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aktuelles Dokument: FallVerhandelterSchaden
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Version [5278]

Dies ist eine alte Version von FallVerhandelterSchaden erstellt von WojciechLisiewicz am 2010-01-19 15:03:28.

 

Fall: Verhandlungen über Schaden am Auto


Am 10. 03. 2004 leiht Groß (G) seinem Freund Klein (K) seinen fast neuen 3-er Cabrio, damit dieser die ersten Strahlen der Frühlingssonne dafür nutzen kann, die attraktive Tochter des wohlhabenden Nachbars, die Hübsch (H) zu beeindrucken und auf eine kleine Spritztour durch die Lande mitzunehmen.

K parkt noch am gleichen Tag vorschriftsmäßig vor dem Haus, in dem sowohl er wie auch H wohnen. Während er an der Tür bei H klingelt, ist H gerade damit beschäftigt, einen Gartentisch aus dem Auto ihres Vaters hinters Haus zu bringen. Dabei rammt sie das Auto des G so unglücklich, dass eine Fensterscheibe bricht und die Beifahrertür komplett verbeult und zerkratzt ist. Der Schaden beläuft sich laut später angefertigtem Sachverständigengutachten auf 2.500,- EUR.

G findet dies nicht lustig und fordert von H sofort, nachdem er vom Vorfall erfährt, Ersatz des Schadens. H behauptet, dass das Auto falsch geparkt gewesen sei und dass sie im Übrigen von Papa kein Geld für solche Sachen bekomme. G setzt am 15. 04. 2004 ein Schreiben auf, in dem er H auffordert, den Schaden zu begleichen. Er fügt dem Brief einen Kostenvoranschlag seiner Werkstatt bei, aus dem Kosten in Höhe von 2.500,- EUR ersichtlich sind.

H beantwortet das Schreiben mit Hilfe ihres Vaters am 15. 05. 2004. In der Antwort fordert H den G auf, eine genaue Schilderung der Parkposition des Autos bei Schadenseintritt zu übersenden. Kurz darauf übersendet G die Informationen an H, nachdem er sich von K die Situation schriftlich schildern ließ. Danach fordert G die H erneut auf, den Schaden zu begleichen. H reagiert lange Zeit nicht, bis sie am 15. 12. 2004 ein Gutachten eines Sachverständigen verlangt, ohne das sie nicht bereit sei, den Schaden zu begleichen. G lässt ein Gutachten erstellen und übersendet dieses an H am 15. 01. 2005.

Danach gerät die Angelegenheit in Vergessenheit.

Im Januar 2008 erinnert sich G an den noch nicht ausgeglichenen Schaden und verlangt mit Schreiben vom 10. 01. 2008 von H letztmalig Zahlung von Schadensersatz. H lehnt ab. Am 25. 01. 2008 erhebt G Klage gegen H.

A. Frage
Kann G von H Zahlung des Schadensersatzes verlangen?


B. Lösungshinweise
Sachverhalt in Anlehnung an BGHZ 93, 64

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