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Revision history for UR1Handelsregister


Revision [34762]

Last edited on 2013-10-02 09:59:57 by AnnegretMordhorst

No Differences

Revision [34746]

Edited on 2013-09-30 15:43:33 by Jorina Lossau
Additions:
- Rechtsgrundlagen: §§ 8 - 16 HGB, §§ 125 - 158 FGG, Handelsregisterverfügung von 1937
((1)) Das elektronische Handelsregister
**>>[[Unternehmensrecht1 Zurück zur Übersicht]]>>**
Deletions:
- Rechtsgrundlagen: §§ 8 - 16 HGB, §§ 125 - 158 FGG, Handelsregisterverfügung von 1937||
((1)) Das elektronische Handelsregister:
**>>[[Unternehmensrecht1 Zurück zur Gliederung]]>>**


Revision [34738]

Edited on 2013-09-30 13:42:32 by Jorina Lossau
Additions:
**Das Handelsregister ist ein bei Gericht geführtes öffentliches Verzeichnis zur Beurkundung bestimmter Tatsachen, die im Handelsverkehr rechtserheblich sind.**
**Jedermann hat das Recht auf Einsicht und Abschrift des Registers, sowie der zu ihm eingereichten Schriftstücke. Die Eintragungen werden im von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht (§§ 10 f. HGB).**
- Das Handelsregister hat desweiteren eine //**Kontrollfunktion**//, denn ein Registerrichter überprüft, ob die einzutragenden Tatsachen oder Rechtsverhältnisse dem Gesetz entsprechend begründet wurden. Das Handelsregister dient somit auch der staatlichen Kontrolle.
- Durch die //**Beweisfunktion**// wird die gerichtliche Beweisführung erleichtert, denn nach {{du przepis="§ 9 Abs. 4 HGB"}} kann eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen verlangt werden.
**Beispiel**
KG mit A und B als Komplementäre mit gemeinschaftlicher Vertretungsmacht. B scheidet aus, wird aber nicht eingetragen. A kauft bei V Waren im Wert von 50.000 €. Ansprüche V gegen B? (Siehe zu diesem Beispiel auch [[http://www.juris.de/jportal/portal/t/5117/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE043208006&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint BGHZ 65, 309-311]])
**Voraussetzungen**
**Rechtsfolge**
**Voraussetzungen**
**Rechtsfolge**
||
- In Kraft getreten am 1.1.2007
- Fehlen materieller Voraussetzungen zur Vermeidung von Falscheintragungen||
**Eintragungsverfahren**
**>>[[Unternehmensrecht1 Zurück zur Gliederung]]>>**
Deletions:
||Das Handelsregister ist ein bei Gericht geführtes öffentliches Verzeichnis zur Beurkundung bestimmter Tatsachen, die im Handelsverkehr rechtserheblich sind.
Jedermann hat das Recht auf Einsicht und Abschrift des Registers, sowie der zu ihm eingereichten Schriftstücke. Die Eintragungen werden im von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht (§§ 10 f. HGB).||
- Das Handelsregister hat desweiteren eine //**Kontrollfunktion**//, denn ein Registerrichter überprüft, ob die einzutragenden Tatsachen oder Rechtsverhältnisse dem Gesetz entsprechend begründet wurden. Das Handelsregister dient somit auch der staatlichen Kontrolle. Durch die //**Beweisfunktion**// wird die gerichtliche Beweisführung erleichtert, denn nach {{du przepis="§ 9 Abs. 4 HGB"}} kann eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen verlangt werden.
**Beispiel:** KG mit A und B als Komplementäre mit gemeinschaftlicher Vertretungsmacht. B scheidet aus, wird aber nicht eingetragen. A kauft bei V Waren im Wert von 50.000 €. Ansprüche V gegen B? (Siehe zu diesem Beispiel auch [[http://www.juris.de/jportal/portal/t/5117/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE043208006&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint BGHZ 65, 309-311]])
**Problem der „negativen Voreintragung“ (str.)**
**Beispiel:** Weder Prokuraerteilung noch ihr Widerruf sind eingetragen worden. Kann ein Dritter sich bei Rechtsgeschäft mit dem früheren Prokuristen auf fehlende Eintragung des Widerrufs berufen?
**Voraussetzungen:**
**Rechtsfolge:**
**Voraussetzungen:**
**Rechtsfolge:**
||- In Kraft getreten am 1.1.2007
- Fehlen materieller Voraussetzungen zur Vermeidung von Falscheintragungen
(Problem: Prüfungsdichte des Registergerichts||
=== **__Eintragungsverfahren__** ===
**>>[[Unternehmensrecht1 Zurück zur Gliederung]]>>**


Revision [34737]

Edited on 2013-09-30 13:27:37 by Jorina Lossau
Additions:
**=====Das Handelsregister=====**
|| Schneller und zuverlässiger Zugang zu geschäftlichen Informationen über Kaufleute
- Durch Einsichtnahme weiß ein Kaufmann "woran er ist" in Bezug auf:
- Die //**Publikationsfunktion**// dient der Mitteilung von Informationen an die Öffentlichkeit. Es werden nur gewichtige, für den Handelsverkehr bedeutsame Informationen eingetragen. Die Eintragung einer wahren Tatsache und deren Bekanntmachung verhindert nach Ablauf von 15 Tagen die Berufung auf einen gegenteiligen Rechtsschein.
- Das Handelsregister hat desweiteren eine //**Kontrollfunktion**//, denn ein Registerrichter überprüft, ob die einzutragenden Tatsachen oder Rechtsverhältnisse dem Gesetz entsprechend begründet wurden. Das Handelsregister dient somit auch der staatlichen Kontrolle. Durch die //**Beweisfunktion**// wird die gerichtliche Beweisführung erleichtert, denn nach {{du przepis="§ 9 Abs. 4 HGB"}} kann eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen verlangt werden.
- Die **//Publizitätsfunktion//** ist in {{du przepis="§ 9 HGB"}} und vor allem in {{du przepis="§ 15 HGB"}} gesetzlich fundiert. Das Handelsregister gibt im Sinne der Verkehrssicherheit Auskunft über bestimmte Rechtstatsachen, die im Zusammenhang mit vollkaufmännischen Gewerben für den Rechtsverkehr von Interesse sind.||
||**Die Publizität** des Handelsregisters ({{du przepis="§ 15 HGB"}}) dient der Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs. Die Publizitätsfolgen knüpfen an die Eintragung und Bekanntmachung (Abs. 1, 2) oder ausschließlich an die Bekanntmachung (Abs. 3) an. Die Handelsregisterpublizität unterteilt sich in **negative** und **positive** Publizität.
**Rosinentheorie?**
**Problem der „negativen Voreintragung“ (str.)**
**Voraussetzungen:**
**Rechtsfolge:**
**Voraussetzungen:**
**Rechtsfolge:**
**d)** Schranken der Publizität
Deletions:
**=====DAS HANDELSREGISTER=====**
||- Schneller und zuverlässiger Zugang zu geschäftlichen Informationen über Kaufleute
- Durch Einsichtnahme weiß ein Kaufmann "woran er ist" in Bezug auf:
Die //**Publikationsfunktion**// dient der Mitteilung von Informationen an die Öffentlichkeit. Es werden nur gewichtige, für den Handelsverkehr bedeutsame Informationen eingetragen. Die Eintragung einer wahren Tatsache und deren Bekanntmachung verhindert nach Ablauf von 15 Tagen die Berufung auf einen gegenteiligen Rechtsschein. Das Handelsregister hat desweiteren eine //**Kontrollfunktion**//, denn ein Registerrichter überprüft, ob die einzutragenden Tatsachen oder Rechtsverhältnisse dem Gesetz entsprechend begründet wurden. Das Handelsregister dient somit auch der staatlichen Kontrolle. Durch die //**Beweisfunktion**// wird die gerichtliche Beweisführung erleichtert, denn nach {{du przepis="§ 9 Abs. 4 HGB"}} kann eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen verlangt werden. Die **//Publizitätsfunktion//** ist in {{du przepis="§ 9 HGB"}} und vor allem in {{du przepis="§ 15 HGB"}} gesetzlich fundiert. Das Handelsregister gibt im Sinne der Verkehrssicherheit Auskunft über bestimmte Rechtstatsachen, die im Zusammenhang mit vollkaufmännischen Gewerben für den Rechtsverkehr von Interesse sind.||
||**__Die Publizität__** des Handelsregisters ({{du przepis="§ 15 HGB"}}) dient der Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs. Die Publizitätsfolgen knüpfen an die Eintragung und Bekanntmachung (Abs. 1, 2) oder ausschließlich an die Bekanntmachung (Abs. 3) an. Die Handelsregisterpublizität unterteilt sich in **negative** und **positive** Publizität.
**__Rosinentheorie?__**
__**Problem der „negativen Voreintragung“ (str.)**__
===**__Voraussetzungen:__**===
===**__Rechtsfolge:__**===
===**__Voraussetzungen:__**===
===**__Rechtsfolge:__**===
**__Schranken der Publizität__**


Revision [34736]

