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4. Lernmedien am Beispiel des Studiengangs Wirtschaftsrecht

Das Thema Lernmedien ist vor allem in juristischen Studiengängen sehr problematisch. In kaum einem anderen Studiengang wird der Student mit einer derartigen Masse an Lernmedien konfrontiert. Die besondere Schwierigkeit besteht darin, die zur gezielten Prüfungsvorbereitung geeigneten Medien auszuwählen. Wird dabei der Bogen überspannt, so gerät der Student in Zeitnot und kann nicht alle Prüfungsrelevanten Themen erarbeiten. Hält man sich allerdings an Medien, die einige Inhalte zu kurz behandeln oder gar auslassen, so besteht die Gefahr, dass besonders in der Klausur Wissenslücken bestehen. Der Student sollte also die ihm zur Verfügung stehenden Lernmedien sinnvoll kombinieren und effektiv nutzen, dann steht einer optimalen Prüfungsvorbereitung nichts im Wege.
 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Lernmedien4Ziller/Bild2.jpg)
Die Beliebtheit von gedruckten Medien bei den Studenten, ist trotz des enormen elektronischen Angebotes weiterhin
ungebrochen. Insgesamt kann die juristische Literatur in 5 Gattungen untergliedert werden. Hierzu zählen in erster
Linie Gesetzestexte. Weiterhin wichtig für die Studenten sind die Darstellungen zu den Lehrveranstaltungen, diese
findet man in Lehrbüchern sowie in den jeweiligen Vorlesungsskripten. Für den praktisch tätigen Juristen sind
Kommentare und Handbücher unerlässlich, bei den Studenten werden diese zumeist für Hausarbeiten sowie
Abschlussarbeiten (Bachelor-Master Thesis) verwendet. Monographien sind für die Prüfungsvorbereitung eher
ungeeignet, von den Studenten werden sie daher nur selten berücksichtigt. Die letzte Literaturgattung bilden Juristische
Zeitschriften, Aufsätze und Festschriften. Besonders die beiden erstgenannten Lernmedien erfreuen sich
bei den Studenten, speziell während der Prüfungsvorbereitung, großer Beliebtheit. In den höheren Semestern sind sie für
eine korrekte und umfassende Prüfungsvorbereitung unerlässlich.

1. Gesetzestexte:
Gesetzestexte sind der Ausgangspunkt der juristischen Arbeit. Es handelt sich hierbei um abstrakt generelle
Normen, die sich an eine Vielzahl von Adressaten richten. Der Student hat in der Klausur die Aufgabe, die richtige
Rechtsnorm zur Lösung des gestellten Klausurfalles zu finden. Dabei handelt es sich in der Regel um einen
Anspruch. Danach werden die Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsgrundlage entnommen und subsummiert.
Schlussendlich müssen die Rechtsfolgen der jeweiligen Anspruchsgrundlage entnommen werden, diese sollten mit
dem Gewollten des fiktiven Klägers im Klausurfall übereinstimmen (Schadenersatz, Kaufpreiszahlung). Bei den
Gesetzestexten handelt es sich um ein Literaturmedium, welches zweifellos zur optimalen Prüfungsvorbereitung
notwendig ist. Viele Studenten lernen allerdings komplett losgelöst von Gesetzestexten und sind nach der Klausur
über deren tatsächlichen Inhalt verwundert. Um dies zu verhindern, sollten sich die Studenten folgendes bewusst
machen. Der Ausgangspunkt eines jeden juristischen Problems ist eine Rechtsnorm, diese sollte von den
Studenten zuerst bearbeitet werden und zwar in der oben beschriebenen Art und Weise. Sofern sich bei der Bearbeitung
der Rechtsnorm Probleme ergeben, sollten andere Literaturmedien hinzugezogen werden.

