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2.Rechte in der Access Control List editieren

Was ist die Access Control List?


Die Access Control List (ACL), zu deutsch Zugriffssteuerliste, ist eine Software-Technik, mit der Sie die Zugriffs- und Bearbeitungsrechte auf Ihren Artikel, also nicht die von anderen Autoren, beschränken können. Sie können im Detail bestimmen, welchen Nutzern der Wissensdatenbank, Sie welche Rechte an Ihrem Artikel einräumen bzw. verwehren.

Wann sollten Rechte editiert werden?


Rechte an einem Artikel müssen grundsätzlich nicht editiert werden. Standardmäßig ist vorgesehen, dass alle Nutzer Ihren einmal eingestellten Artikel lesen und registrierte Nutzer diesen zusätzlich kommentieren oder bearbeiten können. Darin besteht auch der Sinn einer Wissensdatenbank: Wissen soll gerade nicht einseitig vorenthalten werden, sondern die Nutzergemeinschaft der Wissensdatenbank insgesamt bereichern.

In Ausnahmefällen kann es jedoch angemessen sein, die Rechte an einem Artikel zu beschränken. Im Weiteren sind hier einige Beispiele genannt:

BeispieleBeschreibung
Artikel eines DozentenArtikel, die ein Dozent zu seinen Lehrveranstaltungen einstellt, sind i.d.R. dahingehend beschränkt, dass nur dieser Bearbeitungen vornehmen kann. Andere Nutzer erhalten lediglich die Leserechte. Eine legitime Einschränkung, um die unverfälschte Wiedergabe der eigenen Lehrinhalte zu gewährleisten.
Erstellungsphase eines ArtikelsEin Autor kann andere Nutzer während der Erstellungsphase seines Artikels vollständig ausschließen, indem er nur sich selbst die Lese- und Bearbeitungsrechte erteilt. Sobald der Artikel fertiggestellt ist, werden die Rechte freigegeben. Beachten Sie aber: Mit der eingeschränkten Rechtevergabe während des Erstellungsprozesses schließen Sie auch die Möglichkeit zur Mitarbeit anderer Nutzer aus. Eine Mitarbeit, die Ihren Artikel schnell voranbringen kann und neue Sichtweisen eröffnet.
GruppenarbeitSie können für eine Gruppenarbeit einen abgeschlossenen Bereich errichten, der allein den Mitgliedern Ihrer Gruppe zugänglich ist. Eine Möglichkeit mit ungeahntem Potenzial. Nach Abschluss der Gruppenarbeit sollten die Inhalte dann auch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.
HausarbeitenEinige Dozenten stehen den neuen technischen Möglichkeiten durchaus offen gegenüber und gestatten es, auch Hausarbeiten in der Wissensdatenbank zu schreiben. Hierfür müssen Sie die Rechte beschränken, um zu gewährleisten, dass Sie alleiniger Autor bleiben. Bevor Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, sollten Sie sich mit Ihrem Betreuer besprechen und sein Einverständnis einholen.

Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Fälle denkbar, die eine eingeschränkte Rechtevergabe rechtfertigen. Im Zweifel können Sie auch jederzeit Kontakt mit dem Administrator aufnehmen.

Wann ist die Rechteeinschränkung nicht gerechtfertigt?


Beispielhaft ist in folgenden Fällen eine Rechteeinschränkung nicht gerechtfertigt bzw. missbräuchlich:

BeispieleBeschreibung
Ausschluss von Lese- und BearbeitungsrechtenSofern ein Artikel ohne erkennbaren Grund über Wochen oder Monate zurückgehalten wird, kann dies auch nicht durch eine zeitweise Bearbeitung des Artikels gerechtfertigt werden. Bringen Sie Ihre Arbeiten zeitnah zum Abschluss oder geben Sie den Artikel frei, damit andere Nutzer Aufgaben übernehmen können.
Pauschaler Ausschluss von BearbeitungsrechtenGehen Sie nicht davon aus, dass Ihr Artikel vollständig ist und keiner weiteren Bearbeitung bedarf. Ungerechtfertigt ist es daher, die Rechte zur Bearbeitung pauschal zu beschränken. Ausnahmen gelten lediglich für Dozenten und ihre Artikel zu Lehrveranstaltungen.
Ausschluss einzelner NutzerEs kann niemals gerechtfertigt sein, nur einen bestimmten Nutzer auszuschließen. Der Verdacht der bloßen Schikane liegt insofern nahe.

Der Administrator behält sich in solchen oder ähnlichen Fällen vor, die missbräuchliche Rechteeinschränkung aufzuheben und den Artikel zur Bearbeitung frei zu geben.

Wie editiere ich Rechte an meinem Artikel?


Rechte können Sie in der Access Control List Ihres Artikels bearbeiten. Zu dieser Zugriffssteuerliste gelangen Sie über die Schaltfläche "Rechte editieren" am Ende der jeweiligen Artikelseite.

Beispiel: Standardeinstellung
 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/HBRechteEditieren/HBRechteEditieren1.jpg)
Read ACL:
Sie bestimmen, wer einen Artikel lesen darf.
Write ACL:
Sie bestimmen, wer einen Artikel bearbeiten darf.
Kommentar-Leserechte:
Sie bestimmen das Leserecht an Kommentaren zu Ihrem Artikel.
Kommentar-Schreibrechte:
Sie bestimmen, wer Kommentare zu Ihrem Artikel verfassen darf.


Rechte einräumen
Mit einem *, + oder einem bestimmten Wikinamen können anderen Nutzern Rechte an Ihrem Artikel eingeräumt werden.

EingabetextErklärung
* Jeder (registrierte und nicht registrierte Nutzer)
+ Jeder registrierte Nutzer
PeterMueller Fügen Sie einen bestimmten Nutzer mit seinem Wikinamen hinzu. Neben MaxMustermann als Eigentümer des Artikels, wird nun auch PeterMueller mit Rechten ausgestattet. Sie können die Liste um beliebig viele Nutzer erweitern. Achten Sie aber darauf, dass pro Zeile nur ein Nutzer genannt wird. Andernfalls kann es zu Fehlern kommen.


Rechte ausschließen
Mit einem “!” können Sie die Rechte unmittelbar ausschließen. Diese Möglichkeit sollten Sie nur im begründeten Ausnahmefall nutzen, da andernfalls von einem Missbrauch auszugehen ist.

EingabetextErklärung
!* Niemand, außer Administrator.
!+ Nur anonyme (d.h. nicht registrierte) Nutzer. Registrierte Nutzer sind damit ausgeschlossen.
!PeterMueller PeterMueller wird der Zugriff verweigert.


Eigentümer der Seite wechseln
Neben der individuellen Rechtevergabe können Sie in der Access Control List auch einen neuen Eigentümer Ihres Artikels bestimmen. Auch diese Funktion sollte nur ausnahmsweise genutzt werden und setzt zwingend das Einverständnis des neuen Eigentümers voraus.
 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/HBRechteEditieren/HBRechteEditieren2.jpg)
Hinweis: Nachdem Sie die Auswahl des neuen Eigentümers durch Speichern bestätigt haben, verlieren Sie automatisch das Recht zum Editieren der Seite. Dieses steht ab sofort nur noch dem neuen Eigentümer zu.

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