Edited on 2013-09-30 13:04:33 by Jorina Lossau
Additions:
**=====DAS HANDELSREGISTER=====**
||Das Handelsregister ist ein bei Gericht geführtes öffentliches Verzeichnis zur Beurkundung bestimmter Tatsachen, die im Handelsverkehr rechtserheblich sind.
Jedermann hat das Recht auf Einsicht und Abschrift des Registers, sowie der zu ihm eingereichten Schriftstücke. Die Eintragungen werden im von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht (§§ 10 f. HGB).||
((1)) Zweck des Handelsregisters
||- Schneller und zuverlässiger Zugang zu geschäftlichen Informationen über Kaufleute
- Rechtsgrundlagen: §§ 8 - 16 HGB, §§ 125 - 158 FGG, Handelsregisterverfügung von 1937||
((1)) Funktionen des Handelsregisters
||Das Handelsregister erfüllt verschiedene Funktionen:
Die //**Publikationsfunktion**// dient der Mitteilung von Informationen an die Öffentlichkeit. Es werden nur gewichtige, für den Handelsverkehr bedeutsame Informationen eingetragen. Die Eintragung einer wahren Tatsache und deren Bekanntmachung verhindert nach Ablauf von 15 Tagen die Berufung auf einen gegenteiligen Rechtsschein. Das Handelsregister hat desweiteren eine //**Kontrollfunktion**//, denn ein Registerrichter überprüft, ob die einzutragenden Tatsachen oder Rechtsverhältnisse dem Gesetz entsprechend begründet wurden. Das Handelsregister dient somit auch der staatlichen Kontrolle. Durch die //**Beweisfunktion**// wird die gerichtliche Beweisführung erleichtert, denn nach {{du przepis="§ 9 Abs. 4 HGB"}} kann eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen verlangt werden. Die **//Publizitätsfunktion//** ist in {{du przepis="§ 9 HGB"}} und vor allem in {{du przepis="§ 15 HGB"}} gesetzlich fundiert. Das Handelsregister gibt im Sinne der Verkehrssicherheit Auskunft über bestimmte Rechtstatsachen, die im Zusammenhang mit vollkaufmännischen Gewerben für den Rechtsverkehr von Interesse sind.||
((1)) Wirkung der Registereintragung
||**__Die Publizität__** des Handelsregisters ({{du przepis="§ 15 HGB"}}) dient der Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs. Die Publizitätsfolgen knüpfen an die Eintragung und Bekanntmachung (Abs. 1, 2) oder ausschließlich an die Bekanntmachung (Abs. 3) an. Die Handelsregisterpublizität unterteilt sich in **negative** und **positive** Publizität.
||
((1)) Das elektronische Handelsregister:
||- In Kraft getreten am 1.1.2007
- Bekanntmachungen ab 1.1.2009 nur noch elektronisch||
((1)) Das Registergericht
||- Registerzwang kann mit Zwangsgeld durchgesetzt werden ({{du przepis="§ 14 HGB"}})
(Problem: Prüfungsdichte des Registergerichts||
((1)) Eintragungen ins Handelsregister
||Es können nur eintragungsfähige Tatsachen ins Handelsregister eingetragen werden lassen, dass sind solche, deren Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist oder solche, deren Eintragung rechtlich erlaubt sind. Unterschieden wird hierbei zwischen konstitutiven (z.B. Optionskaufmann) und deklaratorischen Eintragungen.
{{image url="Abteilungen.png" width="500,5" height="183" title="Abteilungen" alt="Abteilungen"}}||
Deletions:
=====__**DAS HANDELSREGISTER**__=====
Das Handelsregister ist ein bei Gericht geführtes öffentliches Verzeichnis zur Beurkundung bestimmter Tatsachen, die im Handelsverkehr rechtserheblich sind.
Jedermann hat das Recht auf Einsicht und Abschrift des Registers, sowie der zu ihm eingereichten Schriftstücke. Die Eintragungen werden im von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht (§§ 10 f. HGB).
=== ((1)) Zweck des Handelsregisters:===
- Schneller und zuverlässiger Zugang zu geschäftlichen Informationen über Kaufleute
- Rechtsgrundlagen: §§ 8 - 16 HGB, §§ 125 - 158 FGG, Handelsregisterverfügung von 1937
=== ((1)) Funktionen des Handelsregisters: ===
Das Handelsregister erfüllt verschiedene Funktionen:
Die //**Publikationsfunktion**// dient der Mitteilung von Informationen an die Öffentlichkeit. Es werden nur gewichtige, für den Handelsverkehr bedeutsame Informationen eingetragen. Die Eintragung einer wahren Tatsache und deren Bekanntmachung verhindert nach Ablauf von 15 Tagen die Berufung auf einen gegenteiligen Rechtsschein. Das Handelsregister hat desweiteren eine //**Kontrollfunktion**//, denn ein Registerrichter überprüft, ob die einzutragenden Tatsachen oder Rechtsverhältnisse dem Gesetz entsprechend begründet wurden. Das Handelsregister dient somit auch der staatlichen Kontrolle. Durch die //**Beweisfunktion**// wird die gerichtliche Beweisführung erleichtert, denn nach {{du przepis="§ 9 Abs. 4 HGB"}} kann eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen verlangt werden. Die **//Publizitätsfunktion//** ist in {{du przepis="§ 9 HGB"}} und vor allem in {{du przepis="§ 15 HGB"}} gesetzlich fundiert. Das Handelsregister gibt im Sinne der Verkehrssicherheit Auskunft über bestimmte Rechtstatsachen, die im Zusammenhang mit vollkaufmännischen Gewerben für den Rechtsverkehr von Interesse sind.
====((1)) Wirkung der Registereintragung: ====
**__Die Publizität__** des Handelsregisters ({{du przepis="§ 15 HGB"}}) dient der Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs. Die Publizitätsfolgen knüpfen an die Eintragung und Bekanntmachung (Abs. 1, 2) oder ausschließlich an die Bekanntmachung (Abs. 3) an. Die Handelsregisterpublizität unterteilt sich in **negative** und **positive** Publizität.
===((1)) Das elektronische Handelsregister: ===
- In Kraft getreten am 1.1.2007
- Bekanntmachungen ab 1.1.2009 nur noch elektronisch
====((1)) Das Registergericht ====
- Registerzwang kann mit Zwangsgeld durchgesetzt werden ({{du przepis="§ 14 HGB"}})
(Problem: Prüfungsdichte des Registergerichts
===((1)) Eintragungen ins Handelsregister ===
Es können nur eintragungsfähige Tatsachen ins Handelsregister eingetragen werden lassen, dass sind solche, deren Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist oder solche, deren Eintragung rechtlich erlaubt sind. Unterschieden wird hierbei zwischen konstitutiven (z.B. Optionskaufmann) und deklaratorischen Eintragungen.
{{image url="Abteilungen.png" width="500,5" height="183" title="Abteilungen" alt="Abteilungen"}}


Revision [34478]

Edited on 2013-09-10 12:08:32 by AnnegretMordhorst
Additions:
=== ((1)) Zweck des Handelsregisters:===
=== ((1)) Funktionen des Handelsregisters: ===
====((1)) Wirkung der Registereintragung: ====
===((1)) Das elektronische Handelsregister: ===
====((1)) Das Registergericht ====
===((1)) Eintragungen ins Handelsregister ===
=== **__Eintragungsverfahren__** ===
**>>[[Unternehmensrecht1 Zurück zur Gliederung]]>>**
Deletions:
===**__Zweck des Handelsregisters:__**===
===**__Funktionen des Handelsregisters__**===
====**__Wirkung der Registereintragung__**====
===**__Das elektronische Handelsregister__**===
====**__Das Registergericht__**====
===**__Eintragungen in Handelsregister__**===
===**__Eintragungsverfahren__**===


Revision [33662]

Edited on 2013-08-13 12:47:17 by AnnegretMordhorst
Additions:
CategoryUnternehmensR


Revision [32575]

Edited on 2013-07-02 15:56:35 by UMueller
Additions:
Jedermann hat das Recht auf Einsicht und Abschrift des Registers, sowie der zu ihm eingereichten Schriftstücke. Die Eintragungen werden im von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht (§§ 10 f. HGB).
Deletions:
Jedermann hat das Recht auf Einsicht und Abschrift des Registers, sowie der zu ihm eingereichten Schriftstücke. Die Eintragungen werden im von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht (§ 10 f. HGB).


Revision [32224]

Edited on 2013-06-24 18:57:57 by TatjanaBarro
Additions:
**a)** Die **negative Publizität** (das Schweigen des Handelsregisters) ({{du przepis="§ 15 I HGB"}}) schützt Dritte im Rechtsverkehr in ihrem Glauben, dass sich etwas, das nicht im Register eingetragen **oder** nicht bekanntgegeben ist, auch nicht ereignet hat. Der Betroffene kann sich gegenüber einem Dritten also nicht auf die Tatsache zu seinen Gunsten berufen. Der gutgläubige Dritte kann sich aber auch auf die tatsächliche Rechtslage (also bei unterstellter Eintragung oder Bekanntmachung) berufen.
**b)** Der Schutz des Eingetragenen wird durch den Grundsatz, dass man den Inhalt des Handelsregisters kennen muss und sich nicht auf einen gegenteiligen Rechtsschein berufen kann, aus {{du przepis="§ 15 II HGB"}} gewährleistet. Die Registereintragung wirkt __rechtsscheinszerstörend__, d.h. ein Dritter muss Tatsache gegen sich gelten lassen. Einschränkung besteht bei Rechtshandlungen innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntmachung und mangelnder Kenntnis des Dritten. Dieser muss seine Gutgläubigkeit beweisen.
**c)** Die **positive Publizität** ({{du przepis="§ 15 III HGB"}}) schützt den Dritten in seinem Vertrauen auf eine fehlerhafte Bekanntmachung einer eintragungspflichtigen Tatsache.
Deletions:
a) Die **negative Publizität** (das Schweigen des Handelsregisters) ({{du przepis="§ 15 I HGB"}}) schützt Dritte im Rechtsverkehr in ihrem Glauben, dass sich etwas, das nicht im Register eingetragen **oder** nicht bekanntgegeben ist, auch nicht ereignet hat. Der Betroffene kann sich gegenüber einem Dritten also nicht auf die Tatsache zu seinen Gunsten berufen. Der gutgläubige Dritte kann sich aber auch auf die tatsächliche Rechtslage (also bei unterstellter Eintragung oder Bekanntmachung) berufen.
b) Der Schutz des Eingetragenen wird durch den Grundsatz, dass man den Inhalt des Handelsregisters kennen muss und sich nicht auf einen gegenteiligen Rechtsschein berufen kann, aus {{du przepis="§ 15 II HGB"}} gewährleistet. Die Registereintragung wirkt __rechtsscheinszerstörend__, d.h. ein Dritter muss Tatsache gegen sich gelten lassen. Einschränkung besteht bei Rechtshandlungen innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntmachung und mangelnder Kenntnis des Dritten. Dieser muss seine Gutgläubigkeit beweisen.
c) Die **positive Publizität** ({{du przepis="§ 15 III HGB"}}) schützt den Dritten in seinem Vertrauen auf eine fehlerhafte Bekanntmachung einer eintragungspflichtigen Tatsache.


Revision [32223]

Edited on 2013-06-24 18:33:02 by TatjanaBarro
Additions:
**Beispiel:** Weder Prokuraerteilung noch ihr Widerruf sind eingetragen worden. Kann ein Dritter sich bei Rechtsgeschäft mit dem früheren Prokuristen auf fehlende Eintragung des Widerrufs berufen?
Deletions:
Beispiel: Weder Prokuraerteilung noch ihr Widerruf sind eingetragen worden. Kann ein Dritter sich bei Rechtsgeschäft mit dem früheren Prokuristen auf fehlende Eintragung des Widerrufs berufen?


