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aktuelles Dokument: FallSchweigendeAnnahme
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Version [3623]

Dies ist eine alte Version von FallSchweigendeAnnahme erstellt von WojciechLisiewicz am 2009-11-08 16:20:21.

 

Fall: Schweigsamer Sammler


A. Sachverhalt
Reiselustig (R) kauft nahezu alle Neuerscheinungen von CD-s mit Musik von J. S. Bach. Er ist auch Stammkunde im Plattenladen des Geschäftig (G). R ist in letzter Zeit allerdings so viel unterwegs, dass er Angst hat, Raritäten und Einzelstücke bei ihrem Erscheinen zu verpassen. Er bittet deshalb G, für ihn die limitierten Auflagen und ähnliche Sonderausgaben mit Musik von Bach auszusortieren und jeweils ein Angebot per E-Mail zuzusenden. Sollte R innerhalb einer Woche nicht antworten, soll G die jeweilige Ausgabe für R besorgen, auch wenn sie mehrere CD-s umfasst.

Eines Tages erfährt G, dass eine Gesamtausgabe der Werke von Bach in einer Sammlerbox mit 50 CD-s für 200 EUR in einer speziellen Sonderedition mit nur 2000 Exemplaren weltweit erscheint. Er besorgt eine Werbebroschüre zu dieser Ausgabe und sendet sie mit der Information über die Verfügbarkeit per E-Mail dem R zu. Da sich R daraufhin 14 Tage lang nicht meldet, bestellt G die Box und stellt für R bereit.

Als R sich über längere Zeit weiter nicht meldet, ruft ihn G an und fragt, wann er die Bach-Sammlung abholt und bezahlt. Daraufhin will R nichts von dem Kauf wissen. Er meint gegenüber G, dass er nichts bestellt habe.

B. Frage
Muss R die Sammlung bezahlen?

C. Lösungshinweise
Innerhalb des allgemeinen Aufbaus:
- erworben,
- nicht verloren,
- durchsetzbar,
wobei "Erwerb" wie folgt zu prüfen ist:
- Vertragsschluss
- Vertragsinhalt
- Wirksamkeit
ist das Grundproblem zu prüfen - namentlich die Frage, ob ein Vertrag geschlossen wurde.

Dabei ist der Vertragsschluss wie gewohnt zu prüfen, d.h. alle Elemente müssen hier vorliegen:
- Angebot auf der einen Seite,
- Annahme auf der Anderen,
- Annahmefähigkeit (Bindung an den Antrag bei Annahme)
- Übereinstimmung.

Während das Angebot seitens G unproblematisch ist (mit Hinweis auf Verfügbarkeit der Ware), ist die Annahme durch R problematisch. Es ist zu überlegen, inwiefern die Abrede zwischen G und R dazu führt, dass Schweigen rechtsgeschäftliche Wirkung hat.



CategoryFallsammlungWIPR
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