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Internationaler Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht II


Fall 5 - Bob Dylan



Falcon vertreibt zwei Tonträger mit Aufnahmen von Darbietungen des Künstlers Bob Dylan. Die erste CD trägt den Titel „Bob Dylan – Blowin in the Wind”, die zweite den Titel „Bob Dylan – Gates of Eden”. Auf diesen Tonträgern finden sich Musiktitel, die auf den Alben „Bob Dylan – Bringing It All Back Home”, „The Times They Are A-Changin'” und „Highway 61 Revisited” erschienen sind. Diese Alben wurden vor dem 1. 1. 1966 in den USA von einem heutigen Tochterunternehmen des multinationalen japanischen Konzerns Sony veröffentlicht. Sony beantragte beim zuständigen LG, Falcon zu untersagen, die Tonträger „Bob Dylan – Blowin in the Wind” und „Bob Dylan – Gates of Eden” zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Falcon brachte vor, dass an den vor dem 1. 1. 1966 aufgenommenen Bob-Dylan-Alben im Inland keine Rechte eines Tonträgerherstellers bestünden.

Hat die Klage von Sony Erfolg, wenn Falcon mit seinem Vorbringen Recht hat?
(Bearbeitervermerk: Es ist davon auszugehen, dass Sony alle Rechte des heutigen Tochterunternehmens übernommen hat.)








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