Revision [32218]

Edited on 2013-06-24 18:14:28 by TatjanaBarro
Additions:
- **Anmeldung**, {{du przepis="§ 12 HGB"}}
Deletions:
- **Anmeldung, {{du przepis="§ 12 HGB"}}**


Revision [32217]

Edited on 2013-06-24 18:11:05 by TatjanaBarro
Additions:
Jedermann hat das Recht auf Einsicht und Abschrift des Registers, sowie der zu ihm eingereichten Schriftstücke. Die Eintragungen werden im von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht (§ 10 f. HGB).
- Rechtsgrundlagen: §§ 8 - 16 HGB, §§ 125 - 158 FGG, Handelsregisterverfügung von 1937
Deletions:
Jedermann hat das Recht auf Einsicht und Abschrift des Registers, sowie der zu ihm eingereichten Schriftstücke. Die Eintragungen werden im von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht (§10 f. HGB).
- Rechtsgrundlagen: §§ 8 -16 HGB, §§ 125-158 FGG, Handelsregisterverfügung von 1937


Revision [32216]

Edited on 2013-06-24 18:10:34 by TatjanaBarro
Additions:
- Rechtsgrundlagen: §§ 8 -16 HGB, §§ 125-158 FGG, Handelsregisterverfügung von 1937
Deletions:
- Rechtsgrundlagen: §{{du przepis="§ 8 -16 HGB"}}, §§ 125-158 FGG, Handelsregisterverfügung von 1937


Revision [32215]

Edited on 2013-06-24 18:09:22 by TatjanaBarro
Additions:
- Rechtsgrundlagen: §{{du przepis="§ 8 -16 HGB"}}, §§ 125-158 FGG, Handelsregisterverfügung von 1937
Deletions:
- Rechtsgrundlagen: §{{du przepis="§ 8-16 HGB"}}, §§ 125-158 FGG, Handelsregisterverfügung von 1937


Revision [32189]

Edited on 2013-06-24 17:51:39 by TatjanaBarro
Additions:
Der Dritte kann sich auf die falsch bekannt gemachte Tatsache gegenüber dem berufen, in dessen Angelegenheit sie einzutragen war. Sie wirkt zugunsten des Dritten (s.o.). (Siehe hierzu auch [[http://www.juris.de/jportal/portal/t/1u9y/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE301789001&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint BGH, Urteil vom 05. Februar 1990 – II ZR 309/88 –, juris]])
Deletions:
Der Dritte kann sich auf die falsch bekannt gemachte Tatsache gegenüber dem berufen, in dessen Angelegenheit sie einzutragen war. Sie wirkt zugunsten des Dritten (s.o.). ( Siehe hierzu auch [[http://www.juris.de/jportal/portal/t/1u9y/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE301789001&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint BGH, Urteil vom 05. Februar 1990 – II ZR 309/88 –, juris]])


Revision [32188]

Edited on 2013-06-24 17:50:54 by TatjanaBarro
Additions:
Der Dritte kann sich auf die falsch bekannt gemachte Tatsache gegenüber dem berufen, in dessen Angelegenheit sie einzutragen war. Sie wirkt zugunsten des Dritten (s.o.). ( Siehe hierzu auch [[http://www.juris.de/jportal/portal/t/1u9y/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE301789001&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint BGH, Urteil vom 05. Februar 1990 – II ZR 309/88 –, juris]])
Deletions:
Der Dritte kann sich auf die falsch bekannt gemachte Tatsache gegenüber dem berufen, in dessen Angelegenheit sie einzutragen war. Sie wirkt zugunsten des Dritten (s.o.).


Revision [32177]

Edited on 2013-06-24 17:34:56 by TatjanaBarro
Additions:
{{image url="Bild3.png" width="711" height="463,5" title="Funktionen HR" alt="Funktionen HR"}}
Deletions:
{{image url="Bild3.png width="711" height="463,5" title="Funktionen HR" alt="Funktionen HR"}}


Revision [32176]

Edited on 2013-06-24 17:34:33 by TatjanaBarro
Additions:
{{image url="Bild3.png width="711" height="463,5" title="Funktionen HR" alt="Funktionen HR"}}
Deletions:
{{image url="Bild3.png "width="711" height="463,5" title="Funktionen HR" alt="Funktionen HR"}}


Revision [32175]

Edited on 2013-06-24 17:30:26 by TatjanaBarro
Additions:
{{image url="Bild3.png "width="711" height="463,5" title="Funktionen HR" alt="Funktionen HR"}}
Deletions:
{{image url="Bild3.png" title="Funktionen HR" alt="Funktionen HR"}}


Revision [32174]

Edited on 2013-06-24 17:29:39 by TatjanaBarro
Additions:
{{image url="Bild3.png" title="Funktionen HR" alt="Funktionen HR"}}
Deletions:
{{image url="Bild3.png" width="711" height="463,5" title="Funktionen HR" alt="Funktionen HR"}}


Revision [31984]

Edited on 2013-06-24 10:23:00 by TatjanaBarro
Additions:
**Beispiel:** KG mit A und B als Komplementäre mit gemeinschaftlicher Vertretungsmacht. B scheidet aus, wird aber nicht eingetragen. A kauft bei V Waren im Wert von 50.000 €. Ansprüche V gegen B? (Siehe zu diesem Beispiel auch [[http://www.juris.de/jportal/portal/t/5117/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE043208006&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint BGHZ 65, 309-311]])
Deletions:
**Beispiel:** KG mit A und B als Komplementäre mit gemeinschaftlicher Vertretungsmacht. B scheidet aus, wird aber nicht eingetragen. A kauft bei V Waren im Wert von 50.000 €. Ansprüche V gegen B? (Siehe zu diesem Beispiel auch [[http://www.juris.de/jportal/portal/t/5117/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE043208006&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint BGHZ 65, 309-311]]


Revision [31983]

Edited on 2013-06-24 10:22:37 by TatjanaBarro
Additions:
**Beispiel:** KG mit A und B als Komplementäre mit gemeinschaftlicher Vertretungsmacht. B scheidet aus, wird aber nicht eingetragen. A kauft bei V Waren im Wert von 50.000 €. Ansprüche V gegen B? (Siehe zu diesem Beispiel auch [[http://www.juris.de/jportal/portal/t/5117/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE043208006&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint BGHZ 65, 309-311]]
Deletions:
**Beispiel:** KG mit A und B als Komplementäre mit gemeinschaftlicher Vertretungsmacht. B scheidet aus, wird aber nicht eingetragen. A kauft bei V Waren im Wert von 50.000 €. Ansprüche V gegen B?


Revision [31944]

Edited on 2013-06-23 18:57:28 by TatjanaBarro
Additions:


Revision [31943]

Edited on 2013-06-23 18:49:25 by TatjanaBarro
Additions:
b) Der Schutz des Eingetragenen wird durch den Grundsatz, dass man den Inhalt des Handelsregisters kennen muss und sich nicht auf einen gegenteiligen Rechtsschein berufen kann, aus {{du przepis="§ 15 II HGB"}} gewährleistet. Die Registereintragung wirkt __rechtsscheinszerstörend__, d.h. ein Dritter muss Tatsache gegen sich gelten lassen. Einschränkung besteht bei Rechtshandlungen innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntmachung und mangelnder Kenntnis des Dritten. Dieser muss seine Gutgläubigkeit beweisen.
Deletions:
b) Der Schutz des Eingetragenen wird durch den Grundsatz, dass man den Inhalt des Handelsregisters kennen muss und sich nicht auf einen gegenteiligen Rechtsschein berufen kann, aus {{du przepis="§ 15 II HGB"}} gewährleistet. Die Registereintragung wirkt rechtsscheinszerstörend, d.h. ein Dritter muss Tatsache gegen sich gelten lassen. Einschränkung besteht bei Rechtshandlungen innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntmachung und mangelnder Kenntnis des Dritten. Dieser muss seine Gutgläubigkeit beweisen.


Revision [31942]

Edited on 2013-06-23 18:46:34 by TatjanaBarro
Additions:
=====__**DAS HANDELSREGISTER**__=====
Deletions:
=====__**Handelsregister**__=====


Revision [31941]

Edited on 2013-06-23 18:45:13 by TatjanaBarro
Additions:
{{image url="Bild4.png" title="Eintragung HR" alt="Eintragung HR"}}
Deletions:
{{image url="Bild4.png" width="584" height="416" title="Eintragung HR" alt="Eintragung HR"}}


Revision [31940]

Edited on 2013-06-23 18:43:30 by TatjanaBarro
Additions:
{{image url="Bild4.png" width="584" height="416" title="Eintragung HR" alt="Eintragung HR"}}
Deletions:
{{image url="Bild4.png" title="Eintragung HR" alt="Eintragung HR"}}


Revision [31939]

Edited on 2013-06-23 18:39:43 by TatjanaBarro
Additions:
{{image url="Bild4.png" title="Eintragung HR" alt="Eintragung HR"}}
Deletions:
{{files C:\Users\Tanja\Pictures\Bild4.png}}


Revision [31938]

Edited on 2013-06-23 18:38:20 by TatjanaBarro
Additions:
Es können nur eintragungsfähige Tatsachen ins Handelsregister eingetragen werden lassen, dass sind solche, deren Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist oder solche, deren Eintragung rechtlich erlaubt sind. Unterschieden wird hierbei zwischen konstitutiven (z.B. Optionskaufmann) und deklaratorischen Eintragungen.
{{files C:\Users\Tanja\Pictures\Bild4.png}}
Deletions:
Es können nur eintragungsfähige Tatsachen ins Handelsregister eingetragen werden lassen, dass sind solche, deren Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist oder solche, deren Eintragung rechtlich erlaubt sind.
kommt noch


Revision [31936]

Edited on 2013-06-23 18:09:29 by TatjanaBarro
Additions:
{{image url="Bild3.png" width="711" height="463,5" title="Funktionen HR" alt="Funktionen HR"}}
Deletions:
{{image url="Bild3.png" width="632" height="412" title="Funktionen HR" alt="Funktionen HR"}}


Revision [31935]

Edited on 2013-06-23 18:06:32 by TatjanaBarro
Additions:
{{image url="Bild3.png" width="632" height="412" title="Funktionen HR" alt="Funktionen HR"}}
Deletions:
{{image url="Bild3.png" width="474,5" height="309" title="Funktionen HR" alt="Funktionen HR"}}


Revision [31934]

