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Fallbeispiele zum Schadensrecht



A. Vereinsgeschäfte
Der Kaninchenzüchterverein in Duselhausen veranstaltet jährliche eine bundesweit bekannte Kaninchenausstellung, mit der beachtliche Einnahmen erzielt werden. Der Verein sammelt Geld für ein neues, großes Gebäude für Veranstaltungen des Vereins. Die bisher aus Veranstaltungen erzielten Einnahmen betragen mittlerweile 200.000 EUR. Eines der Mitglieder spricht in einer der Mitgliederversammlungen die Frage an, welche Rendite mit dem Geld der Verein erzielt. Als sich herausstellt, dass die Bank nur 0,5 % Zinsen im Jahr gibt, wird es als eine pure Dummheit heftig diskutiert. Alle Mitglieder kommen zum Ergebnis, dass das Geld besser angelegt werden soll.

Es wird vereinbart, dass:
  • ein Finanzausschuss gebildet wird, der mit dem Vorstand eine Anlagestrategie abstimmt und überwacht und
  • der Vorstand das Geld in Abstimmung mit dem Ausschuss anlegt.

Der Vorstand stellt dem Ausschuss eine Lösung, nach der das ganze Geld dem Finanzberater Windig (W) anvertraut werden soll. Er soll es richtig anlegen. Der Ausschuss lässt sich überreden, obwohl einige Mitglieder Bedenken gegen den W haben. Die vorgeschlagenen Wertpapiere versprechen jedoch eine hohe Rendite, die den Ausschussmitgliedern sehr gefällt. Die Verträge werden durch den Vorstand abgeschlossen, das Geld wird transferiert.

Alles geht schief, die gekauften Zertifikate der Bank "Lehmann Brothers" sind nichts mehr wert. Der Vorstand wird sofort entlassen. Da von den ehemaligen Vorstandsmitgliedern nichts zu holen ist, wendet sich der neue Vorstand gegen die Mitglieder des Ausschusses, die durch das Strafgericht wegen Untreue (§ 266 StGB) verurteilt wurden, mit dem Anspruch auf Schadensersatz.

Die Mitglieder des Ausschusses berufen sich darauf, dass das Problem eigentlich durch den Vorstand verursacht wurde und dass sie eigentlich nicht verstehen, wofür sie hier haften sollen.

Ansprüche des Vereins gegen die Ausschussmitglieder?


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