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„Wo kein Kläger, da kein Richter.“

Lob des Sprichwortes
Bei dem Sprichwort „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ handelt es sich um eine lateinische Redewendung. Diese hat ihren Ursprung in der Antike und trifft auch heute immer noch zu. Es kann schlichtweg nicht jedes Handeln und jeder Schritt der Menschheit kontrolliert und verfolgt werden kann.

Umschreibung
Die Redenswendung sagt aus, dass eine möglicherweise strafbare Handlung ohne Folgen bzw. Anklage bleiben wird, solang sich niemand darüber beschwert.

Beweis
Es gibt schließlich nicht immer eine Person, die das eigene oder das Vorgehen anderer kontrollieren kann. Klagt also keiner das mögliche Vergehen an, bzw. es ist keine Person anwesend die dies praktizieren könnte, wird es auch nicht zur Anklage kommen.

Widerspiel
Kommt es zur jedoch zur Anklage, liegt es am Richter, die geltende Rechte richtig anzuwenden und wenn nötig ein Strafmaß zu fällen.

Gleichnis
Der Weg zu einem Urteil ist immer der Gleiche. Es braucht einen Kläger, der das Vergehen anzeigt und einen Richter der das Urteil fällt. Fehlt aber in dieser Kette der Kläger, wird es zu keiner Anklage kommen.

Beispiel
Ein aktuelles Beispiel sind die Spionageaktivitäten der Amerikaner bei ihren Verbündeten. Jahre bzw. Jahrzehnte lang haben sie diese unbehelligt ausspioniert. Dies hätten sie wohl auch weiter unbehelligt getan, hätte nicht Herr Snowden geheime Akten entwendet und sie veröffentlicht.

Zeugnis
Frei nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn.“; ist es auch ratsam nicht alles Gesehene anzuklagen, denn oftmals handelt es sich nur um Lappalien, die schnell wieder in Vergessenheit geraten.

Beschluss
Nicht jeder unserer Schritte kann verfolgt werden. Ein gesundes Maß an Eigeneinschätzung ist notwendig, um beurteilen zu können, ob ein Handeln rechtens war oder nicht.
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