Edited on 2013-06-23 18:04:49 by TatjanaBarro
Additions:
{{image url="Bild3.png" width="474,5" height="309" title="Funktionen HR" alt="Funktionen HR"}}
Deletions:
{{image url="Bild3.png" title="Funktionen HR" alt="Funktionen HR"}}


Revision [31933]

Edited on 2013-06-23 18:02:17 by TatjanaBarro
Additions:
Das Handelsregister erfüllt verschiedene Funktionen:
{{image url="Bild3.png" title="Funktionen HR" alt="Funktionen HR"}}
Deletions:
Das Handelsregister erfüllt verschiedene Funktionen.
{{files C:\Users\Tanja\Pictures\Bild3.png}}


Revision [31932]

Edited on 2013-06-23 18:00:57 by TatjanaBarro
Additions:
{{files C:\Users\Tanja\Pictures\Bild3.png}}
Deletions:
kommt noch ^^


Revision [31931]

Edited on 2013-06-23 17:55:26 by TatjanaBarro
Additions:
{{image url="Bild2.png" title="Publizität" alt="Publizität"}}
Deletions:
{{files C:\Users\Tanja\Pictures\Bild2.png}}


Revision [31930]

Edited on 2013-06-23 17:52:55 by TatjanaBarro
Additions:
{{files C:\Users\Tanja\Pictures\Bild2.png}}


Revision [31929]

Edited on 2013-06-23 17:44:11 by TatjanaBarro
Additions:
a) Die **negative Publizität** (das Schweigen des Handelsregisters) ({{du przepis="§ 15 I HGB"}}) schützt Dritte im Rechtsverkehr in ihrem Glauben, dass sich etwas, das nicht im Register eingetragen **oder** nicht bekanntgegeben ist, auch nicht ereignet hat. Der Betroffene kann sich gegenüber einem Dritten also nicht auf die Tatsache zu seinen Gunsten berufen. Der gutgläubige Dritte kann sich aber auch auf die tatsächliche Rechtslage (also bei unterstellter Eintragung oder Bekanntmachung) berufen.
b) Der Schutz des Eingetragenen wird durch den Grundsatz, dass man den Inhalt des Handelsregisters kennen muss und sich nicht auf einen gegenteiligen Rechtsschein berufen kann, aus {{du przepis="§ 15 II HGB"}} gewährleistet. Die Registereintragung wirkt rechtsscheinszerstörend, d.h. ein Dritter muss Tatsache gegen sich gelten lassen. Einschränkung besteht bei Rechtshandlungen innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntmachung und mangelnder Kenntnis des Dritten. Dieser muss seine Gutgläubigkeit beweisen.
c) Die **positive Publizität** ({{du przepis="§ 15 III HGB"}}) schützt den Dritten in seinem Vertrauen auf eine fehlerhafte Bekanntmachung einer eintragungspflichtigen Tatsache.
Deletions:
a) Die **negative Publizität** (das Schweigen des Handelsregisters) (§ 15 I HGB) schützt Dritte im Rechtsverkehr in ihrem Glauben, dass sich etwas, das nicht im Register eingetragen **oder** nicht bekanntgegeben ist, auch nicht ereignet hat. Der Betroffene kann sich gegenüber einem Dritten also nicht auf die Tatsache zu seinen Gunsten berufen. Der gutgläubige Dritte kann sich aber auch auf die tatsächliche Rechtslage (also bei unterstellter Eintragung oder Bekanntmachung) berufen.
b) Der Schutz des Eingetragenen wird durch den Grundsatz, dass man den Inhalt des Handelsregisters kennen muss und sich nicht auf einen gegenteiligen Rechtsschein berufen kann, aus § 15 II HGB gewährleistet. Die Registereintragung wirkt rechtsscheinszerstörend. Einschränkung besteht bei Rechtshandlungen innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntmachung und mangelnder Kenntnis des Dritten.
c) Die **positive Publizität** (§ 15 III HGB) schützt den Dritten in seinem Vertrauen auf eine fehlerhafte Bekanntmachung einer eintragungspflichtigen Tatsache.


Revision [31928]

Edited on 2013-06-23 17:30:18 by TatjanaBarro
Additions:
a) Die **negative Publizität** (das Schweigen des Handelsregisters) (§ 15 I HGB) schützt Dritte im Rechtsverkehr in ihrem Glauben, dass sich etwas, das nicht im Register eingetragen **oder** nicht bekanntgegeben ist, auch nicht ereignet hat. Der Betroffene kann sich gegenüber einem Dritten also nicht auf die Tatsache zu seinen Gunsten berufen. Der gutgläubige Dritte kann sich aber auch auf die tatsächliche Rechtslage (also bei unterstellter Eintragung oder Bekanntmachung) berufen.
c) Die **positive Publizität** (§ 15 III HGB) schützt den Dritten in seinem Vertrauen auf eine fehlerhafte Bekanntmachung einer eintragungspflichtigen Tatsache.
-->Eintragung kann richtig oder falsch (str.) sein oder sogar ganz fehlen
-->Nicht bei richtiger Bekanntmachung einer falschen Tatsache
**__Schranken der Publizität__**
- Nur bei eintragungspflichtigen Tatsachen, nicht bei lediglich eintragungsfähigen Tatsachen
- Nur für rechtsgeschäftliche Vorgänge
- Minderjährigenschutz
Deletions:
a) Die **negative Publizität** /das Schweigen des Handelsregisters) (§ 15 I HGB) schützt Dritte im Rechtsverkehr in ihrem Glauben, dass sich etwas, das nicht im Register eingetragen **oder** nicht bekanntgegeben ist, auch nicht ereignet hat. Der Betroffene kann sich gegenüber einem Dritten also nicht auf die Tatsache zu seinen Gunsten berufen. Der gutgläubige Dritte kann sich aber auch auf die tatsächliche Rechtslage (also bei unterstellter Eintragung oder Bekanntmachung) berufen.
c) Die **positive Publizität** (§ 15 III HGB) schützt den Dritten in seinem Vertrauen auf eine fälschlich bekanntgegebene Tatsache.


Revision [31927]

Edited on 2013-06-23 17:10:54 by TatjanaBarro
Additions:
b) Der Schutz des Eingetragenen wird durch den Grundsatz, dass man den Inhalt des Handelsregisters kennen muss und sich nicht auf einen gegenteiligen Rechtsschein berufen kann, aus § 15 II HGB gewährleistet. Die Registereintragung wirkt rechtsscheinszerstörend. Einschränkung besteht bei Rechtshandlungen innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntmachung und mangelnder Kenntnis des Dritten.
c) Die **positive Publizität** (§ 15 III HGB) schützt den Dritten in seinem Vertrauen auf eine fälschlich bekanntgegebene Tatsache.
Deletions:
-
Der Schutz des Eingetragenen wird durch den Grundsatz, dass man den Inhalt des Handelsregisters kennen muss und sich nicht auf einen gegenteiligen Rechtsschein berufen kann, aus § 15 II HGB gewährleistet. Die Registereintragung wirkt rechtsscheinszerstörend. Einschränkung besteht bei Rechtshandlungen innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntmachung und mangelnder Kenntnis des Dritten.
b) Die **positive Publizität** (§ 15 III HGB) schützt den Dritten in seinem Vertrauen auf eine fälschlich bekanntgegebene Tatsache.


Revision [31926]

Edited on 2013-06-23 17:01:44 by TatjanaBarro
Additions:
a) Die **negative Publizität** /das Schweigen des Handelsregisters) (§ 15 I HGB) schützt Dritte im Rechtsverkehr in ihrem Glauben, dass sich etwas, das nicht im Register eingetragen **oder** nicht bekanntgegeben ist, auch nicht ereignet hat. Der Betroffene kann sich gegenüber einem Dritten also nicht auf die Tatsache zu seinen Gunsten berufen. Der gutgläubige Dritte kann sich aber auch auf die tatsächliche Rechtslage (also bei unterstellter Eintragung oder Bekanntmachung) berufen.
__**Problem der „negativen Voreintragung“ (str.)**__
Beispiel: Weder Prokuraerteilung noch ihr Widerruf sind eingetragen worden. Kann ein Dritter sich bei Rechtsgeschäft mit dem früheren Prokuristen auf fehlende Eintragung des Widerrufs berufen?
b) Die **positive Publizität** (§ 15 III HGB) schützt den Dritten in seinem Vertrauen auf eine fälschlich bekanntgegebene Tatsache.
Deletions:
a) Die **negative Publizität** (§ 15 I HGB) schützt Dritte im Rechtsverkehr in ihrem Glauben, dass sich etwas, das nicht im Register eingetragen und nicht bekanntgegeben ist, auch nicht ereignet hat. Der Betroffene kann sich gegenüber einem Dritten also nicht auf die Tatsache zu seinen Gunsten berufen. Der gutgläubige Dritte kann sich aber auch auf die tatsächliche Rechtslage (also bei unterstellter Eintragung oder Bekanntmachung) berufen.
b) Die **positive Publizität** (§ 15 III HGB) schützt den Dritten in seinem Vertrauen auf eine fälschlich bekanntgegebene Tatsache.


Revision [31922]

Edited on 2013-06-23 13:56:23 by TatjanaBarro
Additions:
====**__Wirkung der Registereintragung__**====
a) Die **negative Publizität** (§ 15 I HGB) schützt Dritte im Rechtsverkehr in ihrem Glauben, dass sich etwas, das nicht im Register eingetragen und nicht bekanntgegeben ist, auch nicht ereignet hat. Der Betroffene kann sich gegenüber einem Dritten also nicht auf die Tatsache zu seinen Gunsten berufen. Der gutgläubige Dritte kann sich aber auch auf die tatsächliche Rechtslage (also bei unterstellter Eintragung oder Bekanntmachung) berufen.
--> {{du przepis="§ 15 Abs. 1 HGB"}} soll nur zu seinen Gunsten eingreifen
-
**__Rosinentheorie?__**
Kann der Dritte sich bezüglich einer Tatsache einmal auf die wirkliche und einmal auf die im Register dokumentierte scheinbare Rechtslage berufen?
**Beispiel:** KG mit A und B als Komplementäre mit gemeinschaftlicher Vertretungsmacht. B scheidet aus, wird aber nicht eingetragen. A kauft bei V Waren im Wert von 50.000 €. Ansprüche V gegen B?
Deletions:
a) Die **negative Publizität** (§ 15 I HGB) schützt Dritte in ihrem Glauben, dass sich etwas, das nicht im Register eingetragen und nicht bekanntgegeben ist, auch nicht ereignet hat.