2. Lehrbücher/Skripte:
Lehrbücher sowie Vorlesungsskripte sind für den Wirtschaftsrechtstudenten unerlässlich. Hier wird der Stoff der
Lehrveranstaltungen aufbereitet und dem Studenten verständlich gemacht. Viele Lehrbücher orientieren sich
nicht- oder nicht notwendigerweise am Gesetz, der Student sollte daher, zum genaueren Verständnis der
Ausführungen im entsprechenden Lehrbuch, grundsätzlich mit den einschlägigen Rechtsnormen arbeiten (1).
Juristische Lehrbücher decken meist ganze Rechtsgebiete ab, was sie von Monographien oder Handbüchern
unterscheidet. Besonders abschreckend für Studenten sind dickleibige Lehrbücher mit großen Seitenzahlen,
Kurzlehrbücher stehen bei vielen Studenten höher im Kurs. Dies mag vor allem an der zu geringen Vorbereitungszeit
für Klausuren liegen. Ein enormer Nachteil von Kurzlehrbüchern ist jedoch die fehlende Redundanz (2), also das nicht
Vorhandensein von eigentlich unnützen oder Zusatzinformationen, die in der Vorlesung nicht thematisiert werden und
nicht Prüfungsrelevant sind. Solche Informationen sind aber notwendig und hilfreich um den zu erlernenden Stoff
vollumfänglich zu verstehen. Der Griff zu umfangreichen Lehrbüchern ist also durchaus gerechtfertigt.

3. Kommentare/Handbücher:
Kommentare haben die Hauptaufgabe Gesetzestexte zu erläutern. Dabei folgen alle Kommentare demselben
Aufbau. Zuerst wird die zu erläuternde Rechtsnorm dargestellt, danach folgen die Kommentierungen zu
der entsprechenden Rechtsnorm. Die Kommentierungen sind nicht immer vollständig, einige Exemplare
weisen nahezu die gesamte Rechtsprechung sowie die übrige Literatur nach (3), andere decken nur eine Teilmenge ab.
Für die Prüfungsvorbereitung sind Kommentare nur bedingt geeignet, da sie eine enorme Stoffmenge abdecken
und daher viel Zeit beanspruchen. Sinnvoller wäre hier der Griff zu einem umfangreichen Lehrbuch. Im Gegensatz zu
einem Kommentar oder einem Lehrbuch, welche ganze Rechtsgebiete abdecken, handelt es sich bei einem Handbuch
um einen Randbereich. Hier werden Themen/Probleme behandelt, die in Kommentaren und Lehrbüchern nur
eine geringe Beachtung finden. Für die Prüfungsvorbereitung sind solche Lernmedien eher ungeeignet.

4. Monographien:
Monographische Literatur widmet sich ausführlich einem Einzelfall oder Einzelproblem (4).
Bei Monographien handelt es sich um selbstständige Bücher, sofern mehrere Bearbeiter
existieren müssen sie bei der Erstellung zusammengewirkt haben. Der Student sollte entsprechende
Literatur, auch im Hinblick auf die Prüfungsvorbereitung, im Bücherregal stehen lassen.

5. Juristische Zeitschriften/Festschriften/Aufsätze:
Mit Einzelproblemen befassen sich auch zahllose Aufsätze, die in Sammelbänden als Festschriften oder als
Tagungsschriften veröffentlicht werden (5). Sammelveröffentlichungen finden sich aber auch in juristischen
Zeitschriften, die entweder alle Rechtsgebiete abdecken oder nur Teilgebiete. Für die Studenten interessant
sind vor allem juristische Zeitschriften und Aufsätze, diese können mit Kurzlehrbüchern kombiniert werden.

Für einen Student der Rechtswissenschaften aber auch für Wirtschaftsrecht-Studenten sind insbesondere zwei
elektronische Medien relevant. Zum einen das Internet aber auch zunehmend Datenbanken.

1. Internet:
Das Internet dient dabei zum einen als Nachschlagewerk, sofern Wortbedeutungen unklar sind sowie als
elektronische Bibliothek aufgrund der enormen Anzahl an elektronischen Büchern. Die Kombination vom
Lernmedium Internet mit Lehrbüchern erspart manchen Gang zur Bibliothek und macht das Lernen für die Klausur
effektiver.

