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Digitale und vernetzte Produktion und das Patentrecht


Das Patentrecht spielt für die Industrie 4.0 in zweifacher Hinsicht eine wichtige Rolle: zum einen wird danach vorrangig der gewerbliche Schutz innovativer IT- und Maschinensysteme beantwortet, zum anderen stellt sich die Frage, inwieweit diese Systeme selbst zur Entwicklung von Erfindungen fähig sind. Patente werden nach § 1 Abs. 1 PatG erteilt für neue und gewerblich nutzbare Erfindungen, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Zudem darf kein Ausschlussgrund gem. § 1 Abs. 3, Abs. 4 PatG vorliegen (s. zum wichtigsten Ausschlussgrund nach § 1 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 PatG für Programme für Datenverarbeitungsprogramme hier).

 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/RechtderDigitalisierungProdPatR/RdDAbb73VssPatentschutz.JPG)
Abbildung: Voraussetzungen Patentschutz


Unterkapitel zu diesem Thema


A. Entstehung der Rechte

B. Inhaber der Rechte

C. Patentrechliches Verletzungssystem

D. Besonderheiten des Patentrechts für die Digitalindustrie

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Autor: Prof. Dr. Ulf Müller
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