Revision [31921]

Edited on 2013-06-23 12:37:16 by TatjanaBarro
Additions:
===**__Zweck des Handelsregisters:__**===
===**__Funktionen des Handelsregisters__**===
===**__Das elektronische Handelsregister__**===
===**__Eintragungen in Handelsregister__**===
===**__Eintragungsverfahren__**===
Deletions:
__===**Zweck des Handelsregisters:**===__
__===**Funktionen des Handelsregisters**===__
__===**Das elektronische Handelsregister**===__
__===**Eintragungen in Handelsregister **===__
__===**Eintragungsverfahren**===__


Revision [31920]

Edited on 2013-06-23 12:26:48 by TatjanaBarro
Additions:
=====__**Handelsregister**__=====
__===**Zweck des Handelsregisters:**===__
__===**Funktionen des Handelsregisters**===__
__===**Das elektronische Handelsregister**===__
__===**Eintragungen in Handelsregister **===__
__===**Eintragungsverfahren**===__
Deletions:
__====**Handelsregister**====__
===**Zweck des Handelsregisters:**===
===**Funktionen des Handelsregisters**===
===**Das elektronische Handelsregister**===
===**Eintragungen in Handelsregister **===
===**Eintragungsverfahren**===


Revision [31919]

Edited on 2013-06-23 12:25:22 by TatjanaBarro
Additions:
- Aus formellen Gründen
- Fehlen materieller Voraussetzungen zur Vermeidung von Falscheintragungen
Deletions:
- Aus formellen Gründen
- Fehlen materieller Voraussetzungen zur Vermeidung von Falscheintragungen


Revision [31918]

Edited on 2013-06-23 12:24:52 by TatjanaBarro
Additions:
- Aus formellen Gründen
- Fehlen materieller Voraussetzungen zur Vermeidung von Falscheintragungen
(Problem: Prüfungsdichte des Registergerichts
Deletions:
Aus formellen Gründen
Fehlen materieller Voraussetzungen zur Vermeidung von Falscheintragungen
- (Problem: Prüfungsdichte des Registergerichts


Revision [31917]

Edited on 2013-06-23 12:22:42 by TatjanaBarro

No Differences

Revision [31916]

Edited on 2013-06-23 12:19:43 by TatjanaBarro
Additions:
Prozessverkehr
----
Deletions:
Prozessverkehr


Revision [31915]

Edited on 2013-06-23 12:18:42 by TatjanaBarro
Additions:
Prozessverkehr

===**__Rechtsfolge:__**===
Der Dritte kann sich auf diejenige Rechtsfolge berufen, die bei tatsächlichem Vorhandensein der von ihm unterstellten Rechtslage eingetreten wäre. Ihm steht allerdings ein Wahlrecht zu, ob er sich auf die Rechtslage, die nach dem Handelsregister besteht, oder auf die tatsächliche Rechtslage beruft. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, wenn dieselbe Tatsache im Rahmen desselben Anspruches für ihn in unterschiedlichen rechtlichen Zusammenhängen einmal günstig und einmal ungünstig ist. Die h.M. folgt der „Rosinentheorie“ (BGHZ 65, 309), nach der der Dritte sein Wahlrecht bzgl. derselben Tatsache selektiv ausüben kann. Die Mindermeinung lehnt die Rosinentheorie ab und sieht in der selektiven Wahlmöglichkeit einen Fall des Verbots „venire contra factum propium“.
Der Schutz des Eingetragenen wird durch den Grundsatz, dass man den Inhalt des Handelsregisters kennen muss und sich nicht auf einen gegenteiligen Rechtsschein berufen kann, aus § 15 II HGB gewährleistet. Die Registereintragung wirkt rechtsscheinszerstörend. Einschränkung besteht bei Rechtshandlungen innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntmachung und mangelnder Kenntnis des Dritten.
b) Die **positive Publizität** (§ 15 III HGB) schützt den Dritten in seinem Vertrauen auf eine fälschlich bekanntgegebene Tatsache.
- einzutragende Tatsache
- unrichtige Bekanntgabe der Tatsache
--> Registereintragung richtig, Bekanntmachung falsch
-->Registereintragung und Bekanntmachung falsch
- Gutgläubigkeit des Dritten
- Zurechenbarkeit der Bekanntmachung
--> Haftungsausschluss bei Unbeteiligten, Geschäftsunfähigen oder beschränkt
Geschäftsfähigen

===**__Rechtsfolge:__**===
Der Dritte kann sich auf die falsch bekannt gemachte Tatsache gegenüber dem berufen, in dessen Angelegenheit sie einzutragen war. Sie wirkt zugunsten des Dritten (s.o.).
Deletions:
Prozessverkehr


Revision [31914]

Edited on 2013-06-23 12:09:27 by TatjanaBarro
Additions:
a) Die **negative Publizität** (§ 15 I HGB) schützt Dritte in ihrem Glauben, dass sich etwas, das nicht im Register eingetragen und nicht bekanntgegeben ist, auch nicht ereignet hat.
Deletions:
===a) Die **negative Publizität** (§ 15 I HGB) schützt Dritte in ihrem Glauben, dass sich etwas, das nicht im Register eingetragen und nicht bekanntgegeben ist, auch nicht ereignet hat.===


Revision [31913]

Edited on 2013-06-23 12:08:44 by TatjanaBarro
Additions:
===a) Die **negative Publizität** (§ 15 I HGB) schützt Dritte in ihrem Glauben, dass sich etwas, das nicht im Register eingetragen und nicht bekanntgegeben ist, auch nicht ereignet hat.===
Deletions:
a) Die **negative** Publizität (§ 15 I HGB) schützt Dritte in ihrem Glauben, dass sich etwas, das nicht im Register eingetragen und nicht bekanntgegeben ist, auch nicht ereignet hat.


Revision [31912]

Edited on 2013-06-23 12:07:24 by TatjanaBarro
Additions:
Prozessverkehr
Deletions:
Prozessverkehr


Revision [31911]

Edited on 2013-06-23 12:06:11 by TatjanaBarro
Additions:
- eintragungspflichtige wahre Tatsache
- Nichteintragung und/oder Nichtbekanntmachung der eintragungspflichtigen Tatsache
- guter Glaube des Dritten
- Handeln im Geschäfts- oder Prozessverkehr
Deletions:
- eintragungspflichtige wahre Tatsache
- Nichteintragung und/oder Nichtbekanntmachung der eintragungspflichtigen Tatsache
- guter Glaube des Dritten
- Handeln im Geschäfts- oder Prozessverkehr


Revision [31910]

Edited on 2013-06-23 12:05:28 by TatjanaBarro
Additions:
===**__Voraussetzungen:__**===
--> verschuldensunabhängig
--> es genügt die theoretische Möglichkeit zur Bildung von Vertrauen (Abstrakter Vertrauensschutz)
--> wird vermutet
--> ergibt sich aus dem Prinzip des abstrakten Vertrauensschutzes
--> kein Schutz bei rein deliktischen Ansprüchen ohne Bezug zum Geschäfts- oder
Deletions:
**__Voraussetzungen:__**
--> verschuldensunabhängig
--> es genügt die theoretische Möglichkeit zur Bildung von Vertrauen (Abstrakter Vertrauensschutz)
--> wird vermutet
--> ergibt sich aus dem Prinzip des abstrakten Vertrauensschutzes
--> kein Schutz bei rein deliktischen Ansprüchen ohne Bezug zum Geschäfts- oder


Revision [31909]

Edited on 2013-06-23 12:03:48 by TatjanaBarro
Additions:
--> verschuldensunabhängig
--> es genügt die theoretische Möglichkeit zur Bildung von Vertrauen (Abstrakter Vertrauensschutz)
--> wird vermutet
--> ergibt sich aus dem Prinzip des abstrakten Vertrauensschutzes
--> kein Schutz bei rein deliktischen Ansprüchen ohne Bezug zum Geschäfts- oder
Deletions:
 verschuldensunabhängig
 es genügt die theoretische Möglichkeit zur Bildung von Vertrauen (Abstrakter
Vertrauensschutz)
 wird vermutet
 ergibt sich aus dem Prinzip des abstrakten Vertrauensschutzes
 kein Schutz bei rein deliktischen Ansprüchen ohne Bezug zum Geschäfts- oder


Revision [31908]

Edited on 2013-06-23 11:55:45 by TatjanaBarro
Additions:
Die //**Publikationsfunktion**// dient der Mitteilung von Informationen an die Öffentlichkeit. Es werden nur gewichtige, für den Handelsverkehr bedeutsame Informationen eingetragen. Die Eintragung einer wahren Tatsache und deren Bekanntmachung verhindert nach Ablauf von 15 Tagen die Berufung auf einen gegenteiligen Rechtsschein. Das Handelsregister hat desweiteren eine //**Kontrollfunktion**//, denn ein Registerrichter überprüft, ob die einzutragenden Tatsachen oder Rechtsverhältnisse dem Gesetz entsprechend begründet wurden. Das Handelsregister dient somit auch der staatlichen Kontrolle. Durch die //**Beweisfunktion**// wird die gerichtliche Beweisführung erleichtert, denn nach {{du przepis="§ 9 Abs. 4 HGB"}} kann eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen verlangt werden. Die **//Publizitätsfunktion//** ist in {{du przepis="§ 9 HGB"}} und vor allem in {{du przepis="§ 15 HGB"}} gesetzlich fundiert. Das Handelsregister gibt im Sinne der Verkehrssicherheit Auskunft über bestimmte Rechtstatsachen, die im Zusammenhang mit vollkaufmännischen Gewerben für den Rechtsverkehr von Interesse sind.
**__Die Publizität__** des Handelsregisters ({{du przepis="§ 15 HGB"}}) dient der Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs. Die Publizitätsfolgen knüpfen an die Eintragung und Bekanntmachung (Abs. 1, 2) oder ausschließlich an die Bekanntmachung (Abs. 3) an. Die Handelsregisterpublizität unterteilt sich in **negative** und **positive** Publizität.
a) Die **negative** Publizität (§ 15 I HGB) schützt Dritte in ihrem Glauben, dass sich etwas, das nicht im Register eingetragen und nicht bekanntgegeben ist, auch nicht ereignet hat.
**__Voraussetzungen:__**
- eintragungspflichtige wahre Tatsache
- Nichteintragung und/oder Nichtbekanntmachung der eintragungspflichtigen Tatsache
 verschuldensunabhängig
- guter Glaube des Dritten
 es genügt die theoretische Möglichkeit zur Bildung von Vertrauen (Abstrakter
Vertrauensschutz)
 wird vermutet
- Handeln im Geschäfts- oder Prozessverkehr
 ergibt sich aus dem Prinzip des abstrakten Vertrauensschutzes
 kein Schutz bei rein deliktischen Ansprüchen ohne Bezug zum Geschäfts- oder
Prozessverkehr
Deletions:
Die //**Publikationsfunktion**// dient der Mitteilung von Informationen an die Öffentlichkeit. Es werden nur gewichtige, für den Handelsverkehr bedeutsame Informationen eingetragen. Die Eintragung einer wahren Tatsache und deren Bekanntmachung verhindert nach Ablauf von 15 Tagen die Berufung auf einen gegenteiligen Rechtsschein. Das Handelsregister hat desweiteren eine //**Kontrollfunktion**//, denn ein Registerrichter überprüft, ob die einzutragenden Tatsachen oder Rechtsverhältnisse dem Gesetz entsprechend begründet wurden. Das Handelsregister dient somit auch der staatlichen Kontrolle. Durch die //**Beweisfunktion**// wird die gerichtliche Beweisführung erleichtert, denn nach {{du przepis="§ 9 Abs. 4 HGB"}} kann eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen verlangt werden. Die**//Publizitätsfunktion//** ist in {{du przepis="§ 9 HGB"}} und vor allem in {{du przepis="§ 15 HGB"}} gesetzlich fundiert. Das Handelsregister gibt im Sinne der Verkehrssicherheit Auskunft über bestimmte Rechtstatsachen, die im Zusammenhang mit vollkaufmännischen Gewerben für den Rechtsverkehr von Interesse sind.