2. Datenbanken:
Datenbanken erfüllen grundsätzlich den Zweck, enorm große Datenvolumen zu verwalten und dadurch für
jedermann nutzbar zu machen. Der Wirtschaftsrecht-Student kann dabei zwischen vielen verschiedenen
Alternativen wählen. Zwei Datenbanken sind für eine gute Prüfungsvorbereitung aber auch für Haus- und
Abschlussarbeiten zwingend zu berücksichtigen. Die Datenbank Juris, welche eine Vielzahl von
Gerichtsentscheidungen, mit Nachweisen der Monographischen und Aufsatzliteratur, enthält. Weiterhin
erwähnenswert ist die Datenbank Beck-Online, in dieser findet man sämtliche juristische Literatur in
digitalisierter Form. Die beiden beschriebenen Datenbanken lassen sich hervorragend mit gedruckten Medien
kombinieren. Da sie speziell für Juristen entwickelt wurden, weisen sie im Gegensatz zum Internet eine höhere
inhaltliche Bandbreite auf. Datenbanken, insbesondere die beiden beschriebenen, haben allerdings einen
enormen Nachteil. Um sie voll nutzen zu können bedarf es eines teuren Anschlusses, der für viele
Studenten kaum erschwinglich ist. Um diesem Problem entgegenzuwirken, sind heute alle juristisch orientierten
Bibliotheken mit einem Zugang zu den genannten Datenbanken ausgestattet. Trotz dieser Ausstattung bleibt der
Zugangspunkt für die Studenten beschränkt und ist nicht wie beispielsweise beim Internet überall möglich.

Vorlesungen gelten bei den Studenten als eher langweilig und wenig wissensvermittelnd. Sofern man diese
allerdings mit anderen Lernmedien verbindet, wird man feststellen wie sich der Lernerfolg durch den regelmäßigen Gang
zur Vorlesung verbessert. Vorlesungen werden in der Regel frontal durchgeführt, dies bedeutet, der Professor hält einen
90 minütigen Vortrag über ein bestimmtes Thema. Die Studenten werden dabei nur unzureichend einbezogen, dies führt
dazu, dass einige Teile der Vorlesung von den Studenten nicht verstanden werden. Um nun zu begreifen warum sich der
Gang zur Vorlesung trotzdem lohnt, muss man sich das menschliche Gehirn als ein riesiges Wissensnetz vorstellen. In
diesem Netz existieren bestimmte Knotenpunkt die alle miteinander verknüpft sind. Sofern man an der Vorlesung
teilgenommen hat, werden bereits bestimmte Knotenpunkt erstellt, diese Punkte sind allerdings noch nicht mit dem bereits
vorhandenen Wissensnetz verknüpft. Die Verknüpfung geschieht dann durch das Lesen von Lehrbüchern, Kommentaren
oder Ausätzen. Tutorien dienen der Übung des in der Vorlesung behandelten Stoffes. Der entscheidende
Vorteil eines Tutoriums ist, dass der Lernstoff wiederholt und die Studenten einbezogen werden, dadurch
können mögliche Unklarheiten sofort bereinigt werden. Ein weiteres alternatives Lernmedium ist die Lerngruppe. Der
entscheidende Vorteil bei Lerngruppen ist es, das jeder profitieren kann. Der zu erlernende Lernstoff wird reflektiert.
Auf den schwächeren Studenten kann aufgrund der Gruppenstärke individuell eingegangen werden. Der leistungsstärkere
Student kann den bereits erlernten Stoff nochmals wiederholen, was zur weiteren Festigung beiträgt.



Hier gelangt Ihr zu den eigenen Erfahrungen.

(1) Skript Wirtschaftsjuristische Datenbanksysteme, Christiane Uri, Folie 12
(2) Das Jurastudium, Dagmar-Coester-Waltjen, S. 49
(3) Das Jurastudium, Dagmar-Coester-Waltjen, S. 50
(4) Das Jurastudium, Dagmar-Coester-Waltjen, S. 50
(5) Das Jurastudium, Dagmar-Coester-Waltjen, S. 50

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