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Das System der Gerichte in Südkorea


Das System der Gerichte in Südkorea besteht aus drei Instanzen: Bezirksgerichte, Obergerichte und der Oberste Gerichtshof. Zusätzlich zu diesen Instanzen gibt es noch eine spezielle Ebene, die aus besonderen Gerichten besteht. Dazu gehören die Patentgerichte, Verwaltungsgerichte und Familiengerichte. Somit gibt es insgesamt achtzehn Bezirksgerichte, fünf Obergerichte und einen Obersten Gerichtshof. Innerhalb der besonderen Gerichte gibt es insgesamt ein Patentgericht, 1 Verwaltungsgericht und sechs Familiengerichte.


Oberster Gerichtshof Oberster Gerichtshof Seoul
ObergerichteObergericht SeoulObergericht DaejeonObergericht DaeguObergericht BusanObergericht Gwangju
BezirksgerichteBezirksgericht Seoul (Zentrum)Bezirksgericht Seoul (Ost)Bezirksgericht Seoul (Süd)Bezirksgericht Seoul (Nord)Bezirksgericht Seoul (West)
Bezirksgericht UijeongbuBezirksgericht IncheonBezirksgericht SuwonBezirksgericht ChuncheonBezirksgericht Daejeon
Bezirksgericht CheongjuBezirksgericht DaeguBezirksgericht BusanBezirksgericht UlsanBezirksgericht Changwon
Bezirksgericht GwangjuBezirksgericht JeonjuBezirksgericht Bezirksgericht Jeju


SpezialgerichtePatentgerichte Patentgericht Daejeon
Verwaltungsgerichte Verwaltungsgericht Seoul
FamiliengerichteFamiliengericht SeoulFamiliengericht DaeguFamiliengericht BusanFamiliengericht Gwangju
Familiengericht DaejeonFamiliengericht Incheon


Dabei muss der Instanzenzug eingehalten werden. Ob ein Fall bei den Bezirks-/Spezialgerichten beginnt oder direkt bei den Obergerichten startet, hängt vom jeweiligen Streitwert ab. Üblicherweise (bei geringerem und mittlerem Streitwert) liegt der Fall zuerst den Bezirksgerichten vor (oder bei besonderen Angelegenheiten den Spezialgerichten). Bei diesem Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Der Fall wird somit in der Berufungsinstanz vor den Obergerichten verhandelt. Auch gegen dieses Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. In diesem Fall urteilt der Oberste Gerichtshof darüber.


Letztinstanzliches Gericht
Oberster Gerichtshof



Berufungsgerichte / Zweitinstanzliche Gerichte
Obergerichte



Erstinstanzliche Gerichte
BezirksgerichteSpezialgerichte


Neben diesen Gerichten gibt es noch das Verfassungsgericht. Dies befasst sich lediglich mit Fällen, in denen Grundrechtsverletzungen vorliegen.





© Christoph Bieramperl (2016)


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