Revision [31907]

Edited on 2013-06-23 11:25:10 by TatjanaBarro
Additions:
Die //**Publikationsfunktion**// dient der Mitteilung von Informationen an die Öffentlichkeit. Es werden nur gewichtige, für den Handelsverkehr bedeutsame Informationen eingetragen. Die Eintragung einer wahren Tatsache und deren Bekanntmachung verhindert nach Ablauf von 15 Tagen die Berufung auf einen gegenteiligen Rechtsschein. Das Handelsregister hat desweiteren eine //**Kontrollfunktion**//, denn ein Registerrichter überprüft, ob die einzutragenden Tatsachen oder Rechtsverhältnisse dem Gesetz entsprechend begründet wurden. Das Handelsregister dient somit auch der staatlichen Kontrolle. Durch die //**Beweisfunktion**// wird die gerichtliche Beweisführung erleichtert, denn nach {{du przepis="§ 9 Abs. 4 HGB"}} kann eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen verlangt werden. Die**//Publizitätsfunktion//** ist in {{du przepis="§ 9 HGB"}} und vor allem in {{du przepis="§ 15 HGB"}} gesetzlich fundiert. Das Handelsregister gibt im Sinne der Verkehrssicherheit Auskunft über bestimmte Rechtstatsachen, die im Zusammenhang mit vollkaufmännischen Gewerben für den Rechtsverkehr von Interesse sind.
Deletions:
Die //**Publikationsfunktion**// dient der Mitteilung von Informationen an die Öffentlichkeit. Es werden nur gewichtige, für den Handelsverkehr bedeutsame Informationen eingetragen. Die Eintragung einer wahren Tatsache und deren Bekanntmachung verhindert nach Ablauf von 15 Tagen die Berufung auf einen gegenteiligen Rechtsschein. Das Handelsregister hat desweiteren eine //**Kontrollfunktion**//, denn ein Registerrichter überprüft, ob die einzutragenden Tatsachen oder Rechtsverhältnisse dem Gesetz entsprechend begründet wurden. Das Handelsregister dient somit auch der staatlichen Kontrolle. Durch die //**Beweisfunktion**// wird die gerichtliche Beweisführung erleichtert, denn nach
{{du przepis="§ 9 Abs. 4 HGB"}} kann eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen verlangt werden. Die **//Publizitätsfunktion//** ist in {{du przepis="§ 9 HGB"}} und vor allem in {{du przepis="§ 15 HGB"}} gesetzlich fundiert. Das Handelsregister gibt im Sinne der Verkehrssicherheit Auskunft über bestimmte Rechtstatsachen, die im Zusammenhang mit vollkaufmännischen Gewerben für den Rechtsverkehr von Interesse sind.


Revision [31906]

Edited on 2013-06-23 00:50:19 by TatjanaBarro
Additions:
{{du przepis="§ 9 Abs. 4 HGB"}} kann eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen verlangt werden. Die **//Publizitätsfunktion//** ist in {{du przepis="§ 9 HGB"}} und vor allem in {{du przepis="§ 15 HGB"}} gesetzlich fundiert. Das Handelsregister gibt im Sinne der Verkehrssicherheit Auskunft über bestimmte Rechtstatsachen, die im Zusammenhang mit vollkaufmännischen Gewerben für den Rechtsverkehr von Interesse sind.
Deletions:
{{du przepis="§ 9 Abs. 4 HGB"}} kann eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen verlangt werden. Die **//Publizitäsfunktion//** ist in {{du przepis="§ 9 HGB"}} und vor allem in {{du przepis="§ 15 HGB"}} gesetzlich fundiert. Das Handelsregister gibt im Sinne der Verkehrssicherheit Auskunft über bestimmte Rechtstatsachen, die im Zusammenhang mit vollkaufmännischen Gewerben für den Rechtsverkehr von Interesse sind.


Revision [31905]

Edited on 2013-06-23 00:49:55 by TatjanaBarro
Additions:
{{du przepis="§ 9 Abs. 4 HGB"}} kann eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen verlangt werden. Die **//Publizitäsfunktion//** ist in {{du przepis="§ 9 HGB"}} und vor allem in {{du przepis="§ 15 HGB"}} gesetzlich fundiert. Das Handelsregister gibt im Sinne der Verkehrssicherheit Auskunft über bestimmte Rechtstatsachen, die im Zusammenhang mit vollkaufmännischen Gewerben für den Rechtsverkehr von Interesse sind.
Deletions:
{{du przepis="§ 9 Abs. 4 HGB"}} kann eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen verlangt werden. Das Handelsregister gibt im Sinne der Verkehrssicherheit Auskunft über bestimmte Rechtstatsachen, die im Zusammenhang mit vollkaufmännischen Gewerben für den Rechtsverkehr von Interesse sind. Gesetzlich fundiert ist die Publizitätsfunktion in {{du przepis="§ 9 HGB"}} und vor allem {{du przepis="§ 15 HGB"}}.


Revision [31904]

Edited on 2013-06-23 00:41:52 by TatjanaBarro
Additions:
Die //**Publikationsfunktion**// dient der Mitteilung von Informationen an die Öffentlichkeit. Es werden nur gewichtige, für den Handelsverkehr bedeutsame Informationen eingetragen. Die Eintragung einer wahren Tatsache und deren Bekanntmachung verhindert nach Ablauf von 15 Tagen die Berufung auf einen gegenteiligen Rechtsschein. Das Handelsregister hat desweiteren eine //**Kontrollfunktion**//, denn ein Registerrichter überprüft, ob die einzutragenden Tatsachen oder Rechtsverhältnisse dem Gesetz entsprechend begründet wurden. Das Handelsregister dient somit auch der staatlichen Kontrolle. Durch die //**Beweisfunktion**// wird die gerichtliche Beweisführung erleichtert, denn nach
{{du przepis="§ 9 Abs. 4 HGB"}} kann eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen verlangt werden. Das Handelsregister gibt im Sinne der Verkehrssicherheit Auskunft über bestimmte Rechtstatsachen, die im Zusammenhang mit vollkaufmännischen Gewerben für den Rechtsverkehr von Interesse sind. Gesetzlich fundiert ist die Publizitätsfunktion in {{du przepis="§ 9 HGB"}} und vor allem {{du przepis="§ 15 HGB"}}.
Deletions:
Die **Publikationsfunktion** dient der Mitteilung von Informationen an die Öffentlichkeit. Es werden nur gewichtige, für den Handelsverkehr bedeutsame Informationen eingetragen. Die Eintragung einer wahren Tatsache und deren Bekanntmachung verhindert nach Ablauf von 15 Tagen die Berufung auf einen gegenteiligen Rechtsschein. Das Handelsregister hat desweiteren eine **Kontrollfunktion**, denn ein Registerrichter überprüft, ob die einzutragenden Tatsachen oder Rechtsverhältnisse dem Gesetz entsprechend begründet wurden. Das Handelsregister dient somit auch der staatlichen Kontrolle. Durch die **Beweisfunktion** wird die gerichtliche Beweisführung erleichtert, denn nach
{{du przepis="§ 9 Abs. 4 HGB"}} kann eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen verlangt werden. Das Handelsregister gibt im Sinne der Verkehrssicherheit Auskunft über bestimmte Rechtstatsachen, die im Zusammenhang mit vollkaufmännischen Gewerben für den Rechtsverkehr von Interesse sind. Gesetzlich fundiert ist die Publizitätsfunktion in § 9 und vor allem {{du przepis="§ 15 HGB"}}.


Revision [31903]

Edited on 2013-06-23 00:40:05 by TatjanaBarro
Additions:
Die **Publikationsfunktion** dient der Mitteilung von Informationen an die Öffentlichkeit. Es werden nur gewichtige, für den Handelsverkehr bedeutsame Informationen eingetragen. Die Eintragung einer wahren Tatsache und deren Bekanntmachung verhindert nach Ablauf von 15 Tagen die Berufung auf einen gegenteiligen Rechtsschein. Das Handelsregister hat desweiteren eine **Kontrollfunktion**, denn ein Registerrichter überprüft, ob die einzutragenden Tatsachen oder Rechtsverhältnisse dem Gesetz entsprechend begründet wurden. Das Handelsregister dient somit auch der staatlichen Kontrolle. Durch die **Beweisfunktion** wird die gerichtliche Beweisführung erleichtert, denn nach
{{du przepis="§ 9 Abs. 4 HGB"}} kann eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen verlangt werden. Das Handelsregister gibt im Sinne der Verkehrssicherheit Auskunft über bestimmte Rechtstatsachen, die im Zusammenhang mit vollkaufmännischen Gewerben für den Rechtsverkehr von Interesse sind. Gesetzlich fundiert ist die Publizitätsfunktion in § 9 und vor allem {{du przepis="§ 15 HGB"}}.


