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Urheberrecht


Fall 20 - Bronzeguss



Bildhauer B erstellte im Jahre 1935 eine Totenmaske des Malers Max Liebermann aus Gips, von der er auf eigene Kosten einen einzigen Bronzeabguss anfertigen ließ. Die Gipsmaske und den Bronzeabguss verwahrte er in dem Keller seines damaligen Ateliers in Berlin-Grunewald. Dort kamen sie bei Kriegs-ende abhanden, als das Atelier gehplündert wurde. Im Jahre 1954 tauchte der Bronzeabguss wieder auf und wurde durch den Kunsthändler K erworben. Seit dieser Zeit wird der Abguss in der Privatgalerie des K aufbewahrt. Anlässlich einer von B geplanten Ausstellung Anfang der 80er-Jahre fragte sich B, ob er von K den Bronzeguss zur Anfertigung von Vervielfältigungsstücken in einer Berliner Gießerei herausver-langen kann.

Was wird ihm sein Anwalt mitgeteilt haben?






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