Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: FallbeispielZigarettenverkauf
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: FallbeispielZigarettenverkauf

Revision history for FallbeispielZigarettenverkauf


Revision [20856]

Last edited on 2013-02-19 16:05:26 by AnnegretMordhorst
Additions:
Zorro (Z) betreibt einen Kiosk in Schmalkalden. Er steht in Verdacht, in seinem Kiosk regelmäßig unversteuerte Zigaretten zu verkaufen. Deshalb beabsichtigt die zuständige Behörde, Z wegen Unzuverlässigkeit die Ausübung des Gewerbes zu untersagen ( {{du przepis="§ 35 Abs. 1 GewO"}}). Der Bescheid mit der Untersagungsanordnung wird am 03.07.2012 per Post an die der Behörde bekannte Wohnadresse des Z gesandt. Z war jedoch drei Wochen zuvor aus dieser Wohnung ausgezogen und hatte die Wohnung an den Vermieter übergeben. Einige Zeit später trifft Z einen Bekannten, der Bediensteter dieser Behörde ist. Dieser berichtet dem völlig überraschten Z, dass ihm die Ausübung des Gewerbes untersagt worden sei.
**__Wirksame Bekanntgabe {{du przepis="§ 41 Abs. 1 S. 1 VwVfG"}} (-)__**
Der Verwaltungsakt ist nur dann wirksam und rechtlich existent, wenn er dem Betroffenen gegenüber bekannt gegeben worden ist, {{du przepis="§ 43 Abs. 1 VwVfG"}}
Der Einwurf in den Briefkasten stellt daher keine Bekanntgabe im Sinne des {{du przepis="§ 41 Abs. 1 VwVfG"}} dar. (Würde Z das Schreiben von seinem ehemaligen Vermieter bekommen, lägen die Voraussetzungen der Bekanntgabe vor.)
Merkmale des {{du przepis="§ 35 S. 1 VwVfG"}}? Das Gespräch ist rein privater Art
Deletions:
Zorro (Z) betreibt einen Kiosk in Schmalkalden. Er steht in Verdacht, in seinem Kiosk regelmäßig unversteuerte Zigaretten zu verkaufen. Deshalb beabsichtigt die zuständige Behörde, Z wegen Unzuverlässigkeit die Ausübung des Gewerbes zu untersagen (§ 35 Abs.1 GewO). Der Bescheid mit der Untersagungsanordnung wird am 03.07.2012 per Post an die der Behörde bekannte Wohnadresse des Z gesandt. Z war jedoch drei Wochen zuvor aus dieser Wohnung ausgezogen und hatte die Wohnung an den Vermieter übergeben. Einige Zeit später trifft Z einen Bekannten, der Bediensteter dieser Behörde ist. Dieser berichtet dem völlig überraschten Z, dass ihm die Ausübung des Gewerbes untersagt worden sei.
**__Wirksame Bekanntgabe § 41 Abs.1 S.1 VwVfG (-)__**
Der Verwaltungsakt ist nur dann wirksam und rechtlich existent, wenn er dem Betroffenen gegenüber bekannt gegeben worden ist, § 43 Abs.1 VwVfG
Der Einwurf in den Briefkasten stellt daher keine Bekanntgabe im Sinne des § 41 Abs.1 VwVfG dar. (Würde Z das Schreiben von seinem ehemaligen Vermieter bekommen, lägen die Voraussetzungen der Bekanntgabe vor.)
Merkmale des § 35 S.1 VwVfG? Das Gespräch ist rein privater Art


Revision [20644]

Edited on 2013-02-07 09:35:51 by MGreshake
Additions:
Zorro (Z) betreibt einen Kiosk in Schmalkalden. Er steht in Verdacht, in seinem Kiosk regelmäßig unversteuerte Zigaretten zu verkaufen. Deshalb beabsichtigt die zuständige Behörde, Z wegen Unzuverlässigkeit die Ausübung des Gewerbes zu untersagen (§ 35 Abs.1 GewO). Der Bescheid mit der Untersagungsanordnung wird am 03.07.2012 per Post an die der Behörde bekannte Wohnadresse des Z gesandt. Z war jedoch drei Wochen zuvor aus dieser Wohnung ausgezogen und hatte die Wohnung an den Vermieter übergeben. Einige Zeit später trifft Z einen Bekannten, der Bediensteter dieser Behörde ist. Dieser berichtet dem völlig überraschten Z, dass ihm die Ausübung des Gewerbes untersagt worden sei.
Deletions:
Z betreibt einen Kiosk in Schmalkalden. Er steht in Verdacht, in seinem Kiosk regelmäßig unversteuerte Zigaretten zu verkaufen. Deshalb beabsichtigt die zuständige Behörde, Z wegen Unzuverlässigkeit die Ausübung des Gewerbes zu untersagen (§ 35 Abs.1 GewO). Der Bescheid mit der Untersagungsanordnung wird am 03.07.2012 per Post an die der Behörde bekannte Wohnadresse des Z gesandt. Z war jedoch zwei Wochen zuvor aus dieser Wohnung ausgezogen und hatte die Wohnung an den Vermieter übergeben. Einige Zeit später trifft Z einen Bekannten, der Bediensteter dieser Behörde ist. Dieser berichtet dem völlig überraschten Z, dass ihm die Ausübung des Gewerbes untersagt worden sei.


Revision [17197]

Edited on 2012-11-19 15:51:04 by AnnegretMordhorst
Additions:
----
CategoryFallsammlungVwR


Revision [17194]

The oldest known version of this page was created on 2012-11-19 15:46:17 by Jorina Lossau
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki