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aktuelles Dokument: GewRS5BenutzteMarken
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Revision history for GewRS5BenutzteMarken


Revision [19647]

Last edited on 2013-01-02 23:20:51 by ChristianeUri
Additions:
- Rechtsprechung folgt einer allgemeinen Leitlinie bei Bewertungen der Verkehrsgeltung
- aber: geringere Anforderungen an Verkehrsgeltung als an Verkehrsdurchsetzung i.S.v. {{du przepis="§ 8 Abs. 3 MarkenG"}}
**Grundsatz: Grad der Verkehrsgeltung ist abhängig von der Unterscheidungskraft des Zeichens**
--> Je geringer die Unterscheidungskraft eines Zeichens, desto größer muss die Quote der notwendigen Verkehrsgeltung des Zeichens sein, um in den Genuss des Markenschutzes zu gelangen


Revision [19646]

Edited on 2013-01-02 23:19:27 by ChristianeUri
Additions:
- Schutzfähigkeit der nicht eingetragenen Marke bestimmt sich ebenfalls nach der in {{du przepis="§ 3 MarkenG"}}; niedergelegten Definition, die für alle Markenformen Gültigkeit hat
- **Zentraler Begriff = Verkehrsgeltung**, die über den Schutz der nicht eingetragenen Marke entscheidet
- allgemeingültige Richtwerte für den Grad der Verkehrsgeltung gibt es nicht! (Einzelfallentscheidung durch Gericht)


Revision [19645]

Edited on 2013-01-02 23:19:02 by ChristianeUri
Additions:
- **Gleichstellung** der **nicht eingetragenen Marke** mit der **eingetragenen Marke**
- Entstehung aufgrund der durch Benutzung im Verkehr erworbenen Verkehrsgeltung --> alle markenrechtlichen Regelungen gelten auch hier
- in der Praxis dominieren eingetragene Marke
- Grund: keine pauschal verbindlichen Prozentsätze für den Grad der Verkehrsgeltung --> Gefahr, dass die zum Schutz erforderliche Quote nicht erreicht wird


Revision [19644]

The oldest known version of this page was created on 2013-01-02 23:17:47 by ChristianeUri
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