Revision [31353]

Edited on 2013-06-17 18:21:18 by TatjanaBarro
Additions:
- Registerzwang kann mit Zwangsgeld durchgesetzt werden ({{du przepis="§ 14 HGB"}})
- Ablehnung einer Eintragung
Aus formellen Gründen
Fehlen materieller Voraussetzungen zur Vermeidung von Falscheintragungen
- (Problem: Prüfungsdichte des Registergerichts
Deletions:
Registerzwang kann mit Zwangsgeld durchgesetzt werden ({{du przepis="§ 14 HGB"}})
Ablehnung einer Eintragung
Aus formellen Gründen
Fehlen materieller Voraussetzungen zur Vermeidung von Falscheintragungen
(Problem: Prüfungsdichte des Registergerichts


Revision [31345]

Edited on 2013-06-17 18:12:08 by ChristianeUri
Additions:
- Neu: Unternehmensregister mit veröffentlichungspflichtigen Informationen über Unternehmen (vorher Zersplitterung von Datenbanken für diese Informationen)
- Kein zentrales Handelsregister, sondern Führung durch jedes Amtsgericht (§ 125 Abs. 1 FGG); allerdings inzwischen weitgehende Konzentration (vgl. § 125 Abs. 2 FGG)
- Bestimmung eines elektronischen Informations- und Kommunikationssystem durch die Landesjustizverwaltung (www.handelsregister.de) ({{du przepis="§ 9 Abs. 1 HGB"}}, {{du przepis="§ 10 HGB"}})
Deletions:
- Neu: Unternehmensregister mit veröffentlichungspflichtigen Informationen über Unternehmen
(vorher Zersplitterung von Datenbanken für diese Informationen)
- Kein zentrales Handelsregister, sondern Führung durch jedes Amtsgericht (§ 125 Abs. 1 FGG); allerdings
inzwischen weitgehende Konzentration (vgl. § 125 Abs. 2 FGG)
- Bestimmung eines elektronischen Informations- und Kommunikationssystem durch die Landesjustizverwaltung
(www.handelsregister.de) ({{du przepis="§ 9 Abs. 1 HGB"}}, {{du przepis="§ 10 HGB"}})


Revision [31343]

Edited on 2013-06-17 18:11:34 by ChristianeUri
Additions:
- Wirksamkeit einer Eintragung durch Eintragung in den bestimmten Datenspeicher und auf Dauer angelegte unveränderte Widergabemöglichkeit in lesbarer Form, {{du przepis="§ 8a Abs. 1 HGB"}}
Deletions:
- Wirksamkeit einer Eintragung durch Eintragung in den bestimmten Datenspeicher und auf Dauer angelegte
unveränderte Widergabemöglichkeit in lesbarer Form, {{du przepis="§ 8a Abs. 1 HGB"}}


Revision [31341]

Edited on 2013-06-17 18:09:17 by ChristianeUri
Additions:
(vorher Zersplitterung von Datenbanken für diese Informationen)
inzwischen weitgehende Konzentration (vgl. § 125 Abs. 2 FGG)
(www.handelsregister.de) ({{du przepis="§ 9 Abs. 1 HGB"}}, {{du przepis="§ 10 HGB"}})
unveränderte Widergabemöglichkeit in lesbarer Form, {{du przepis="§ 8a Abs. 1 HGB"}}
Deletions:
(vorher Zersplitterung von Datenbanken für diese Informationen)
inzwischen weitgehende Konzentration (vgl. § 125 Abs. 2 FGG)
(www.handelsregister.de) ({{du przepis="§ 9 Abs. 1 HGB"}}, {{du przepis="§ 10 HGB"}})
unveränderte Widergabemöglichkeit in lesbarer Form, {{du przepis="§ 8a Abs. 1 HGB"}}


Revision [31339]

Edited on 2013-06-17 18:09:01 by ChristianeUri
Additions:
(vorher Zersplitterung von Datenbanken für diese Informationen)
inzwischen weitgehende Konzentration (vgl. § 125 Abs. 2 FGG)
(www.handelsregister.de) ({{du przepis="§ 9 Abs. 1 HGB"}}, {{du przepis="§ 10 HGB"}})
unveränderte Widergabemöglichkeit in lesbarer Form, {{du przepis="§ 8a Abs. 1 HGB"}}
Deletions:
(vorher Zersplitterung von Datenbanken für diese Informationen)
inzwischen weitgehende Konzentration (vgl. § 125 Abs. 2 FGG)
(www.handelsregister.de) ({{du przepis="§ 9 Abs. 1 HGB"}}, {{du przepis="§ 10 HGB"}})
unveränderte Widergabemöglichkeit in lesbarer Form, {{du przepis="§ 8a Abs. 1 HGB"}}


Revision [31316]

Edited on 2013-06-17 17:43:20 by TatjanaBarro
Additions:
Das Handelsregister ist ein bei Gericht geführtes öffentliches Verzeichnis zur Beurkundung bestimmter Tatsachen, die im Handelsverkehr rechtserheblich sind.
Jedermann hat das Recht auf Einsicht und Abschrift des Registers, sowie der zu ihm eingereichten Schriftstücke. Die Eintragungen werden im von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht (§10 f. HGB).
Das Handelsregister erfüllt verschiedene Funktionen.
Es können nur eintragungsfähige Tatsachen ins Handelsregister eingetragen werden lassen, dass sind solche, deren Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist oder solche, deren Eintragung rechtlich erlaubt sind.
====**__Das Registergericht__**====
Registerzwang kann mit Zwangsgeld durchgesetzt werden ({{du przepis="§ 14 HGB"}})
Ablehnung einer Eintragung
Aus formellen Gründen
Fehlen materieller Voraussetzungen zur Vermeidung von Falscheintragungen
(Problem: Prüfungsdichte des Registergerichts
Deletions:
{{color text="Das Handelsregister ist ein amtliches und öffentliches Verzeichnis, aller Kaufleute i.S.d. HGB." c="blue"}}


Revision [31305]

Edited on 2013-06-17 17:30:31 by TatjanaBarro
Additions:
- **Anmeldung, {{du przepis="§ 12 HGB"}}**
- **Eintragung**
- **Bekanntmachung**
Deletions:
**- Anmeldung, {{du przepis="§ 12 HGB"}}**
**- Eintragung**
**- Bekanntmachung**


Revision [31303]

Edited on 2013-06-17 17:29:19 by TatjanaBarro
Additions:
**- Eintragung**
- Formelle Regeln nach Handelsregisterverordnung
**- Bekanntmachung**
- In zeitlicher Folge nach Tag der Eintragung und dem ganzen Inhalte nach
Deletions:
**- Eintragung
** - Formelle Regeln nach Handelsregisterverordnung
**- Bekanntmachung
** - In zeitlicher Folge nach Tag der Eintragung und dem ganzen Inhalte nach


Revision [31302]

Edited on 2013-06-17 17:28:40 by TatjanaBarro
Additions:
**- Anmeldung, {{du przepis="§ 12 HGB"}}**
**- Eintragung
** - Formelle Regeln nach Handelsregisterverordnung
**- Bekanntmachung
** - In zeitlicher Folge nach Tag der Eintragung und dem ganzen Inhalte nach
Deletions:
- Anmeldung, {{du przepis="§ 12 HGB"}}
- Eintragung
- Formelle Regeln nach Handelsregisterverordnung
- Bekanntmachung
- In zeitlicher Folge nach Tag der Eintragung und dem ganzen Inhalte nach


Revision [31301]

Edited on 2013-06-17 17:27:36 by TatjanaBarro
Additions:
- Anmeldung, {{du przepis="§ 12 HGB"}}
- Elektronisch in öffentlich beglaubigter Form ({{du przepis="§ 129 BGB"}}), ebenso bei Vollmacht und Rechtsnachfolge
- Eintragung
- Formelle Regeln nach Handelsregisterverordnung
- Bekanntmachung
- In zeitlicher Folge nach Tag der Eintragung und dem ganzen Inhalte nach
Deletions:
- Anmeldung, {{du przepis="§ 12 HGB"}}
- Elektronisch in öffentlich beglaubigter Form ({{du przepis="§ 129 BGB"}}), ebenso bei Vollmacht und Rechtsnachfolge
- Eintragung
- Formelle Regeln nach Handelsregisterverordnung
- Bekanntmachung
- In zeitlicher Folge nach Tag der Eintragung und dem ganzen Inhalte nach


Revision [31300]

Edited on 2013-06-17 17:26:48 by TatjanaBarro
Additions:
- Elektronisch in öffentlich beglaubigter Form ({{du przepis="§ 129 BGB"}}), ebenso bei Vollmacht und Rechtsnachfolge
- Dokumente sind elektronisch einzureichen
Deletions:
- Elektronisch in öffentlich beglaubigter Form ({{du przepis="§ 129 BGB"}}), ebenso bei Vollmacht und Rechtsnachfolge
- Dokumente sind elektronisch einzureichen


Revision [31299]

Edited on 2013-06-17 17:25:59 by TatjanaBarro
Additions:
- Anmeldung, {{du przepis="§ 12 HGB"}}
- Elektronisch in öffentlich beglaubigter Form ({{du przepis="§ 129 BGB"}}), ebenso bei Vollmacht und Rechtsnachfolge
- Dokumente sind elektronisch einzureichen
- Eintragung
- Formelle Regeln nach Handelsregisterverordnung
- Bekanntmachung
- In zeitlicher Folge nach Tag der Eintragung und dem ganzen Inhalte nach
Deletions:
- Anmeldung, {{du przepis="§ 12 HGB"}}
- Elektronisch in öffentlich beglaubigter Form ({{du przepis="§ 129 BGB"}}), ebenso bei Vollmacht und Rechtsnachfolge
- Dokumente sind elektronisch einzureichen
- Eintragung
- Formelle Regeln nach Handelsregisterverordnung
- Bekanntmachung
- In zeitlicher Folge nach Tag der Eintragung und dem ganzen Inhalte nach


Revision [31298]

Edited on 2013-06-17 17:25:06 by TatjanaBarro
Additions:
Das Eintragungsverfahren läuft in drei Stufen ab:
- Anmeldung, {{du przepis="§ 12 HGB"}}
- Elektronisch in öffentlich beglaubigter Form ({{du przepis="§ 129 BGB"}}), ebenso bei Vollmacht und Rechtsnachfolge
- Dokumente sind elektronisch einzureichen
- Eintragung
- Formelle Regeln nach Handelsregisterverordnung
- Bekanntmachung
- In zeitlicher Folge nach Tag der Eintragung und dem ganzen Inhalte nach


