Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: ThuerBO62
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: ThuerBO62

Version [79827]

Dies ist eine alte Version von ThuerBO62 erstellt von ChristophBieramperl am 2017-06-08 23:01:31.

 

Thüringer Bauordnung
[ThürBO]
Kommentar
Prof. Dr. Sven Müller-Grune




§ 62
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren



(1) Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird durchgeführt bei

1. Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3,

2. sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,

3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind,

4. Nebengebäuden und Nebenanlagen zu Vorhaben nach den Nummern 1 bis 3,

ausgenommen Sonderbauten und Anlagen, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder dem Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren prüft die Bauaufsichtsbehörde

1. die Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 BauGB,

2. beantragte Abweichungen im Sinne des § 66 Abs. 1 und 2 Satz 2 sowie

3. andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entfällt oder ersetzt wird.

§ 65 bleibt unberührt.

(2) Über den Bauantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen zu entscheiden; die Bauaufsichtsbehörde kann diese Frist gegenüber dem Antragsteller aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängern. Der Antrag gilt als genehmigt, wenn über ihn nicht innerhalb der nach Satz 1 maßgeblichen Frist entschieden worden ist.











Kommentierung
























Zitiervorschlag:
Müller-Grune Sven, Kommentar zur Thüringer Bauordnung, Schmalkalden 2017, § 62.





© Prof. Dr. Sven Müller-Grune





Zurück zur Inhaltsübersicht

Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki