter Glückspilz war, kauft er sich daher ein Los der Schmalkaldener Lotteriegesellschaft für 58 €. Als zwei Wochen später ein Schreiben der Lottogesellschaft hereinflattert, die ihm mitteilt, dass er tatsächlich den Hauptpreis von 3.000 € gewonnen hat, ist er überglücklich. Ohne seinen Eltern von seinem Gewinn zu erzählen, geht R zum Zoogeschäft des V und kauft ein äußerst seltenes Exemplar der grünen Baumpython inklusive Terrarium für 3.000 €. Als seine Eltern davon erfahren, erklären sie gegenüber V, dass sie mit dem Kauf der Python überhaupt nicht einverstanden sind und diesen daher auf keinen Fall genehmigen werden. V, der froh ist, das Tier endlich verkauft zu haben, sieht das überhaupt nicht ein. Dem R wäre das Geld schließlich zur freien Verfügung überlassen worden und so ein Vertrag sei nun mal wirksam. Im unwahrscheinlichen Fall, dass er nicht Recht habe, möchte er aber unbedingt die Python zurück haben.


Revision [17438]

Edited on 2012-11-23 12:36:37 by Fanny Schneider
Additions:
Anmerkung: Nur kurze, stichpunktartige Anprüfung zur Abrundung ausreichend, da es sich hierbei eigentlich um Stoff des zweiten bzw. dritten Semesters handelt.
Deletions:
Anmerkung: Nur kurze, stichpunktartige Anprüfung zur Abrundung ausreichend, da es sich hierbei eigentlich um Stoff des zweiten bzw. dritten Semesters handelt)


Revision [17437]

Edited on 2012-11-23 12:36:22 by Fanny Schneider
Additions:
Anmerkung: Nur kurze, stichpunktartige Anprüfung zur Abrundung ausreichend, da es sich hierbei eigentlich um Stoff des zweiten bzw. dritten Semesters handelt)
Deletions:
Anmerkung: Nur kurze Anprüfung zur Abrundung, da es sich hierbei eigentlich um Stoff des zweiten bzw. dritten Semesters handelt)


Revision [17436]

Edited on 2012-11-23 12:35:22 by Fanny Schneider

No Differences

Revision [17435]

Edited on 2012-11-23 12:35:07 by Fanny Schneider
Additions:
Anmerkung: Nur kurze Anprüfung zur Abrundung, da es sich hierbei eigentlich um Stoff des zweiten bzw. dritten Semesters handelt)


Revision [17434]

Edited on 2012-11-23 11:43:16 by Fanny Schneider
Additions:
Ist der von R geschlossene Vertrag zum Kauf des Loses wirksam?
Deletions:
Ist der von R geschlossene Vertrag zum Kauf des Loses unwirksam?


Revision [17433]

Edited on 2012-11-23 11:39:34 by Fanny Schneider
Additions:
Ist der von R geschlossene Vertrag zum Kauf des Loses unwirksam?
Deletions:
Ist der von R geschlossene Vertrag zum Kauf des Loses wirksam?


Revision [17432]

Edited on 2012-11-23 11:36:58 by Fanny Schneider
Additions:
Hinweis: Gehen Sie in der Bearbeitung davon aus, dass die Teilnahme an der Lotterie bereits mit 14 Jahren erlaubt ist!


Revision [17430]

The oldest known version of this page was created on 2012-11-23 11:33:42 by Fanny Schneider
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