Revision [31096]

Edited on 2013-06-16 12:58:59 by TatjanaBarro
Additions:
{{image url="Abteilungen.png" width="500,5" height="183" title="Abteilungen" alt="Abteilungen"}}
Deletions:
{{image url="Abteilungen.png" width"500,5" height"183" title="Abteilungen" alt="Abteilungen"}}


Revision [31095]

Edited on 2013-06-16 12:58:11 by TatjanaBarro
Additions:
{{image url="Abteilungen.png" width"500,5" height"183" title="Abteilungen" alt="Abteilungen"}}
Deletions:
{{image url="Abteilungen.png" title="Abteilungen" alt="Abteilungen"}}


Revision [31094]

Edited on 2013-06-16 12:53:47 by TatjanaBarro
Additions:
{{image url="Abteilungen.png" title="Abteilungen" alt="Abteilungen"}}
Deletions:
{{files C:\Users\Tanja\Pictures\Abteilungen.png}}


Revision [31093]

Edited on 2013-06-16 12:51:55 by TatjanaBarro
Additions:
{{files C:\Users\Tanja\Pictures\Abteilungen.png}}


Revision [31092]

Edited on 2013-06-16 12:34:02 by TatjanaBarro

No Differences

Revision [31091]

Edited on 2013-06-16 12:33:42 by TatjanaBarro
Additions:
{{color text="Das Handelsregister ist ein amtliches und öffentliches Verzeichnis, aller Kaufleute i.S.d. HGB." c="blue"}}
Deletions:
{{color text="Das Handelsregister ist ein amtliches und öffentliches Verzeichnis, aller Kaufleute i.S.d. HGB." c="darkblue"}}


Revision [31090]

Edited on 2013-06-16 12:33:26 by TatjanaBarro
Additions:
{{color text="Das Handelsregister ist ein amtliches und öffentliches Verzeichnis, aller Kaufleute i.S.d. HGB." c="darkblue"}}
Deletions:
{{color text="Das Handelsregister ist ein amtliches und öffentliches Verzeichnis, aller Kaufleute i.S.d. HGB." c="blue"}}


Revision [31089]

Edited on 2013-06-16 12:33:00 by TatjanaBarro
Additions:
{{color text="Das Handelsregister ist ein amtliches und öffentliches Verzeichnis, aller Kaufleute i.S.d. HGB." c="blue"}}
Deletions:
{{color text="Das Handelsregister ist ein amtliches und öffentliches Verzeichnis, aller Kaufleute i.S.d. HGB." c="red"}}


Revision [31088]

Edited on 2013-06-16 12:32:44 by TatjanaBarro
Additions:
{{color text="Das Handelsregister ist ein amtliches und öffentliches Verzeichnis, aller Kaufleute i.S.d. HGB." c="red"}}
Deletions:
{{color text="Das Handelsregister ist ein amtliches und öffentliches Verzeichnis, aller Kaufleute i.S.d. HGB.
" c="red"}}


Revision [31087]

Edited on 2013-06-16 12:31:49 by TatjanaBarro
Additions:
__====**Handelsregister**====__
{{color text="Das Handelsregister ist ein amtliches und öffentliches Verzeichnis, aller Kaufleute i.S.d. HGB.
Deletions:
__====**Das Handelsregister**====__
{{color text="Amtliches, öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute i.S.d. HGB eines Amtsgerichtsbezirks.


Revision [31086]

Edited on 2013-06-16 12:28:44 by TatjanaBarro
Additions:
{{color text="Amtliches, öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute i.S.d. HGB eines Amtsgerichtsbezirks.
" c="red"}}
Deletions:
{{color text="Amtliches öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute i.S.d. HGB eines Amtsgerichtsbezirks.
" c="blue"}}


Revision [31085]

Edited on 2013-06-16 12:28:05 by TatjanaBarro
Additions:
{{color text="Amtliches öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute i.S.d. HGB eines Amtsgerichtsbezirks.
Deletions:
{{color text="Amtliches, öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute i.S.d. HGB eines Amtsgerichtsbezirks.


Revision [31084]

Edited on 2013-06-16 12:27:22 by TatjanaBarro
Additions:
{{color text="Amtliches, öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute i.S.d. HGB eines Amtsgerichtsbezirks.
" c="blue"}}


Revision [31083]

Edited on 2013-06-16 12:18:51 by TatjanaBarro
Deletions:
**Abteilung A** **Abteilung B**
- Einzelkaufleute - Aktiengesellschaft
- OHGs und KGs - KGaA
- Unternehmen öffentlicher Körperschaften - GmbH
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit


Revision [31082]

Edited on 2013-06-16 12:17:45 by TatjanaBarro
Additions:
===**Eintragungen in Handelsregister **===
kommt noch
===**Eintragungsverfahren**===
**Abteilung A** **Abteilung B**
- Einzelkaufleute - Aktiengesellschaft
- OHGs und KGs - KGaA
- Unternehmen öffentlicher Körperschaften - GmbH
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit


Revision [31081]

Edited on 2013-06-16 12:03:22 by TatjanaBarro
Additions:
kommt noch ^^


Revision [31080]

Edited on 2013-06-16 12:02:56 by TatjanaBarro
Additions:
- Kein zentrales Handelsregister, sondern Führung durch jedes Amtsgericht (§ 125 Abs. 1 FGG); allerdings
Deletions:
- Kein zentrales Handelsregister, sondern Führung durch jedes Amtsgericht (§ 125 Abs. 1 FGG"}}); allerdings


Revision [31079]

Edited on 2013-06-16 12:00:14 by TatjanaBarro
Additions:
(www.handelsregister.de) ({{du przepis="§ 9 Abs. 1 HGB"}}, {{du przepis="§ 10 HGB"}})
Deletions:
(www.handelsregister.de) ({{du przepis="{{du przepis="§ 9 Abs. 1 HGB"}}, {{du przepis="§ 10 HGB"}})


Revision [31078]

Edited on 2013-06-16 11:59:18 by TatjanaBarro
Additions:
(www.handelsregister.de) ({{du przepis="{{du przepis="§ 9 Abs. 1 HGB"}}, {{du przepis="§ 10 HGB"}})
Deletions:
(www.handelsregister.de) ({{du przepis="§ 9 Abs. 1, 10 HGB"}})


Revision [31075]

Edited on 2013-06-16 11:57:52 by TatjanaBarro
Additions:
- Kein zentrales Handelsregister, sondern Führung durch jedes Amtsgericht (§ 125 Abs. 1 FGG"}}); allerdings
(www.handelsregister.de) ({{du przepis="§ 9 Abs. 1, 10 HGB"}})
Deletions:
- Kein zentrales Handelsregister, sondern Führung durch jedes Amtsgericht ({{du przepis="§ 125 Abs. 1 FGG"}}); allerdings
(www.handelsregister.de) (§ 9 Abs. 1, 10 HGB)


Revision [31074]

Edited on 2013-06-16 11:56:00 by TatjanaBarro
Additions:
- Kein zentrales Handelsregister, sondern Führung durch jedes Amtsgericht ({{du przepis="§ 125 Abs. 1 FGG"}}); allerdings
Deletions:
- Kein zentrales Handelsregister, sondern Führung durch jedes Amtsgericht (§ 125 Abs. 1 FGG); allerdings


Revision [31072]

Edited on 2013-06-16 11:54:30 by TatjanaBarro
Additions:
===**Zweck des Handelsregisters:**===
===**Funktionen des Handelsregisters**===
===**Das elektronische Handelsregister**===
- In Kraft getreten am 1.1.2007
- Umsetzung von EU-Richtlinien und Erreichung von Corporate Governance
- Keine Pflichtpublizität in Zeitungen mehr, sondern nur noch im elektronischen Bundesanzeiger
- Neu: Unternehmensregister mit veröffentlichungspflichtigen Informationen über Unternehmen
(vorher Zersplitterung von Datenbanken für diese Informationen)
- Kein zentrales Handelsregister, sondern Führung durch jedes Amtsgericht (§ 125 Abs. 1 FGG); allerdings
inzwischen weitgehende Konzentration (vgl. § 125 Abs. 2 FGG)
- Bestimmung eines elektronischen Informations- und Kommunikationssystem durch die Landesjustizverwaltung
(www.handelsregister.de) (§ 9 Abs. 1, 10 HGB)
- Unterlagen müssen elektronisch eingereicht werden ({{du przepis="§ 12 Abs. 1 HGB"}})
- Schutz des Begriffs „Handelsregister“, {{du przepis="§ 8 Abs. 2 HGB"}}
- Wirksamkeit einer Eintragung durch Eintragung in den bestimmten Datenspeicher und auf Dauer angelegte
unveränderte Widergabemöglichkeit in lesbarer Form, {{du przepis="§ 8a Abs. 1 HGB"}}
- Einsichtnahme auf herkömmlichen Weg (Papierabschrift) oder elektronisch ({{du przepis="§ 9 Abs. 1, Abs. 4 HGB"}})
- Bekanntmachungen ab 1.1.2009 nur noch elektronisch
Deletions:
===**Zweck des Handelsregisters**===


Revision [31055]

Edited on 2013-06-16 10:24:50 by TatjanaBarro
Additions:
__====**Das Handelsregister**====__
Deletions:
====**Das Handelsregister**====


Revision [31054]

Edited on 2013-06-16 10:22:06 by TatjanaBarro
Additions:
- Rechtsgrundlagen: §{{du przepis="§ 8-16 HGB"}}, §§ 125-158 FGG, Handelsregisterverfügung von 1937
Deletions:
- Rechtsgrundlagen: §{{du przepis="§§ 8-16 HGB"}}, §§ 125-158 FGG, Handelsregisterverfügung von 1937


Revision [31053]

Edited on 2013-06-16 10:21:53 by TatjanaBarro
Additions:
- Rechtsgrundlagen: §{{du przepis="§§ 8-16 HGB"}}, §§ 125-158 FGG, Handelsregisterverfügung von 1937
Deletions:
- Rechtsgrundlagen: §{{du przepis="§ 8-16 HGB"}}, §§ 125-158 FGG, Handelsregisterverfügung von 1937


Revision [31052]

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