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aktuelles Dokument: FallUnfallMitGestohlenemAuto
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Revision history for FallUnfallMitGestohlenemAuto


Revision [15218]

Last edited on 2012-05-21 01:15:45 by ChristianeUri
Additions:
CategoryWIPR2Faelle
Deletions:
CategoryFallsammlungWIPR


Revision [14533]

Edited on 2012-03-24 18:24:31 by AnnegretMordhorst
Additions:
Es kommt aber ein Tatbestand der Gefährdungshaftung gem. {{du przepis="§ 7 StVG"}} in Betracht. Demnach könnte F von R den Ersatz aller Schäden verlangen, die ihm durch den Betrieb des Kfz des R entstanden sind - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Einen Anspruch aus {{du przepis="§ 7 Abs. 1 StVG"}} erwirbt F unter folgenden Voraussetzungen:
Dabei ist hier insbesondere die Frage zu stellen, ob der Anspruch nicht gem. {{du przepis="§ 7 Abs. 3 StVG"}} ausgeschlossen ist.
Deletions:
Es kommt aber ein Tatbestand der Gefährungshaftung gem. {{du przepis="§ 7 StVG"}} in Betracht. Demnach könnte F von R den Ersatz aller Schäden verlangen, die ihm durch den Betrieb des Kfz des R entstanden sind - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Einen Anspruch aus {{du przepis="§ 7 Abs. 1 StVG"}} erwirbt F unter folgenden Voraussetzungen:
Dabei ist hier insbesondere die Frage zu stellen, ob der ANspruch nicht gem. {{du przepis="§ 7 Abs. 3 StVG"}} ausgeschlossen ist.


Revision [10599]

Edited on 2011-05-23 14:40:16 by WojciechLisiewicz
Additions:
Dabei ist hier insbesondere die Frage zu stellen, ob der ANspruch nicht gem. {{du przepis="§ 7 Abs. 3 StVG"}} ausgeschlossen ist.
Deletions:
Dabei ist hier insbesondere die Frage zu stellen, ob der ANspruch nicht gem. § 7 III StVG ausgeschlossen ist.


Revision [10598]

Edited on 2011-05-23 14:40:04 by WojciechLisiewicz
Additions:
Dabei ist hier insbesondere die Frage zu stellen, ob der ANspruch nicht gem. § 7 III StVG ausgeschlossen ist.
Deletions:
Dabei ist hier insbesondere die Frage zu stellen,


Revision [10597]

Edited on 2011-05-23 14:38:42 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Lösungshinweise
Als Anspruchsgrundlagen gegen R kommen die Normen des BGB kaum in Betracht - weder besteht zwischen F und R ein Vertrag (vertragliche Ansprüche demzufolge ausgeschlossen) noch hat R dem F etwas im Sinne einer unerlaubten Handlung getan (keine §§ 823 ff. BGB).
Es kommt aber ein Tatbestand der Gefährungshaftung gem. {{du przepis="§ 7 StVG"}} in Betracht. Demnach könnte F von R den Ersatz aller Schäden verlangen, die ihm durch den Betrieb des Kfz des R entstanden sind - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Einen Anspruch aus {{du przepis="§ 7 Abs. 1 StVG"}} erwirbt F unter folgenden Voraussetzungen:
{{taris url="http://80.237.160.189/taris/?path=0-0&subsumsession=0&root=4425" h="5"}}
Dabei ist hier insbesondere die Frage zu stellen,


Revision [7248]

The oldest known version of this page was created on 2010-05-30 15:40:42 by WojciechLisiewicz
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